Anfragen der Grünen im Ruhrparlament

Hier lassen sich alle unsere Anfragen finden, die wir in dieser Wahl­pe­riode in Ausschüsse und in das Ruhr­par­la­ment einge­bracht haben.

AnfrageGremiumDoku­ment
Fach­kräf­te­mangel im pädago­gi­schen Bereich (22.02.2023)

Die Schulen und anderen erzie­he­ri­schen und bildenden Einrich­tungen ächzen bereits seit einigen Jahren unter dem Fach­kräf­te­mangel. Die Heraus­for­de­rungen wachsen derzeit noch. Der Rechts­an­spruch auf Ganztag muss umge­setzt werden, es braucht aufgrund von gestie­genen Gebur­ten­zahlen und Zuwan­de­rung mehr Schul- und Kita­plätze. Um im Verbands­ge­biet zu geeig­neten, mit dem Land und inter­kom­munal abge­stimmten Gegen­maß­nahmen zu kommen, benö­tigen wir zunächst konkrete Zahlen für unsere Region. Deswegen möchten wir folgendes wissen: 

1. Wie viele Stellen sind im pädago­gi­schen Bereich in Schulen und anderen erzie­he­ri­schen sowie bildenden Einrich­tungen derzeit nicht besetzt? 
1.1 Wie viele Stellen von Lehrer*innen sind (je nach Schul­form) nicht besetzt? 
1.2 Wie viele pädago­gi­sche Fach­kräfte fehlen in Kitas? 
1.3 Wie viele Stellen in der Schul-/Kita-Sozi­al­ar­beit sind nicht besetzt? 
1.4 Wie viele Stellen in der Schul­psy­cho­logie sind nicht besetzt? 
1.5 Wie viele Studi­en­plätze gibt es in diesen Berei­chen derzeit an den Hoch­schulen im Ruhr­ge­biet und wie hat sich deren Anzahl in den vergan­genen 10 Jahren entwickelt?

2. Welche Stra­te­gien zur Beset­zung von Stellen sind dem RVR in einzelnen Kommunen im Verbands­ge­biet bekannt? 

3. Gibt es Stra­te­gien der inter­kom­mu­nalen Zusam­men­ar­beit zur Beset­zung dieser Stellen und wie kann der RVR Kommunen dabei unter­stützen? Wie kann verhin­dert werden, dass sich Kommunen gegen­seitig Personal abwerben? 

4. Wie kann sich der Regio­nal­ver­band – zusammen mit den Kommunen – dafür einsetzen, die drama­ti­sche Situa­tion im Ruhr­ge­biet gegen­über Land und Bund deut­lich zu artikulieren?
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (02.03.2023)Pädago­gi­scher Fachkräftemangel
Poten­zial weiterer Prozess­schutz­flä­chen (21.02.2023)

Der Beschluss der Verbands­ver­samm­lung vom 9. Dezember 2022 6,5 Prozent der RVR-eigenen Wälder als Prozess­schutz­flä­chen aus der forst­li­chen Nutzung heraus­zu­nehmen, war ein wich­tiger Meilen­stein für den Umwelt­schutz und die Biodi­ver­sität im Ruhr­ge­biet. Aus Sicht von uns Grünen war dieses jedoch nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, um den Anteil der Prozess­schutz­flä­chen gemäß der über­ge­ord­neten Ziel­vor­gaben weiter zu erhöhen. Deshalb müssen Wege gefunden werden, dieses unter Berück­sich­ti­gung der wald­struk­tu­rellen Rahmen­be­din­gungen in unserer Region zu gewähr­leisten. Eine Möglich­keit sehen wir in dem gezielten Ankauf von poten­ti­ellen Prozess­schutz­flä­chen durch den RVR bzw. RVR Ruhr Grün. Im Rahmen dieser Idee bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Erfasst der RVR bereits Daten bezüg­lich poten­ti­eller Prozess­schutz­flä­chen welche sich im Verbands­ge­biet jedoch nicht im Besitz des RVR befinden? Hierbei geht es u.a. um private Wald­flä­chen, die an den Wald­ge­bieten des RVR angrenzen und somit geeignet wären, projek­tierte Prozess­schutz­flä­chen des RVR zu arrondieren.

2. Gibt es bereits konkrete Planungen Flächen anzu­kaufen um diese poten­tiell dem Prozess­schutz zuzuführen? 

3. Wenn ja: welche Maßnahmen wurden dafür bereits ergrif­fenen und reichen die bestehenden Finanz­mittel aus, die Vorhaben umzusetzen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Weitere Prozess­schutz­flä­chen
Vernäs­sung von Mooren (21.02.2023)

Moore sind das Habitat einer Viel­zahl seltener Tier- und Pflan­zen­arten sowie zudem ein enormer CO2-Spei­cher. Somit leisten diese einzig­ar­tigen Biotope nicht nur einen großen Beitrag zur Biodi­ver­sität, sie sind auch ein wich­tiges Instru­ment im Kampf gegen die Klima­krise. Neue Studien zeigen zudem, dass Moor­boden die Eisen- und Sulfat­be­las­tung von Gruben­wasser um bis zu 80 Prozent senken kann; eine Erkenntnis, die gerade für die Menschen im Ruhr­ge­biet von äußerster Rele­vanz ist. 

Doch der Fort­be­stand der Moore gerade in Mittel­eu­ropa ist seit langer Zeit sehr gefährdet. Aus oftmals wirt­schaft­li­chen Gründen wurden diese trocken­ge­legt und damit ihrer wich­tigsten Eigen­schaften beraubt. Laut aktu­ellem Moor­atlas sind in Mittel­eu­ropa mitt­ler­weile 90 Prozent aller Moore davon betroffen. Gesunde Moore gehen welt­weit zehnmal schneller verloren als sie wachsen. Diese Entwick­lung muss drin­gend aufge­halten werden, dafür müssen wir auch hier im Ruhr­ge­biet drin­gend Sorge tragen, deshalb bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Wie viele intakte Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese? 

2. Wie viele trockengelegte/​ausgetrocknete Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese?

3. Ist es möglich die trockengelegten/​ausgetrockneten Moore im RVR Besitz wieder zu vernässen? Gibt es dazu konkrete Pläne bei RVR Ruhr Grün? 

4. Gibt es Poten­ziale neue Moore auf RVR-Flächen zu entwi­ckeln? Wo befinden sich diese Flächen? 

5. Welchen Beitrag kann eine Revi­ta­li­sie­rungs­stra­tegie der Moore im Ruhr­ge­biet für die Weiter­ent­wick­lung der Regio­nalen Grün­züge leisten? 

6. Welche Erfah­rungen hat der RVR bzgl. der Wieder­an­sied­lung gefähr­deter Flora und Fauna auf wieder­vernässten Moorflächen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Vernäs­sung Moore
Mitglied­schaft im Verband der Jagd­ge­nos­sen­schaften und Eigen­jagden (VJE) (21.02.2023)

Seit 2022 ist der RVR-Eigen­be­trieb Ruhr Grün Mitglied im Verband der Jagd­ge­nos­sen­schaften und Eigen­jagden in West­falen-Lippe e.V. (VJE)”. Im BA Ruhr Grün wurde damals eine Berichts­vor­lage abge­stimmt und die Frage nach der Rolle des dama­ligen Betriebs­lei­ters bei dieser Entschei­dung ist für uns nicht geklärt. Beson­ders die Kosten-Nutzen-Rela­tion einer Mitglied­schaft konnte in unseren Augen nicht zufrie­den­stel­lend darge­legt werden. Wir bitten die Verwal­tung deswegen folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Leis­tungen des VJE hat Ruhr Grün bisher in Anspruch genommen?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Mitglied­schaft? Sind noch weitere Kosten im Zuge der Mitglied­schaft beim VJE, z.B. für Leis­tungen entstanden?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Mitglied­schaft VJE
Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe (16.02.2023)

Neben dem UNESCO-Welt­kul­tur­erbe Zeche und Kokerei Zoll­verein ist die Metro­pole Ruhr zwei­fellos von ihrem indus­tri­ellen Kultur­erbe geprägt. Auch auf Bundes­ebene sind der Schutz und die weitere Förde­rung dessen mehr­mals Inhalt von poli­ti­schen Bera­tungen gewesen. Im Koali­ti­ons­ver­trag zwischen SPD, Bündnis 90/​Die Grünen und FDP gibt es eine Passage zu weiteren Bestre­bungen. Dort heißt es:

„Wir wollen das bauliche Kultur­erbe nach­haltig sichern, zugäng­lich machen und das Denk­mal­schutz­son­der­pro­gramm unter ökolo­gi­schen Aspekten weiter­ent­wi­ckeln. Wir schaffen eine „Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe“ und prüfen euro­päi­sche Mecha­nismen zur Förde­rung des Denk­mal­schutzes.“ (S. 123, Koalitionsvertrag)
Das Vorhaben einer Bundes­stif­tung könnte aufgrund der außer­or­dent­li­chen Indus­trie­kultur auch für die Metro­pole Ruhr als Standort einer solchen Insti­tu­tion einen Mehr­wert bieten. Die Grüne Frak­tion im Ruhr­par­la­ment fragt daher an:

1. Sind der Verwal­tung zum jetzigen Zeit­punkt Infor­ma­tionen zu dem Vorhaben „Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe“ durch die Bundes­re­gie­rung bekannt?

2. Gibt es aktuell Gespräche der Verwal­tung mit dem Bund zur Stär­kung des indus­tri­ellen Erbes in der Metro­pole Ruhr?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (09.03.2023)Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welterbe
Ruine Raffen­burg (16.02.2023)

Die Ruine Raffen­burg im Natur­schutz­ge­biet Raffen­berg auf dem Gebiet der Stadt Hagen ist ein wich­tiges geschicht­li­ches und kultu­relles Erbe der Region. Aktuell ist die Ruine leider ziem­lich verwil­dert und zuge­wu­chert, was wenig einla­dend wirkt und auch bei den Menschen vor Ort kritisch gesehen wird. Wir bitten die Verwal­tung daher um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Gibt es Pläne zur Umge­stal­tung des Stand­orts, falls ja: wie sehen dieses aus? 

2. Inwie­weit wäre eine Umge­stal­tung unter natur­schutz­recht­li­chen Gesichts­punkten zu bewerten?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)Ruine Raffen­burg
Sach­stand bei den Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­stand­orten (15.02.2023)

Beim Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­standort in Hammin­keln ist der Pres­se­be­richt­erstat­tung zu entnehmen gewesen, dass das Logis­tik­un­ter­nehmen Fiege konkrete Pläne zur Ansied­lung hat, die in der Kommune auf Zustim­mung stoßen. Damit gibt es ein erstes konkretes Ansied­lungs­vor­haben auf einem Koope­ra­ti­ons­standort. Zum aktu­ellen Sach­stand bei allen Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­stand­orten bitten wir die Verwal­tung deshalb um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen:

1. Welche Koope­ra­ti­ons­stand­orte werden derzeit schon von den Kommunen entwi­ckelt? Welche konkreten Ansätze zur inter­kom­mu­nalen Koope­ra­tion bestehen dabei bei den einzelnen Kooperationsstandorten? 

2. Zum Koope­ra­ti­ons­standort in Hammin­keln: Welches Spezia­li­sie­rungs­thema im Sinne der S3-Stra­tegie ist beim Koope­ra­ti­ons­standort vorge­sehen? Wie unter­scheidet sich ein Koope­ra­ti­ons­standort mit dem Spezia­li­sie­rungs­thema “Intel­li­gente Logistik” in der plane­ri­schen Ausge­stal­tung konkret von einem kommu­nalen GIB mit Logistikbetrieben? 

3. Welche Koope­ra­ti­ons­stand­orte werden derzeit infolge kommu­nal­po­li­ti­scher Beschlüsse nicht bzw. noch nicht entwickelt? 

4. Wie werden die Koope­ra­ti­ons­stand­orte plane­risch-konzep­tio­nell durch den RVR begleitet, die weder bereits entwi­ckelt werden, noch infolge poli­ti­scher Beschlüsse vor Ort bis auf Weiteres nicht zur Entwick­lung zur Verfü­gung stehen? 

5. Welche Möglich­keiten hat der RVR in Anbe­tracht des abge­schlos­senen Regio­nal­plan­ver­fah­rens zum Sach­li­chen Teil­plan Regio­nale Koope­ra­ti­ons­stand­orte noch, um auf Inhalte und Form der Zusam­men­ar­beit bei der Entwick­lung der Koope­ra­ti­ons­stand­orte Einfluss zu nehmen?

– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (28.02.2023)

– Planungs­aus­schuss (08.03.2023)
Sach­stand Kooperationsstandorte
Geothermie im Ruhr­ge­biet (31.01.2023)


Geothermie ist eine mögliche Quelle für die zukünf­tige Wärme­ver­sor­gung im Ruhr­ge­biet. In Kombi­na­tion mit (Groß)wärmepumpen, indus­tri­eller Abwärme, Abfall­ver­bren­nung uvm. können wir unsere Wärme­ver­sor­gung in Zukunft unab­hängig von fossilen Ener­gie­trä­gern und Ener­gie­im­porten machen. Darüber hinaus kann Gruben­wasser als Wärme­quelle und ‑spei­cher hier zusätz­liche Nutzungs­mög­lich­keiten für die Hinter­las­sen­schaften des Berg­baus ermög­li­chen. Deswegen bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Geother­mie­po­ten­ziale befinden sich im Ruhr­ge­biet? Welche Unter­su­chungen liegen dem zugrunde? 

2. In einigen Städten wie in Duis­burg, Dort­mund und Bochum werden zurzeit detail­liert Geother­mie­po­ten­ziale ermit­telt. Gibt es hierbei Bestre­bungen, diese in eine gemein­same Geoda­ten­bank für das Ruhr­ge­biet zu überführen? 

3. Welche weiteren Wärme­quellen gibt es in den RVR-Kommunen (etwa indus­tri­elle Abwärme)? 

4. Ist eine Einspei­sung von Wärme aus Geothermie oder anderen Quellen in die Fern­wär­me­netze möglich? 

5. Wie kann eine inter­kom­mu­nale Zusam­men­ar­beit bei Geothermie und weiteren Wärme­quellen aussehen?

6. Können Biogas und Abfall­ver­bren­nung eben­falls einbe­zogen werden? Welche Rolle kann die AGR dabei spielen? 

Die Anfrage soll bis zum Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen am 28. Februar 2023 beant­wortet werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, soll sie bis zum Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz am 3. März 2023 beant­wortet werden.
– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (28.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Geothermie im Ruhrgebiet
Inves­ti­ti­ons­be­darfe und Sach­kosten der Bäder­land­schaft der RVR-Familie (30.11.2022)

Als Gesell­schafter aller Betriebs­stätten – auch jener, die nicht unter dem Dach der Frei­zeit­ge­sell­schaft Metro­pole Ruhr mbH (FMR) zusam­men­ge­führt sind – ist es Aufgabe des Verbandes, ein Gesamt­kon­zept für die regio­nale Bäder­land­schaft zu entwi­ckeln, um lang­fristig Naherho­lungs­an­ge­bote zu sichern und gleich­zeitig für mehr Wirt­schaft­lich­keit zu sorgen.

Daher bitten wir die Verwal­tung um Beant­wor­tung folgender Fragen, zunächst bezogen auf die FMR und die Bäder­ge­sell­schaften mit RVR-Beteiligung:

– Welche Inves­ti­ti­ons­maß­nahmen sind bis zum Jahr 2035 zur Aufrecht­erhal­tung des Bäder­be­triebes in den einzelnen Stand­orten erfor­der­lich und welchen Finanz­be­darf lösen diese Inves­ti­tionen aus heutiger Sicht aus (Szenario „Status quo plus“)?

– Welche darüber­hin­aus­ge­henden Inves­ti­ti­ons­maß­nahmen zum klima­schutz­ge­rechten Umbau bzw. ener­gie­ef­fi­zi­enten Neubau der Stand­orte sind bis zum Jahr 2035 erfor­der­lich (Szenario „Null­ener­gie­bäder“)?

– Welche Primär­ener­gie­be­darfe in den beiden Ausbau­sze­na­rien bestehen und wie (bspw. auch unter Einsatz von Solar­energie oder Geothermie) könnten diese jeweils gedeckt werden? (Für anzu­kau­fende Ener­gie­be­darfe sollen Kosten­sze­na­rien entwi­ckelt werden, die Gegen­stand der dazu­stel­lenden Unter­hal­tungs­kos­ten­pro­gnose sind.)

– Auf welcher Zeit­achse können die Umbau- bzw. Neubau­maß­nahmen der verschie­denen Bäder­stand­orte aus heutiger Sicht reali­siert werden und zu welchen Zeit­punkten werden die finan­zi­ellen Belas­tungen des RVR durch die erfor­der­li­chen Umbau- bzw. Neubau­maß­nahmen voraus­sicht­lich wirksam werden?
– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
Bäder­land­schaft
IBA-Anschluss­pro­jekt (21.11.2022)

In einem Pres­se­ar­tikel der WAZ vom 12. November 2022 haben sich die Regio­nal­di­rek­torin und der Vorsit­zende der Verbands­ver­samm­lung zum Vorhaben einer neuen IBA im Ruhr­ge­biet geäu­ßert. Dort hieß es u.a. von Dr. Frank Dudda „Wir wollen die Euro­päi­sche Kommis­sion, die Bundes- und Landes­re­gie­rung davon über­zeugen, dass wir ein IBA-Anschluss­pro­jekt brau­chen, ein Projekt des Indus­trie­wan­dels von natio­naler Bedeu­tung.” Der Artikel sugge­riert, der RVR würde sich bereit­ma­chen für die Bewer­bung und Planung für eine Inter­na­tio­nale Bauaus­stel­lung im Ruhrgebiet.

Deswegen stellen wir folgende Fragen:

1. Strebt die RVR-Verwal­tung eine neue IBA in der Metro­pole Ruhr an?

2. Gibt es einen Beschluss des Verwal­tungs­vor­standes, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll?

3. Gibt es einen Beschluss eines poli­ti­schen Gremiums des RVR oder des Kommu­nal­rates, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll?

4. Falls dies beides nicht zutrifft, auf welcher Grund­lage haben die Regio­nal­di­rek­torin und der Vorsit­zende der Verbands­ver­samm­lung diese Pres­se­äu­ße­rungen getätigt?

5. Warum wurden die Gremien des RVR nicht im Vorfeld über die Initia­tive informiert?
– Verbands­aus­schuss (28.11.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
IBA-Anschluss­pro­jekt
Syner­gien und Unter­stüt­zung bei anste­henden Sport­groß­ver­an­stal­tungen (28.10.2022)

Im Ruhr­ge­biet stehen in näherer Zukunft mehrere Sport­groß­ver­an­stal­tungen an (u.a. World Univer­sity Games, Fußball­eu­ro­pa­meis­ter­schaft). Der RVR hat einer­seits durch die eigene Sport­groß­ver­an­stal­tung „Ruhr­games“ bereits viel Erfah­rung und Mittel gesam­melt, um die anste­henden Veran­stal­tungen zu unter­stützen. Ebenso bieten die genannten Events die Chance, bei inter­na­tio­nalem Publikum für die Metro­pol­re­gion zu werben. 

Die Frak­tion “Die Grünen im Ruhr­par­la­ment” fragt daher an und bittet die Verwal­tung, im Ausschuss zu diesen Punkten zu berichten: 

– Besteht die Möglich­keit, Flächen für Side-Events bereit­zu­stellen (z.B. Halden)?

– Bei der Extra­schicht wird ein attrak­tives Verkehrs­kon­zept ange­boten, um die Veran­stal­tungs­räume zu errei­chen. Kann der Verband mit ähnli­chen Konzepten Groß­ver­an­stal­tungen beglei­tend unter­stützen, um das gesamte Verbands­ge­biet dem inter­na­tio­nalen Publikum zu präsen­tieren? Falls ja, wie?

– Inwie­fern will der RVR die anste­henden Sport­groß­ver­an­stal­tungen für Marke­ting­zwecke nutzen? Welche Ziele, welche Mittel und (Kommu­ni­ka­tions-) Wege werden dabei verfolgt?

– Wie plant der RVR beim inter­na­tio­nalen Publikum für das Ruhr­ge­biet zu werben (touris­tisch z.B., aber auch mit Blick auf die Wissens­me­tro­pole Ruhr)?

– Hat der Verband ein eigenes Ticket­ma­nage­ment (Ticket Platt­form) für seine Groß­ver­an­stal­tungen und könnte damit auch bei den World Univer­sity Games unter­stüt­zend tätig werden?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Sport­groß­ver­an­stal­tungen
KiR als regio­naler Kultur­ka­lender (25.10.2022)

Eine einheit­liche, regio­nale Platt­form für Kultur­ter­mine wäre für Nutzer*innen sowie für den Regio­nal­ver­band Ruhr als Marke­ting­in­stru­ment durchaus vorteil­haft. Wir bitten die Verwal­tung daher um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Ist der RVR tech­nisch in der Lage, KiR als regio­nalen Kultur­ka­lender auszubauen? 

2. Gibt es von Seiten der Kommunen Inter­es­sens­be­kun­dungen in dieser Sache?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Kultur­ka­lender
Stär­kung und Unter­stüt­zung von Kultur­netz­werken (25.10.2022)

In den Steck­briefen zum Haus­halt 2023 und in der Nach­hal­tig­keits­ver­ein­ba­rung wird die Stär­kung und Unter­stüt­zung sowie die Initi­ie­rung von Kultur­netz­werken als Ziel für den Regio­nal­ver­band Ruhr gesetzt. Hierzu bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Poten­tiale sieht die Verwal­tung in dieser Sache? 

2. Welche neuen Netz­werke kommen dafür in Frage? 

3. Wie erfolgt der Initiierungsprozess?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Kultur­netz­werke
Künf­tige Nutzung der Amprion-Bahn­brücke über den Hengs­teysee (9.8.2022)

Die zum Hengs­teysee aufge­staute Ruhr wird zwischen Hagen und Herdecke von einer Brücke über­quert, auf der die nach Eisen­bahn­recht gewid­mete Anschluss­bahn der Firma Amprion vom Bahnhof Hagen Hengstey zum Koep­chen­werk in Herdecke verläuft. Es steht im Raum, dass Amprion die Anschluss­bahn ab dem zweiten Quartal 2024 aufgeben möchte, weil die Schwer­trans­porte zukünftig auf die Straße verla­gert werden sollen.

Momentan gibt es Inter­esse an einer Nutzung der Anschluss­bahn einschließ­lich der Brücke für touris­ti­sche Schie­nen­ver­kehre zur Anbin­dung des Denk­mals „Koep­chen­werk“ auch im Rahmen der IGA 2027. Die Einbe­zie­hung der Eisen­bahn­in­fra­struktur in die denk­mal­pfle­ge­risch bedeut­same Sach­ge­samt­heit des Indus­trie­denk­mals Pump­spei­cher­werk „Koep­chen­werk“ führt zu einer deut­li­chen Aufwer­tung des Standortes.

Derzeit ist die Eisen­bahn­brücke auch für den Fußgänger*innen- und Radver­kehr nutzbar und stellt eine wich­tige Verbin­dung der beiden Ruhr­ufer da. Vor diesem Hinter­grund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beant­wor­tung wir die Verwal­tung bitten.

– In welcher Rolle sieht die Verwal­tung den Regio­nal­ver­band Ruhr hierbei? Welche Gespräche hat die RVR-Verwal­tung mit der Amprion GmbH, ggf. weiteren Betei­ligten und den Anrai­ner­kom­munen mit welchem Ergebnis geführt?

– Besteht aus Sicht der Verwal­tung eine Möglich­keit neben den ange­dachten touris­ti­schen Schie­nen­ver­kehren zwischen dem Südufer Hengstey und dem Koep­chen­werk auf der vorhan­denen gewid­meten Eisen­bahn­in­fra­struktur zusätz­lich Rad- und Fußgänger*innenverkehr zu ermöglichen?

– Welche Bedeu­tung hat die Brücke für die örtliche sowie die regio­nale Radwegeinfrastruktur?

– Welche Bedeu­tung hat die Brücke für Tourismus- und Frei­zeit­kon­zepte mit Bezug auf Harkort- und Hengs­teysee (z.B. touris­ti­scher Schie­nen­ver­kehr, IGA 2027 „SeePark Hengstey“, RuhrtalRadweg)?
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (26.8.2022)Amprion Bahn­brücke
Radwe­ge­si­che­rung bei RVR-Radwegen (02.08.2022)

Auf einer Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” über die Wald­straße in Herten ist es durch Asphalt­schäden Mitte Juli 2022 zu einem Unfall gekommen. Ebenso gab es auf dem Zoll­verein-Radweg in Essen-Katern­berg Wurzel­auf­brüche, die im Mai 2021 zu einem Unfall geführt haben. Der schad­hafte Teil des Zoll­verein-Radweges ist im Herbst 2021 ausge­bes­sert worden. 

Die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht bei der „Allee des Wandels” liegt im schad­haften Abschnitt seit Anfang 2022 bei der Stadt Herten. Vorher lag die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht beim RVR. Wir bitten die Verwal­tung in diesem Zusam­men­hang um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Seit wann sind die Asphalt­schäden auf der Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” über die Wald­straße in Herten dem RVR bekannt? 

2. Welche Maßnahmen hat die Verwal­tung – als diese für die Verkehrs­si­che­rung zuständig war – unter­nommen, um die Schäden auf der Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” zu besei­tigen oder auf die Schäden ange­messen hinzuweisen? 

3. Welche Gründe gab es für den langen Zeit­raum zwischen der Fertig­stel­lung des Radweges „Allee des Wandels” im betrof­fenen Abschnitt an der Brücke über die Wald­straße und dem Einstieg der Stadt Herten in die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht? Wie funk­tio­niert allge­mein die Über­tra­gung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht bei Radwegen, die dem RVR gehören, an die Kommunen? Welches Opti­mie­rungs­po­ten­zial sieht die Verwal­tung hierbei?

4. Wie ist die Pflege- und Unter­hal­tungs­struktur der Radwege im Ruhr­ge­biet orga­ni­siert? Welche Rollen haben die Kommunen, die Kreise, das Land NRW, der Landes­be­trieb Straßen.NRW und der RVR? Welches Opti­mie­rungs­po­ten­zial sieht die Verwal­tung hierbei? 

5. Welche Radwege kontrol­lieren die neuen Radwege-Ranger des RVR und in welchem Turnus findet die Radwe­ge­kon­trolle statt?
– Ausschuss für Mobi­lität (30.8.2022)Radwe­ge­si­che­rung bei RVR-Radwegen
Modell­pro­jekte aus dem Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept (02.08.2022)

Anfrage
Im Dezember 2021 hat die Verbands­ver­samm­lung des RVR den Endbe­richt des Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zeptes zur Kenntnis genommen (Druck­sache 140378). In sechs Themen­fel­dern sind insge­samt 23 Modell­pro­jekte prio­ritär heraus­ge­ar­beitet worden. Mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 ist bereits ein Modell­pro­jekt aus dem Themen­be­reich „Rück­grat ÖPNV – Den ÖPNV zukunfts­ori­en­tiert aufstellen” durch die Verwal­tung in Erar­bei­tung. Für weitere Modell­pro­jekte aus dem Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept sind im Haus­halts­plan 2022 unter der Projekt­kenn­ziffer 0700025 bis ins Jahr 2025 stei­gende Haus­halts­mittel hinter­legt. Auch für die Fort­schrei­bung und das Umset­zungs­kon­zept des Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zeptes sind im Haus­halts­plan 2022 Mittel hinter­legt. Für die drei Projekt­kenn­zif­fern 0700024 (Fort­schrei­bung), 0700025 (Modell­pro­jekte) und 0700026 (Umset­zungs­kon­zept) stehen zwischen 2022 und 2025 insge­samt etwa 2,5 Mio. € zur Verfügung. 

Wir bitten die Verwal­tung in diesem Zusam­men­hang, um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Modell- oder Umset­zungs­pro­jekte aus dem Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept, ausge­nommen der Mobilitätsimpuls.RUHR 2023, sind durch die Verwal­tung in Erar­bei­tung und wie ist der jewei­lige Sachstand? 

2. Zu welchen Modell- oder Umset­zungs­pro­jekten beab­sich­tigt die Verwal­tung im Haus­halts­plan 2023 eine geson­derte Projekt­kenn­ziffer mit Sach- und Perso­nal­mit­teln zu erar­beiten, vergleichbar mit den Projekt­kenn­zif­fern 0700022 (Regio­nale Nahver­kehrs­pla­nung – Leit­bild metro­po­len­ge­rechter ÖPNV) und 0700023 (Regio­nale Nahver­kehrs­pla­nung – Synchronisierung)?
– Ausschuss für Mobi­lität (30.8.2022)Modell­pro­jekte Mobilitätsentwicklungskonzept
IGA-Radwe­ge­pro­jekte in RVR-Trägerschaft
(21.4.2022)

1. Welche Teil­stücke des IGA-Radweges und anderer für die IGA wich­tiger Radwege sind bereits fertig­ge­stellt? Welche Teil­stücke beab­sich­tigt die Verwal­tung bis zur IGA 2027 fertig­zu­stellen? Welche Teil­stücke beab­sich­tigen andere Projektträger*innen, wie zum Beispiel die EGLV oder Kommunen, bis zur IGA 2027 fertig­zu­stellen? Welche Teil­stücke werden nicht vor der IGA fertig­ge­stellt? Wir bitten ergän­zend zu den bisher bekannten Projekt­zeit­plänen aus der Präsen­ta­tion vom 8.03.2022 um eine Gesamt­zu­sam­men­stel­lung aller Projektzeitpläne.
2. Welche Risiken und Unwäg­bar­keiten sieht die Verwal­tung bei den Projekt­zeit­plänen, die zu Verzö­ge­rungen bei der Fertig­stel­lung der Radwege führen können? In wie weit ist dies bei den Projekt­zeit­plänen bereits berück­sich­tigt worden? 
3. Durch welche Maßnahmen oder anhand welcher Stell­schrauben ist eine zeit­liche Beschleu­ni­gung der Radwe­ge­pro­jekte möglich? 
4. Für Abschnitte, die bis zur IGA 2027 nicht fertig­ge­stellt sind, bestehen mögli­cher­weise Alter­nativ-Routen im vorhan­denen Straßen- und Wege­netz. Beab­sich­tigt die Verwal­tung diese Alter­nativ-Routen zu nutzen, um die Durch­gän­gig­keit der Radwe­ge­ver­bin­dungen zwischen den IGA-Stand­orten sicher­zu­stellen? Um welche Alter­nativ-Routen handelt es sich konkret? Wer muss über die Einrich­tung der Alter­nativ-Routen entscheiden und wann müssen diese Alter­nativ-Routen einge­richtet werden, damit sie bis zur IGA 2027 nutzbar sind?
– Ausschuss für Mobi­lität (24.5.2022)IGA-Radwe­ge­pro­jekte
Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen (10.5.2022)

1. Welche Maßnahmen unter­nimmt der RVR aktuell, um der Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metro­pole Ruhr vorzubeugen? 
2. Plant der RVR oder die BMR, Daten bezüg­lich der Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metro­pole Ruhr zu erheben? 
3. Wenn ja: Wie und bis wann sollen diese Daten erhoben werden?
– Ausschuss Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (12.5.2022)

– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (17.5.2022)
Abwan­de­rung Absolvent*innen
Stra­ßen­ausbau an der Glör­tal­sperre (21.4.2022)

– Was ist der Stand der Sanie­rungs­pla­nung der Zufahrtsstraße? 
– Welche zusätz­li­chen Maßnahmen sind angedacht? 
– Wie soll die Sicher­heit von Fußge­henden und Radfah­renden durch bauliche Maßnahmen berück­sich­tigt werden? 
– Wird dem Beschluss des Ausschusses für Kreis­ent­wick­lung, Wirt­schaft, Verkehr, Demo­grafie und digi­tale Infra­struktur des Ennepe-Ruhr-Kreises für den Total­ausbau gefolgt? Falls nein, warum nicht? 
– Wer trifft schluss­end­lich den entspre­chenden Beschluss?
– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (17.5.2022)Stra­ßen­ausbau Glörtalsperre
Jagd­aus­übung von RVR Ruhr Grün Beschäf­tigten (1.3.2022)

– Warum benö­tigte es eines Beschlusses der Berichts­vor­lage? – Wie viele Beschäf­tigte mit Jagd­schein haben sich bei der Verwal­tung im Zuge der beschrie­benen Abfrage gemeldet? 
– Inwie­weit erfolgt ein Control­ling über die Jagd­aus­übung dieser Personen und über die Anzahl und Art der geschos­senen Tiere? 
– Inwie­fern unter­stützt RVR Ruhr Grün seine Mitar­bei­tenden beim Erwerb von Jagdscheinen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (11.3.2022)Jagd­aus­übung Beschäftigte
Regio­nale Sport­för­de­rung (17.2.2022)

– Wie hat sich der Förder­mit­tel­abruf in den vergan­genen 5 Jahren entwickelt?
– Sind die Förder­kri­te­rien noch zeit­gemäß oder gibt es aus Sicht der Verwal­tung bspw. aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer Verän­de­rungen Anpassungsbedarf?
– Welche Rückmeldungen/​Anregungen aus der Szene zu den bestehenden Förder­kri­te­rien und weiterem Förder­be­darf erhält die Verwaltung?
– Welche Entwick­lungs­mög­lich­keiten sieht die Verwal­tung für das regio­nale Sportförderprogramm?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (10.3.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (1.4.2022)
Regio­nale Sportförderung
Zukunfts­fä­hig­keit der Abfall­wirt­schaft (16.2.2022)

1. Welche Planungs­ebene entscheidet über Stand­orte für die Abla­ge­rung von Abfällen der Depo­nie­klassen (DK) III und IV? 
2. Welches Poten­zial sieht die Verwal­tung für DK-III und DK-IV-Stand­orte im Verbands­ge­biet des RVR? 
3. Welche Konse­quenz hat die abseh­bare Erschöp­fung der DK-III-Depo­nie­ka­pa­zi­täten im Verbands­ge­biet des RVR? Wird hier­durch ein Planungs­er­for­dernis für den RVR ausge­löst? Welche Bedeu­tung hat dies für die AGR? 
4. Die Landes­re­gie­rung weist auf Seite 41 der Druck­sache 1715753 darauf hin, dass DK-III-Mate­rial auch auf Depo­nien der Klasse DK‑I und DK-II abge­la­gert werden darf, sofern die jewei­ligen Zuord­nungs­kri­te­rien der Depo­nie­ver­ord­nung einge­halten werden. Was bedeutet dies für die Zentral­de­ponie Emscher­bruch (ZDE) und für die in Planung befind­li­chen Depo­nie­stand­orte im Verbands­ge­biet des RVR? 
5. Auch für DK-III-Abfälle gilt das Prinzip der entste­hungs­stand­ort­nahen Entsor­gung. Der Anfall gefähr­li­cher Abfälle im Verbands­ge­biet des RVR ist über­durch­schnitt­lich. Welches Hand­lungs­er­for­dernis ergibt sich hieraus für die Stand­ort­suche von DK-III-Deponien?
– Planungs­aus­schuss (9.3.2022)Zukunfts­fä­hig­keit der Abfallwirtschaft
Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raum­ord­nung (16.2.2022)

1. Welche Rechts­vor­schriften ermög­li­chen die verbind­liche Fest­le­gung von Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raumordnung? 
2. Inwie­weit sind durch die nach­träg­liche Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr Rege­lungs­lü­cken denkbar, die die Kies­in­dus­trie zwischen Fest­stel­lungs­be­schluss des Regio­nal­plans und Wirk­sam­werden der Ände­rungen für Abgra­bungen ohne Nach­nut­zungs­kon­zept nutzen könnte? 
3. Die Druck­sache 14÷0448−1 bewegt sich im Span­nungs­be­reich der nicht klar defi­nierten Abgren­zung zwischen Raum­ord­nung und Bauleit­pla­nung. Je nach Rege­lungs­in­halt und ‑dichte der Nach­nut­zungs­kon­zepte ist zu befürchten, dass diese dem Über­maß­verbot zuwi­der­laufen und den Kompe­tenz­be­reich der Raum­ord­nung verlassen, wenn übliche Neben­be­stim­mungs­in­halte der Abgra­bung vorab fest­ge­legt werden. Welche Hand­rei­chung für Kommunen kann die Verwal­tung geben, um dieses Risiko zu minimieren? 
4. Wie erfolgt durch die Verwal­tung die konkrete Bestim­mung für die fest­zu­le­genden Ziele der Raum­ord­nung bei den Nach­nut­zungs­kon­zepten? Mit welchen plane­ri­schen Methoden können verschie­dene zur Auswahl stehende Nach­nut­zungs­kon­zepte gegen­ein­ander abschlie­ßend abge­wogen werden? 
5. Auf welcher Zeit­achse plant die Verwal­tung die Erar­bei­tung der Prüf­kri­te­rien für die zu erstel­lenden Nach­nut­zungs­kon­zepte und für die Imple­men­tie­rung dieser Konzepte in den Regio­nal­plan Ruhr?
– Planungs­aus­schuss (9.3.2022)Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raumordnung
Radwege an Auto­bahn­brü­cken (16.2.2022)

1. Welche Rege­lungen greifen beim Neubau oder Ersatz­neubau von bedeu­tenden Auto­bahn­brü­cken bezüg­lich der Radverkehrsinfrastruktur? 
2. Welche Syner­gien ergeben sich aus bestehenden und zu reali­sie­renden Radwegen an Auto­bahn­brü­cken für das regio­nale Radwe­ge­netz in der Metro­pole Ruhr? 
3. Wie sind die Baustan­dards für die Radver­kehrs­in­fra­struktur an Auto­bahn­brü­cken und bei den Zubrin­gern? Welche Berück­sich­ti­gung finden hierbei die Stan­dards für die Radver­kehrs­in­fra­struktur, abge­stuft nach der Bedeu­tung bzw. der Netz­hier­arche (Radschnell­ver­bin­dungen, Radhaupt­ver­bin­dungen, Radver­bin­dungen), aus dem regio­nalen Radwe­ge­netz des RVR? 
4. Wird bei Brücken am Rand der Metro­pole Ruhr aktiv der Austausch mit Nach­bar­kom­munen und ‑regionen ange­strebt? (z. B. A52-Ruhrtalbrücke) 
5. Bei welchen Auto­bahn­brü­cken sind bisher noch keine Radwege vorhanden? Welche Pläne von Seiten der Auto­bahn GmbH gibt es derzeit, jene noch zu bauen?
– Ausschuss für Mobi­lität (8.3.2022)Radwege an Autobahnbrücken