Anträge der Grünen im Ruhrparlament

Hier lassen sich alle unsere Anträge finden, die wir in dieser Wahl­pe­riode in Ausschüsse und in das Ruhr­par­la­ment einge­bracht haben. Mithilfe eines Ampel­sys­tems verdeut­li­chen wir, ob unser Antrag von der Mehr­heit beschlossen wurde (grün), ob er abge­lehnt wurde (rot) oder ob er noch in der Bera­tung ist (gelb).

AntragGremiumDoku­mentStand
Ände­rungs­an­trag zu den Leit­li­nien zur Verpach­tung und Bewirt­schaf­tung der RVR-eigenen land­wirt­schaft­li­chen Flächen (05.06.2023)

Beschlussvorschlag
Zur Vorlage Leit­li­nien zur Verpach­tung und Bewirt­schaf­tung der RVR-eigenen land­wirt­schaft­li­chen Flächen (Druck­sache 140998) beschließt die Verbands­ver­samm­lung folgende Ände­rungen, die durch die Verwal­tung einge­ar­beitet werden sollen. Zu den Jahres­ziel­marken unter Punkt 4 des Ände­rungs­an­trages legt die Verwal­tung im 3. Quartal 2023 einen Beschluss­vor­schlag vor:

1. III. Land­wirt­schaft­liche Flächen im RVR Eigentum: Der Abschluss von 1‑jährigen Pacht­ver­trägen, hier­unter zählt auch die Verlän­ge­rung von Pacht­ver­trägen um 1 Jahr, werden von mindes­tens 3‑jährigen Pacht­ver­trägen abge­löst. Die Verwal­tung ist ange­halten möglichst lange Pacht­ver­träge abzu­schließen, um eine nach­hal­tige Frucht­fol­ge­be­wirt­schaf­tung der Flächen sicherzustellen.

2. V. Leit­li­nien und Ziele: 1. Erhalt der Land­wirt­schaft in der Metro­pole Ruhr: Die Rege­lung zu 1‑jährigen Pacht­ver­trägen werden entspre­chend zu den Ausfüh­rungen unter III. angepasst.

3. V. Leit­li­nien und Ziele: 2. Schutz der land­wirt­schaft­li­chen Flächen: Der Schutz der land­wirt­schaft­li­chen Flächen im Besitz des RVR ist als Ziel zu formu­lieren. Nur in Ausnah­me­fällen ist eine Veräu­ße­rung nach Beschluss durch die Verbands­gre­mien möglich, wenn es dadurch zur Flächen­ver­sie­ge­lung kommt. Der RVR setzt sich zum Ziel durch gezielten Ankauf von Flächen zur Frei­raum­si­che­rung beizutragen.

4. V. Leit­li­nien und Ziele: 3. Ökolandbau stärken: Gemäß dem Ziel der Bundes­re­gie­rung wird in den Leit­li­nien das Ziel fest­ge­legt, dass die ökolo­gisch bewirt­schaf­tete Fläche bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent steigt. Außerdem werden auf allen Flächen die gesetz­li­chen Grenz­werte zum Stick­stoff- und Phos­pho­r­ein­trag einge­halten. Die gesetz­li­chen Grenz­werte zur Nitrat­be­las­tung des Grund­was­sers sind eben­falls einzu­halten. Für die weitere Redu­zie­rung dieser Kenn­zahlen stellt die Verwal­tung Jahres­ziel­marken auf, die von den Pächter*innen einge­halten werden müssen.
Druck­sache Nr.: 141093
Seite 2

5. V. Leit­li­nien und Ziele: Biodi­ver­sität auf land­wirt­schaft­li­chen Flächen stärken: Die Pächter*innen von RVR-eigenen Flächen nehmen verpflich­tend an Agrar­um­welt­maß­nahmen oder dem Vertrags­na­tur­schutz teil, wenn keine wesent­li­chen Gründe dem entge­gen­stehen. Die Ziele zum Ökolandbau sind entspre­chend zu berück­sich­tigen. Beim Abschluss neuer Pacht­ver­träge für land­wirt­schaft­liche Flächen und bei der Verlän­ge­rung von Pacht­ver­trägen wird eine Klausel einge­fügt, mit der sich die*der Pächter*in zum voll­stän­digen Verzicht des Einsatzes von Pesti­ziden auf diesen Flächen verpflichtet. Außerdem wird im Rahmen der Verpach­tung die Nutzung des Mais­an­baus für Biogas­an­lagen ausgeschlossen.
– Verbands­ver­samm­lung (16.06.2023)Ände­rungs­an­trag Leit­li­nien zur Verpachtung
Haus­halts­an­träge 2023 (18.11.2022)

– Biodi­ver­si­täts­pro­gramm Ruhr (+250.000€)
– Förder­fonds regio­nale Kultur­po­litik (+50.000€)
– Inno­va­ti­ons­band (+35.000€ Personal und +40.000€ Sachmittel)
– Projekt­kom­mu­ni­ka­tion beim Radwe­gebau (+70.000€ Personal)
– Veran­stal­tungs­pla­nung Verkehrs­räume (+70.000€ Personal)
– Modell­pro­jekte Mobi­li­täts­kon­zept (+70.000€ Personal)
– Mach­bar­keits­studie „S‑Bahn 2.0“ (+70.000€ Personal und +200.000€ Sachmittel)
– Einstel­lung Magazin „Metro­pole Ruhr“ (-357.735€)
– Stelle Viel­falt (+70.000€ Personal)
– Verbands­aus­schuss (28.11.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
Haus­halts­an­träge 2023
Erneu­er­bare Ener­gien auf den Flächen des Regio­nal­ver­bands Ruhr jetzt entfes­seln! (31.10.2022)

Beschlussvorschlag
Die Verwal­tung wird beauf­tragt, bis zur Verbands­ver­samm­lung am 31. März 2023
– konkrete Flächen oder Liegen­schaften im RVR-Besitz vorzu­schlagen, die kurz­fristig für die Projekt­ent­wick­lung von Anlagen zur Erzeu­gung von erneu­er­baren Ener­gien bereit­ge­stellt werden können;
– im dicht besie­delten Kern­ge­biet, insbe­son­dere auch mögliche Wind­ener­gie­flä­chen auf Halden darzu­stellen, die kurz­fristig projek­tiert werden können;
– einen Zeit­plan für die Flächen­be­reit­stel­lung bis hin zum Vertrags­ab­schluss für diese Flächen vorzulegen;
– Eckpunkte für die Ausge­stal­tung von Flächen­be­reit­stel­lungs­ver­trägen zur Bera­tung vorzu­legen, die insbe­son­dere auch die Möglich­keiten zur späteren finan­zi­ellen Betei­li­gung der RVR-Familie, kommu­naler Unter­nehmen der Stand­ort­kom­munen oder von Bürger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaften offenhalten;
– darzu­stellen, für welche Flächen Ange­bote oder Anfragen von Dritten für die Flächen­be­reit­stel­lung bereits vorliegen;
– einen Über­sichts­plan des Verbands­ge­bietes zu erstellen, in dem die Wind­kraft­ab­stände 2H-Mindest­ab­stand von Außen­be­reichs­wohnen und 3HMindestabstand von Bauge­bieten einge­zeichnet sind und die dadurch verblei­benden Poten­zi­al­flä­chen kennt­lich werden;
– einen Über­blick über die recht­liche Situa­tion zu der Auswei­sung von Wind­po­ten­zi­al­flä­chen insbe­son­dere mit Blick auf den sich ändernden Geset­zes­rahmen zu geben.
– Verbands­aus­schuss (28.11.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
Erneu­er­bare Ener­gien entfesseln
Housing First (2.8.2022)

Beschlussvorschlag
Die Verwal­tung wird beauf­tragt, über das Referat Bildung und Soziales eine Sozialkonferenz/​Ruhrkonferenz zum Thema Wohnungs­lo­sig­keit und Housing First zu orga­ni­sieren sowie einzu­be­rufen, welche die entschei­denden Akteur*innen aus den Kommunen, den Land­schafts­ver­bänden, den Bezirks­re­gie­rungen, den Sozi­al­ver­bänden, Vertreter*innen der Wohnungs­wirt­schaft sowie der Landes­re­gie­rung zusam­men­führt, um sich über bestehende erfolg­reiche Projekte zu infor­mieren und auszu­tau­schen sowie eine Stra­tegie zur dauer­haften Mini­mie­rung von Wohnungs­lo­sig­keit zu entwerfen – idea­ler­weise verbunden mit indi­vi­du­ellen Umset­zungs­mög­lich­keiten zur kommu­nalen Verwirklichung.
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (10.11.2022)Housing First
Quo vadis Queer in der Metro­pole Ruhr (27.7.2022)

Beschlussvorschlag
Die Verwal­tung wird gebeten, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt einen Konzept-Vorschlag zu einem Vernet­zungs­treffen oder „Queer-Empfang“ zwischen den Orga­ni­sa­tionen im Bereich der LGBTIQ-Szene vorzulegen.
Vorge­schlagen wird, eine erste Veran­stal­tung in geeig­neten Räum­lich­keiten in der Metro­pole Ruhr unter dem Motto „Quo vadis Queer in der Metro­pole Ruhr zu organisieren.
Adressat*innen sollen die in den vorhe­rigen Austausch­treffen genannten Orga­ni­sa­tionen und Initia­tiven sein, die in der Metro­pole Ruhr aktiv sind sowie der zustän­dige Ausschuss des RVRs und Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Wünschens­wert ist außerdem eine Auftakt­ver­an­stal­tung in lockerem Rahmen, um eine erste Vernet­zung zu ermög­li­chen. Möglich wäre außerdem die Einla­dung von Organisator*innen des CSDs in Köln für einen Input.
Neben dem Kennen­lernen wäre es denkbar, eine Phase zum inhalt­li­chen Austausch über den Status quo und das Poten­zial einer Vernet­zung des CSDs zu ermög­li­chen. Die Ergeb­nisse der Veran­stal­tung sollen dem Ausschuss im Anschluss vorge­stellt werden.
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (01.9.2022)Quo vadis Queer in der Metro­pole Ruhr
Reso­lu­tion Vallourec
(19.6.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP

Mit der jüngst verkün­deten Schlie­ßung des Vall­ourec-Werks endet in Mülheim an der Ruhr im Jahr 2023 die Geschichte eines weiteren bedeu­tenden Indus­trie­be­triebs. Nachdem die Suche nach einem Investor für die Vall­ourec-Stand­orte in Mülheim und Düssel­dorf geschei­tert ist, verlieren 2.400 Beschäf­tigte ihre Arbeits­plätze. Die Entschei­dung ist ein
schwerer Schlag für die Beschäf­tigten und ihre Fami­lien, für die Stadt und die Metro­pole Ruhr.

Wir fühlen mit den Beschäf­tigten und ihren Fami­lien und unter­stützen sie in ihrem Kampf um ihre Arbeits­plätze. Das Ruhr­par­la­ment will ein Zeichen der Soli­da­rität setzen und damit zum Ausdruck bringen, eine Lösung zu finden, die allen nützt, aber auch die Weichen für die Zukunft zu stellen.
(…)
– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)Reso­lu­tion Vallourec
Reso­lu­tion Radprofessur
(19.6.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP

In Rund drei Jahren hat die Verwal­tung des Regio­nal­ver­bandes Ruhr ein ambi­tio­niertes Umset­zungs­kon­zept für das regio­nale Radwe­ge­netz der Metro­pole Ruhr erar­beitet. Dieses Netz für den Alltags­rad­ver­kehr ist einer der elemen­taren Bausteine für eine erfolg­reiche Verkehrs­wende in der Region. Eine entspre­chende Reso­nanz und Unter­stüt­zung kommt von Kommunen, Kreisen und Interessensverbänden. 

Aller­dings wird durch das Umset­zungs­kon­zept auch deut­lich, dass eine Reali­sie­rung der
aufge­grif­fenen Projekte teils Dekaden dauern kann. So wird die Umset­zung von
Radschnell­ver­bin­dungen realis­tisch mit mehr als ⌀ 20 Jahren bezif­fert. Dabei ist der plane­ri­sche Anteil im Vorlauf zum 
Baube­ginn zumeist deut­lich lang­wie­riger. Ein Zustand, der sich Aufgrund fehlender Inge­nieure und Verkehrs­planer, zukünftig noch verstärken dürfte. 
(…)
– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)Reso­lu­tion Radprofessur
Hand­lungs­felder der RVR-Familie (20.6.2022)

Beschlussvorschlag
Die Über­schrift „Stra­tegie und Ziele der RVR-Familie“ wird geän­dert in „Hand­lungs­felder der RVR-Familie“.
– Verbands­aus­schuss (13.6.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)
Ände­rungs­an­trag Stra­tegie und Ziele der RVR-Familie
Geschlech­ter­ge­rechte Sprache in Ausschrei­bungen (16.5.2022)

Beschlussvorschlag
Der Regio­nal­ver­band Ruhr und seine Toch­ter­ge­sell­schaften verpflichten sich in Stel­len­aus­schrei­bungen die entspre­chenden Berufs­be­zeich­nungen in geschlech­ter­ge­rechter Sprache zu verfassen, wie es auch in vielen anderen Veröf­fent­li­chungen des Verbandes bereits getan wird.
– Verbands­aus­schuss (13.6.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)
Geschlech­ter­ge­rechte Sprache in Ausschreibungen
Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr (28.4.2022)

Beschlussvorschlag
Die Ener­gie­ver­sor­gung Deutsch­lands und insbe­son­dere des Ruhr­ge­biets ist in hohem Maße von fossilen Ener­gie­trä­gern abhängig. Nicht nur aus Klima­schutz­gründen, sondern auch in Anbe­tracht des russi­schen Angriffs­kriegs gegen die Ukraine und den damit einher­ge­henden Auswir­kungen auf die Ener­gie­wirt­schaft auch in Deutsch­land, ist dies proble­ma­tisch. Die Bundes­re­gie­rung versucht derzeit mit allen Mitteln die Abhän­gig­keit von russi­schen fossilen Ener­gien schnellst­mög­lich zu redu­zieren. Die Verbands­ver­samm­lung beschließt: Das Ruhr­par­la­ment unter­stützt das Ziel der Bundes­re­gie­rung, schnellst­mög­lich die Abhän­gig­keit von fossilen Ressourcen zu redu­zieren. Die Ziele des Master­plans „Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr“ werden aufgrund der aktu­ellen Notwen­dig­keiten auf das Ziel­jahr 2030 vorgezogen.
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (20.5.2022)

– Verbands­aus­schuss (13.6.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)
Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr
Offene Plan­stellen beim Radwe­gebau in der Metro­pole Ruhr (21.4.2022)

Beschlussvorschlag
1. Die Verwal­tung wird beauf­tragt eine Daten­grund­lage zu allen nicht besetzten Plan­stellen beim Radwe­gebau bei öffent­li­chen Stellen, insbe­son­dere den Stadt- und Kreis­ver­wal­tungen, in der Metro­pole Ruhr zu erar­beiten. Ziel dieser Daten­grund­lage ist ein stich­tag­ge­nauer Über­blick über die offenen Stellen beim Radwegebau. 
2. Die Verwal­tung wird beauf­tragt Möglich­keiten zur zeit­nahen Beset­zung der offenen Plan­stellen darzu­stellen. Elemente dieser Darstel­lung können beispiels­weise eine Koope­ra­tion mit Hoch­schulen für duale Studi­en­gänge, eine Verstär­kung der Ausbil­dungs­be­mü­hungen und Perso­nal­um­schich­tungen aus fach­ver­wandten Aufga­ben­be­rei­chen wie dem Stra­ßenbau sein. Die Beigeord­ne­ten­kon­fe­renz Mobi­lität ist in die Entwick­lung der Stra­tegie einzubinden.
– Mobi­li­täts­aus­schuss (24.5.2022)

– Verbands­aus­schuss (13.6.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (24.6.2022)
Offene Plan­stellen beim Radwe­gebau in der Metro­pole Ruhr
Reso­lu­tion Ukraine
(28.3.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP

Ruhr­par­la­ment verur­teilt den Angriffs­krieg auf die Ukraine – die Metro­pole Ruhr unter­stützt Geflüch­tete aus der Ukraine

Mit dem Angriff auf die Ukraine bricht Wladimir Putin vor den Augen der Welt mit den elemen­tarsten Regeln der inter­na­tio­nalen Ordnung. Wladimir Putin greift einen souve­ränen Staat mit einer demo­kra­tisch gewählten Regie­rung an, zerstört den Frieden eines Landes und ist für Tausende Tote und Verletzte verant­wort­lich. Die größten Opfer sind unschul­dige Zivi­lis­tinnen und Zivi­listen, Fami­lien, Kinder. Dabei handelt 
es sich um einen ekla­tanten Verstoß gegen das Völker­recht. Der Über­fall ist mit nichts zu recht­fer­tigen. Das Ruhr­par­la­ment verur­teilt das Vorgehen der russi­schen Regie­rung aufs Schärfste und erklärt seine Soli­da­rität und Unter­stüt­zung mit der Ukraine und ihrer Bevöl­ke­rung sowie all jenen Menschen, die auch in der Russi­schen Föde­ra­tion wie in Belarus gegen Auto­kratie und für Frieden, Frei­heit und Demo­kratie eintreten. Dieser Krieg muss so schnell wie möglich beendet werden. Eine sofor­tige Waffen­ruhe ist das Gebot der Stunde. Wir teilen die Werte der Demo­kratie, der Frei­heit und des Frie­dens. Diese Werte und die Menschen, die dafür einstehen, werden wir niemals aufgeben. 
(…)
– Verbands­ver­samm­lung (1.4.2022)Reso­lu­tion zur Ukraine
Leit­bild­pro­zess für den Regio­nal­ver­band Ruhr (8.3.2022)

Beschlussvorschlag
Die Verwal­tung wird beauf­tragt, einen Leit­bild­pro­zess für den Regio­nal­ver­band Ruhr zu konzi­pieren und der Verbands­ver­samm­lung zur Bera­tung vorzulegen.
– Verbands­ver­samm­lung (1.4.2022)Leit­bild­pro­zess für den Regio­nal­ver­band Ruhr
Natur­Schule Ruhr – Label (3.3.2022)

Beschlussvorschlag
Die drama­ti­schen Folgen von Klima­wandel, Arten­sterben und Umwelt­ver­schmut­zung werden auch unsere Region in Zukunft treffen. Es ist folg­lich unaus­weich­lich, Sensi­bi­lität sowie ein Gefühl der Verant­wor­tung bei den Bürger*innen des Verbands­ge­biets zu schaffen und die Menschen an der ökolo­gi­schen Trans­for­ma­tion dieser Indus­trie­re­gion zu beteiligen.
Da die Folgen der oben genannten Extreme insbe­son­dere die Jüngsten sowie kommende Gene­ra­tionen betreffen werden, sehen wir großes Poten­zial bei den Schulen, Trieb­feder und Motor für das Schaffen eines ökolo­gi­schen und nach­hal­tigen Bewusst­seins zu sein.
Viele Schulen im Verbands­ge­biet leisten dafür bereits jetzt schon einen groß­ar­tigen Beitrag, indem sie nach­hal­tiges Handeln in ihre schul­in­ternen Curri­cula einge­bunden und/​oder z. B. AGs mit den Themen Umwelt- und Arten­schutz in der Vergan­gen­heit und aktuell ange­boten haben. Viele Schulen arbeiten dabei auch mit den Natur­bil­dungs­stätten des RVR oder mit anderen kommu­nalen und regio­nalen Kooperationspartner*innen zusammen.
Der RVR soll diese Arbeit zukünftig mit einem „Natur­Schule Ruhr“-Label aner­kennen und wert­schätzen. Eine Schule soll dieses Label in Form einer Plakette (in Anleh­nung an bereits bestehende Plaketten, wie z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage) erhalten, sofern sie nach­weis­lich Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­bil­dung betreiben. Ein Nach­weis ist dann ausrei­chend, wenn die Schule curri­cu­lares, program­ma­ti­sches und/​oder kolla­bo­ra­tives Enga­ge­ment rund um das Thema ausweisen kann. Eine Zusam­men­ar­beit mit den Natur­bil­dungs­stätten des RVR ist dabei empfohlen, aber nicht zwin­gend, um perso­nelle sowie mone­täre Engpässe auf Seiten des RVR zu vermeiden.
Eine Schule erhält das „Natur­Schule Ruhr“-Label für den Zeit­raum von etwa fünf Jahren. Nach Ablauf dieses Zeit­raums ist ein erneuter Nach­weis erforderlich.
Die Verwal­tung wird beauf­tragt, die Vergabe eines solchen Labels zu entwickeln.
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (17.3.2022)Natur­Schule Ruhr – Label
Ände­rungs­an­trag zum Liegen­schafts­kon­zept (15.2.2022)

Beschlussvorschlag
I.
Unter 2. Hand­lungs­felder der RVR-Liegen­schafts­stra­tegie wird die Aufzäh­lung der Hand­lungs­felder wie folgt ergänzt:
2.5 Frei­zeit und Tourismus
II.
Unter 2.2.4 Flächen­be­vor­ra­tung für die Sied­lungs­ent­wick­lung, Stadt­umbau und Sanie­rung soll einge­fügt werden:
Im Fokus stehen vor allem regional bedeut­same Projekte zur weiteren Förde­rung des Struk­tur­wan­dels und Maßnahmen zur Ermög­li­chung einer nach­hal­tigen und sozial gerechten Wohnungs­po­litik (z.B. gemein­schaft­li­ches, genos­sen­schaft­li­ches Bauen).
III.
Unter 4.2 Verpach­tung land­wirt­schaft­li­cher Flächen soll einge­fügt werden:
Beim Abschluss neuer Pacht­ver­träge für land­wirt­schaft­liche Flächen und bei der Verlän­ge­rung von Pacht­ver­trägen soll eine Klausel einge­fügt werden, mit der sich der Pächter zum voll­stän­digen Verzicht des Einsatzes von Pesti­ziden auf diesen Flächen verpflichtet.
IV.
Unter 4.3.3 Biomasse und Holz
An den ersten Absatz anfügen:
Bei der Ther­mi­schen Nutzung von Holz ist auf einen hohen Wirkungs­grad zu achten. Insbe­son­dere ist der Einsatz in Anlagen mit Kraft­wär­me­kopp­lung vorzuziehen.
V.
Unter 4.3.3 einfügen nach b):
Im Rahmen der Verpach­tung ist eine Nutzung zum Mais­anbau für Biogas­an­lagen auszuschließen.
VI.
Strei­chen des Satzes:
Die Bereit­stel­lung von Kurzum­triebs­flä­chen für Ener­gie­pflanzen soll nur auf ehema­ligen Brach­flä­chen, Halden und sons­tigen teilent­wer­teten Flächen und unter Berück­sich­ti­gung der übrigen Frei­raum­funk­tionen erfolgen.
Und ersetzen durch:
Auf die Bereit­stel­lung von Kurzum­triebs­flä­chen für Ener­gie­pflanzen wird verzichtet.
VII.
Unter 4.4 Mobil­funk soll einge­fügt werden:
Bei Vermie­tung von Grund­stücke und Liegen­schaften für den Mobil­funk sind im Rahmen der privat­recht­li­chen Vertrags­ge­stal­tung von den Betrei­bern die Einhal­tung verschärfter Rege­lungen zu verlangen, um den Vorsor­ge­ge­danken und den Mini­mie­rungs­emp­feh­lungen der Strah­len­schutz­komm­mis­sion Rech­nung zu tragen. In Anleh­nung an das „Schweizer Konzept“ soll sicher­ge­stellt werden, dass im Umfeld von sensi­blen Einrich­tungen die elek­tri­sche Feld­stärke etwa um den Faktor 10 gegen­über den Grenz­werten der 26. BImSchV verrin­gert werden. Dies erfor­dert, in der Regel, auf die Errich­tung von Sende­an­lagen, um Umfeld von Schulen und Kinder­ta­ges­stätten zu verzichten.
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (4.3.2022)Ände­rungs­an­trag zum Liegenschaftskonzept
Kein Ausbau der A3 (11.2.2022)

Beschlussvorschlag
1. Die Verbands­ver­samm­lung des RVR spricht sich für einen Verzicht des 8‑spurigen Ausbaus der BAB3 von der südli­chen Verbands­grenze bis zum Auto­bahn­kreuz Ober­hausen aus. Außerdem spricht sich die Verbands­ver­samm­lung für einen Verzicht des Ausbaus der Auto­bahn­kreuze Kaiser­berg und Ober­hausen aus. 2. Die Verwal­tung wird aufge­for­dert bei der Landes- und Bundes­re­gie­rung vorstellig zu werden und auf einen Verzicht der Ausbauten hinzu­wirken. Der Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan soll entspre­chend ange­passt werden. Des Weiteren wirbt die Verwal­tung auf Landes- und Bundes­ebene für Konzepte, um den Kapa­zi­täts­pro­blemen auf der BAB3 und den Auto­bahn­kreuzen zum Beispiel durch die groß­räu­mige Verla­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schiene entge­gen­zu­wirken. 3. Die Verbands­ver­samm­lung des RVR fordert eine stär­kere Orien­tie­rung aller Stra­ßen­pro­jekte beim Erhalt und bei der Sanie­rung der bestehenden Infrastruktur.
– Ausschuss für Mobi­lität (8.3.2022)

– Verbands­aus­schuss (21.3.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (1.4.2022)
Kein Ausbau der A3
Ände­rungs­an­trag zur Einfüh­rung von Live­strea­ming der Sitzungen der VV (05.12.2021)

Beschlussvorschlag
Zu Beginn der Wahl­pe­riode hat die Grüne Frak­tion einen Antrag zum Live­strea­ming einge­bracht. Nach fast einjäh­riger Diskus­sion über die Einfüh­rung eines mögli­chen Live­strea­mings für das Ruhr­par­la­ment gibt es einen Vorschlag der Verwal­tung. Alle Frak­tionen wurden in den Prozess einge­bunden. Es ist erfreu­lich, dass die Frak­tionen sich auf ein Grund­ge­rüst einigen konnten. Es liegt jetzt ein guter Vorschlag vor, der alle ursprüng­li­chen Bedenken einzelner Frak­tionen aufgreift. In zwei Punkten gibt es jedoch noch Ände­rungs­be­darf. Deswegen stellt die Grüne Frak­tion diesen Ände­rungs­an­trag. Folgende Punkte sollen geän­dert werden: 

2. Der Live-Mitschnitt der Sitzung soll im Nach­gang zur Sitzung archi­viert und auf der Inter­net­seite www​.ruhr​par​la​ment​.de bis zum Ende der Wahl­pe­riode zugäng­lich gemacht werden. Im Anschluss wird die archi­vierte Video­datei unwi­der­ruf­lich gelöscht. 

5. Die Verwal­tung wird beauf­tragt, eine*n externe*n Dienstleister*in für die Aufzeich­nung und Durch­füh­rung des Live­strea­mings heran­zu­ziehen sowie für die Einfüh­rung, fach­liche Beglei­tung, engma­schige Betreuung und Durch­füh­rung aller Verfah­rens­schritte eine halbe Plan­stelle (50 Prozent) in Referat 2 einzu­richten. Eine weitere, halbe Plan­stelle, soll im Referat 2 für andere, bereits jetzt anfal­lende Aufgaben des Refe­rats einge­richtet werden, um die Mitarbeiter*innen zu entlasten und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Refe­rats zu erhöhen.
– Verbands­aus­schuss (6.12.2021)

– Verbands­ver­samm­lung (17.12.2021)
Ände­rungs­an­trag zum Livestreaming
Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2022 (24.11.2021)– Verbands­ver­samm­lung (17.12.2021)Ände­rungs­an­trag zum Haus­halt 2022
Ände­rungs­an­trag „Anträge Regio­nale Kultur­för­de­rung 2022“ (16.11.2021)

BeschlussvorschlagDer 
Regio­nal­ver­band Ruhr fördert zusätz­lich folgende Projekte, die in der Anlage 1 der Druck­sache Nr. 140345 aufge­führt werden: 

– Nr. 3 – Kultur- und Film­för­der­verein Hagen in West­falen e. V.: 9. EAT MY SHORTS – HAGENER KURZ­FILM­FES­TIVAL Förde­rung 4.800 Euro 

– Nr. 4 – rimon produc­tions, Britta Shul­amit Jakobi, Köln: Wein­he­bers Koffer Förde­rung 8.000 Euro
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (18.11.2021)Ände­rungs­an­trag Regio­nale Kultur­för­de­rung 2022
Reso­lu­tion Fotoinstitut
(17.9.2021) mit SPD, CDU, LINKE, FDP

Das Bundes­in­stitut für Foto­grafie gehört nach Essen!
Das Votum ist eindeutig: Die von der Bundes­re­gie­rung beauf­tragte Exper­ten­kom­mis­sion sowie die anschlie­ßende Mach­bar­keits­studie für das Bundes­in­stitut für Foto­grafie haben sich einhellig für den Standort Essen ausge­spro­chen. Die Stadt Essen bietet inmitten der Kultur­me­tro­pole Ruhr mit der Folk­wang Univer­sität der Künste, dem Museum Folk­wang, dem Ruhr Museum sowie dem Histo­ri­schen Archiv Krupp, ihrer beein­dru­ckenden Tradi­tion folgend einer­seits und ihrer natio­nalen wie inter­na­tio­nalen Vernet­zung im Bereich zeit­ge­nös­si­scher Foto­grafie ande­rer­seits beste Voraus­set­zungen. Neben einem breiten und zukunfts­fä­higen Verständnis von Foto­grafie, für das der Standort Essen steht, bietet das auf dem UNESCO-Welt­erbe Zoll­verein zur Verfü­gung stehende Grund­stück sehr gute bauliche Voraus­set­zungen und Erwei­te­rungs­mög­lich­keiten. Das Grund­stück ist ausrei­chend groß, so dass ein Bundes­in­stitut für Foto­grafie in Essen nur einen Standort braucht, was viele Syner­gie­ef­fekte mit sich bringt. 
(…)
– Verbands­ver­samm­lung (21.9.2021)Reso­lu­tion zum Fotoinstitut
Antrag Wasser­stoff als Treib­stoff für indus­tri­elle und klima­freund­li­chen Erneue­rung koor­di­nieren (09.06.2021)

Beschlussvorschlag
Wasser­stoff als Treib­stoff für indus­tri­elle und klima­freund­liche Erneue­rung koor­di­nieren – Einrich­tung einer regio­nalen Koor­di­nie­rungs­stelle für Wasser­stoff in der Metro­pole Ruhr.

Beschluss
Die Verwal­tung des Regio­nal­ver­bandes Ruhr (RVR) wird in enger Zusam­men­ar­beit mit der Busi­ness Metro­pole Ruhr GmbH beauf­tragt, bis spätes­tens zum Herbst 2021 ein Konzept zur Einrich­tung einer regio­nalen „Koor­di­nie­rungs­stelle Wasser­stoff Metro­pole Ruhr“ vorzu­legen, welches die rele­vanten Akteure aus der gesamten Region betei­ligt und zusammenbringt.
Aus diesem Konzept soll insbe­son­dere eine Darstel­lung der benö­tigten Ressourcen (Personal- und Sach­mittel) sowie mögliche Zugänge zu Förder­mit­teln des Landes und des Bundes hervor­gehen. Die Schaf­fung von Doppel­struk­turen ist zwin­gend zu vermeiden.

Aufga­ben­schwer­punkte dieser Koor­di­nie­rungs­stelle sollen u. a. sein:

1. Die Erar­bei­tung einer regio­nalen Wasser­stoff-Stra­tegie mit einer opera­tiven Koor­di­nie­rungs­stelle auf Basis der natio­nalen Wasser­stoff­stra­tegie. Aufgabe dieser Koor­di­nie­rungs­stelle ist es, die Gesamt­heit der wesent­li­chen regio­nalen Akteure aus Wissen­schaft, Wirt­schaft, Politik und öffent­li­chen Verwal­tungen aus allen Teilen der Region zu iden­ti­fi­zieren und Ziel­ho­ri­zonte sowie eine Roadmap für eine Wasser­stoff­me­tro­pole Ruhr zu entwi­ckeln. Sie soll unter­schied­liche Cluster und Schwer­punkte inner­halb der gesamten Region iden­ti­fi­zieren und die verschie­denen Konzepte integrieren.

2. Die proak­tive Förder­be­ra­tung von Unter­nehmen, Kommunen und kommu­nalen Wirt­schafts­för­de­rungen vor dem Hinter­grund verschie­dener Förder­ku­lissen (EU, Bund, Land NRW) zum Thema Wasser­stoff. Insbe­son­dere der Aufbau einer abge­stimmten Schwer­punkt­set­zung der verschie­denen Akteure in Bezug auf Erzeu­gung, Trans­port und Nutzung. Ziel muss sein, dass an jedem Ort in der Metro­pole Ruhr Wasser­stoff verfügbar ist und auch ideo­lo­gie­frei genutzt werden kann.

3. Vision einer Wasser­stoff­me­tro­pole Ruhr in Koope­ra­tion mit dem Stand­ort­mar­ke­ting ausar­beiten und in einem ersten Schritt – mögli­cher­weise als Modell­re­gion – zusam­men­führen. Die Metro­pole Ruhr hat die tech­ni­schen und infra­struk­tu­rellen Voraus­set­zungen, das Human­ka­pital sowie die enga­gierten Akteure, um ange­trieben vom Wasser­stoff grünste Indus­trie­re­gion Europas zu werden. Daher soll die Koor­di­nie­rungs­stelle mit den rele­vanten Akteuren der Region und in Koope­ra­tion mit dem Stand­ort­mar­ke­ting des RVR eine gemein­same Wasser­stoff-Marke entwi­ckeln. Sie soll die Metro­pole Ruhr in diesem Sinne als Vorrei­ter­re­gion weithin sichtbar machen und dabei die Viel­zahl von Bemü­hungen in der gesamten Metro­pole in einer gemein­samen Erzäh­lung bündeln.

4. Beglei­tung und Koor­di­nie­rung des Infra­struk­tur­aus­baus, um Angebot und Bedarf zusam­men­zu­bringen und die Bedeu­tung der Metro­pole Ruhr als Dreh­scheibe für die deut­sche Ener­gie­ver­sor­gung und die damit verbun­denen Arbeits­plätze unter dem Vorzei­chen der Klima­neu­tra­lität zu stärken bzw. zu erhalten. Hierbei muss es eben­falls möglich sein, dass tech­no­lo­gie­offen verschie­dene Trans­port- und Infra­struk­tur­kon­zepte konkur­rieren dürfen.

Das vorzu­le­gende Konzept soll ferner das hier darge­stellte Aufga­ben­profil weiter konkretisieren.
– Verbands­aus­schuss (14.6.2021)

– Verbands­ver­samm­lung (25.6.2021)
Antrag SPD, CDU, Grüne Wasserstoff
Antrag Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr (20.05.2021)

Beschlussvorschlag
Der Satz „Die Verwal­tung wird beauf­tragt, einen Master­plan „Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr“ zur Absen­kung der regio­nalen Treib­hausgas-Emis­sionen zur Einhal­tung der Vorgaben des Pariser Klima­ab­kom­mens und unter Berück­sich­ti­gung des Urteils des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 29. April. 2021 – das heißt Klima­neu­tra­lität bis 2050 – zu entwi­ckeln.” wird ersetzt durch:

„Die Verwal­tung wird beauf­tragt, unter Betei­li­gung der Kommunen, der Bürger*innenschaft und des Ruhr­par­la­ments einen Master­plan „Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr“ zu entwi­ckeln und im Jahr 2022 vorzu­legen. Ziel ist die Absen­kung der regio­nalen Treib­hausgas-Emis­sionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klima­ab­kom­mens und unter Berück­sich­ti­gung des Urteils des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 29. April 2021. Dies erfor­dert die Einhal­tung eines begrenzten CO2-Budget, das vom Sach­ver­stän­di­genrat für Umwelt­fragen der Bundes­re­gie­rung ermit­telt wurde und auf die Region zu über­tragen ist. Als Perspek­tive steht eine klima­neu­trale Metro­pole Ruhr bis spätes­tens 2035.”
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (21.5.2021)

– Verbands­aus­schuss (14.6.2021)
Antrag Klima­neu­trale Metro­pole Ruhr
Antrag Indus­tri­elle Kultur­land­schaft Ruhr (27.04.2022)

Beschlussvorschlag
Das Ruhr­par­la­ment als regio­nale Klammer des Ruhr­ge­biets begleitet die Bewer­bung der Region im Rahmen des Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­rens des Landes NRW zur Fort­schrei­bung der deut­schen Tenta­tiv­liste für das UNESCO-Welt­erbe positiv. Die Verwal­tung des RVR über­nimmt feder­füh­rend die Koor­di­na­tion zwischen den betrof­fenen Kommunen, dem zustän­digen Landes­mi­nis­te­rium und der Stif­tung Indus­trie­denk­mal­pflege. Das Ruhr­par­la­ment wird aktiv am Bewer­bungs­ver­fahren betei­ligt und es wird regel­mäßig und trans­pa­rent in seinen Gremien über den Sach­stand informiert.

Im Zuge der geplanten Bewer­bung muss Klar­heit über die konkreten Bedin­gungen auf Folge­kosten und Beschränkungen/​Vorgaben geschaffen werden. Außerdem sind offene Fragen im Bewer­bungs­ver­fahren zu klären und die Manage­ment und Control­ling­s­truk­turen an allen Stand­orten müssen vorab etabliert werden. Auch die bereits getrof­fenen poli­ti­schen Beschlüsse aus den Kommunen müssen evalu­iert werden und über Bedenken mit den jewei­ligen Kommunen in den Dialog getreten werden, um Bedenken ausräumen zu können. Des weiteren setzt sich die Verwal­tung bei einer erfolg­rei­chen Bewer­bung dafür ein, dass der RVR Sitz der Koor­di­nie­rungs­stelle wird.
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (20.5.2021)

– Verbands­ver­samm­lung (25.6.2021)
Antrag Indus­tri­elle Kultur­land­schaft Ruhr
Antrag Einrich­tung eines Lobby­re­gis­ters (26.04.2021)

Beschlussvorschlag
Die Verbands­ver­samm­lung beschließt die Einrich­tung eines verbind­li­chen öffent­li­chen Regis­ters für Interessenvertreter*innen (Lobby­re­gister). Im Lobby­re­gister sind Interessensvertreter*innen zu regis­trieren, die profes­sio­nell im Sinne ihrer Arbeit versu­chen, auf die poli­ti­schen Prozesse und die Wahr­neh­mung der Verbands­auf­gaben Einfluss zu nehmen, dabei sind jeweils ihre Auftraggeber*innen zu nennen. Ihre Tätig­keit und ihr Einfluss auf jedes einzelne Vorhaben, die Kontakt­auf­nahmen zur Verbands­lei­tung und zur Verbands­ver­samm­lung sowie ihre finan­zi­ellen Aufwen­dungen sollen anhand der Regis­ter­ein­tra­gungen für die Öffent­lich­keit nach­voll­ziehbar sein.
– Verbands­ver­samm­lung (25.6.2021)Antrag Einrich­tung eines Lobbyregisters
Antrag Einrich­tung eines regio­nalen Medi­en­zen­trums (26.04.2021)

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Digi­ta­li­sie­rung und Inno­va­tion möge beschließen:

Die Verwal­tung des Regio­nal­ver­bandes Ruhr wird beauf­tragt, gemeinsam mit den Landes­me­di­en­zen­tren, dem Land und Ruhr­Futur zu prüfen, ob und wie sich ein zentral gele­genes und mit öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln gut erreich­bares inter­kom­mu­nales „Medi­en­zen­trum Ruhr“ reali­sieren lässt und welche orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­ellen Koope­ra­ti­ons­mo­delle dafür infrage kommen. (Vgl. etwa Vorschläge für Koope­ra­ti­ons­formen für kommu­nale Medi­en­zen­tren des Schulministeriums).
Hierbei wären, neben den räum­li­chen, orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­ellen Voraus­set­zungen, folgende weitere Anfor­de­rungen zu berücksichtigen:

1. Fort­bil­dungen von Lehr­kräften für den didak­tisch sowie pädago­gisch sinn­vollen Einsatz digi­taler Medien

2. Media-Labs zum Präsen­tieren und Auspro­bieren digi­taler Medien für Lehr­kräfte, aber auch für Schulen sowie Schulträgerinnen

3. Bildung einer kommu­nalen Einkaufs­ge­mein­schaft zum Erwerb gemein­samer Lizenzen für Soft­ware und Apps

4. Vernet­zung von Akteuren in den Kommunen und der Region (kommu­nale Medi­en­zen­tren, Bildungs­büros, Schul­trä­ge­rinnen, Einzel­schulen, externe Anbieter) – auch und gerade hinsicht­lich regio­naler Koope­ra­tion bei über­grei­fenden Themen, wie zum Beispiel der Bildung für nach­hal­tige Entwicklung

5. Vernet­zung der den Bezirks­re­gie­rungen unter­stellten Medienberater*innen in den Kommunen des RVR sowie deren Generalist*innen unter Vermei­dung von Doppelstrukturen

In diesem Zusam­men­hang sind neben der oben genannten Frage folgende Teil­fragen zu beantworten:

a) Welche Kosten würden bei der Einrich­tung eines solchen Zentrums für den Verband entstehen?

b) Worauf würden diese in a) aufge­führten Kosten entfallen?

c) Wie könnte ein solches, regio­nales Zentrum finan­ziert und orga­ni­siert werden?
d) Welche Kommunen hätten Inter­esse an einem gut ausge­stat­teten regio­nalen Medienzentrum?
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (27.5.2021)

– Verbands­aus­schuss (14.6.2021)

– Verbands­ver­samm­lung (25.6.2021)
Antrag Regio­nales Mediumzentrum