Anfragen der Grünen im Ruhrparlament

Hier lassen sich alle unsere Anfragen finden, die wir in dieser Wahl­pe­riode in Ausschüsse und in das Ruhr­par­la­ment einge­bracht haben.

AnfrageGremiumDoku­ment
Zeit­plan erste Ände­rung Regio­nal­plan Ruhr Fest­le­gung Wind­ener­gie­be­reiche (07.12.2023)

Mit dem Beschluss des Regio­nal­plans Ruhr am 10.11.2023 ist unter Beschluss­punkt 6 die Regio­nal­pla­nungs­be­hörde beauf­tragt worden, aufgrund der laufenden zweiten Ände­rung des LEP NRW zeitnah einen Aufstel­lungs­be­schluss für die erste Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr zur Fest­le­gung von Wind­ener­gie­be­rei­chen vorzu­be­reiten. Derzeit werden die im Rahmen des Betei­li­gungs­ver­fah­rens zur LEP-Novelle zum Ausbau der erneu­er­baren Ener­gien einge­gan­genen Stel­lung­nahmen im Wirt­schafts­mi­nis­te­rium ausge­wertet. Nach Abschluss der Auswer­tung wird der LEP-Entwurf dem Landtag vorge­legt. Vor diesem Hinter­grund bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Wie ist der Zeit­plan für die erste Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr zur Fest­le­gung von Wind­ener­gie­be­rei­chen? Ziel ist es, bis 2025 Flächen­bei­träge über rechts­kräf­tige Regio­nal­pläne anmelden zu können. 

2. Welche Verfah­rens­schritte des Regio­nal­plan­än­de­rungs­ver­fahren sollen zu welchen Zeit­punkten abge­schlossen sein? 

3. Wie ist die Perso­nal­aus­stat­tung der Regio­nal­pla­nungs­be­hörde beim RVR für die Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr? Wie ist der Sach­stand bei der Beset­zung der neu ausge­schrie­benen Stellen mit dem Aufga­ben­schwer­punkt Räum­liche Steue­rung der Windenergieanlagen? 

4. Was sind die weiteren Verfah­rens­schritte und die parla­men­ta­ri­sche Betei­li­gung auf Landes­ebene für die LEP-Novelle zum Ausbau der erneu­er­baren Ener­gien und wann sind diese terminiert?

– Verbands­ver­samm­lung (08.12.2023)Zeit­plan 1. Ände­rung RP: Wind
Melde­button gegen Anti­se­mi­tismus im Sport (14.11.2023)

Nicht erst seit Beginn des Angriffs der Hamas auf ein israe­li­sches Festival und die folgende Entwick­lung im Krieg Israels gegen die Hamas gibt es im Sport eine Viel­zahl von anti­se­mi­ti­schen Vorfällen. Dabei ist davon auszu­gehen, dass das Dunkel­feld an Über­griffen gegen Jüdinnen und Juden deut­lich größer ist. 

Vor diesem Hinter­grund wurde in Zusam­men­ar­beit vom Bundes­ver­band RIAS (Bundes­ver­band der Recherche- und Infor­ma­ti­ons­stellen Anti­se­mi­tismus), das Projekt „Zusammen1“ und mit dem Sport­ver­band Makkabi Deutsch­land ein Melde­button entwi­ckelt, der für Vereine, Verbände und Fanor­ga­ni­sa­tionen den Hinweis auf anti­se­mi­ti­sche Vorgänge vereinfacht. 

Über den Button können Meldungen über anti­se­mi­ti­sche Über­griffe anonym abge­geben werden. Diese werden zur syste­ma­ti­schen Auswer­tung an RIAS weiter­ge­leitet. Betrof­fene werden bei Bedarf von „Zusammen1“ beraten. 

Die Grünen im Ruhr­par­la­ment fragen dazu an: 

1. Sind der Verwal­tung bishe­rige Erhe­bungen zu anti­se­mi­ti­schen Über­griffen im Sport im Ruhr­ge­biet, etwa von einzelnen Vereinen oder Kommunen, bekannt? 

2. Der Melde­button kann per Code auf jeder belie­bigen Website einge­bunden werden. Von welchen Vereinen im RVR ist bereits bekannt, dass sie dies auf ihrer Website einbinden? 

3. Ist es möglich, die Sport­ver­eine im Ruhr­ge­biet dabei zu unter­stützen, den Melde­button zu nutzen? 

4. Ist es grund­sätz­lich möglich, dass gemeinsam mit den Initiator*innen, etwa zum Ende des nächsten Jahres, die aus dem Ruhr­ge­biet erho­benen Daten dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden?

Die Grünen im Ruhr­par­la­ment regen an, zur Beant­wor­tung der Fragen ergän­zend zu den
Infor­ma­tionen der Verwal­tung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt
am 22. Februar 2024 eine*n Vertreter*in von der Initiator*innen einzuladen.
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (16.11.2023)Melde­button Antisemitismus
Kultur­mar­ke­ting des RVR (27.10..2023)

Über die Regio­nale Kultur­för­de­rung stärkt der Regio­nal­ver­band Ruhr viel­fäl­tige Koope­ra­tions- und Gemein­schafts­pro­jekte im Ruhr­ge­biet und leistet damit einen Beitrag zur Fort­ent­wick­lung der regio­nalen Kultur. 

Um dieses Enga­ge­ment noch besser sichtbar zu machen, bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Ist es bereits Praktik, auf die Fördernehmer*innen zuzu­gehen und anzu­regen, dass das Logo des RVR als Förder­geber sichtbar gemacht wird? In Fällen, in denen das umge­setzt wird: Wird indi­vi­duell die Form bespro­chen oder gibt der RVR Vorgaben, wie Logos zu verwenden sind? 

2. Erscheint es aus Verwal­tungs­per­spek­tive sinn­voll, im Rahmen geför­derter Kultur­ver­an­stal­tungen mit zusätz­li­chen Marke­ting­in­stru­menten wie beispiels­weise Bannern oder Flaggen auf den Regio­nal­ver­band als Sponsor aufmerksam zu machen? 

3. Wie könnte ein einheit­li­ches Marke­ting­kon­zept für die Kultur­för­de­rung aussehen? 

4. Welche Kosten wären mit einem solchen Konzept sowie mögli­chen Marke­ting­ma­te­ria­lien verbunden?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (16.11.2023)Kultur­mar­ke­ting des RVR
Floa­ting PV-Anlagen auf RVR-Liegen­schaften (27.10.2023)

Im Konzept zum Ausbau der Erneu­er­baren Ener­gien auf RVR-Liegen­schaften (DS 141025) werden Floa­ting PV-Anlagen ange­spro­chen. Die Nutzung von Floa­ting PV hat im Ruhr­ge­biet ein großes Poten­zial. Die Quarz­werke Haltern betreiben auf einer RVR-Liegen­schaft erfolg­reich eine Floa­ting PV-Anlage, welche für den RVR Pacht­ein­nahmen generiert. 

In der Druck­sache 141025 werden in den Clus­tern I und III bezüg­lich der Floa­ting PV verschie­dene Stand­orte mit Entwick­lungs­po­ten­zial aufge­führt. Hieraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beant­wor­tung wir bitten: 

1. Wie ist der Sach­stand der Planung bzw. Reali­sie­rung bei den Stand­orten in den Clus­tern I und III? 

2. Wie weit sind die Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fahren bei den jewei­ligen Stand­orten fortgeschritten? 

3. Welche Betrei­ber­mo­delle sind für welche Stand­orte geplant? 

4. Welche Pacht­ein­nahmen und Gestat­tungs­ent­gelte wird der RVR voraus­sicht­lich bei den jewei­ligen Stand­orten gene­rieren können? 

5. Wie weit ist die Idee aus dem Stra­te­gie­pa­pier zum Ausbau der Erneu­er­baren Ener­gien auf RVR-Liegen­schaften der Kommu­nal­be­ra­tung Rhein­land-Pfalz fort­ge­schritten, eine eigene Gesell­schaft in Form einer GmbH zu gründen, damit neben Pacht und Gestat­tungs­ent­gelten auch Gewinn­aus­schüt­tungen gene­riert werden können?

6. Welche weiteren Gewäs­ser­flä­chen im Besitz des RVR gibt es, die für eine Floa­ting PV-Nutzung
in Frage kommen könnten?

7. Welchen Anpas­sungs­be­darf sieht die Verwal­tung beim Liegen­schafts­kon­zept (DS 140205)? In
Kapitel 4.3.2 Solar­energie wird Floa­ting PV bisher nicht explizit erwähnt.
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (21.11.2023)Floa­ting PV-Anlagen
Start­chancen-Programm (24.10.2023)

Die kata­stro­phale Situa­tion an den Schulen im Verbands­ge­biet ist hinrei­chend bekannt: Es fehlt an Schul­raum, an Personal, Stun­den­ta­feln werden gekürzt, Kinder und Jugend­liche werden zum Teil über­haupt nicht beschult, viele errei­chen die Basis­kom­pe­tenzen nicht und/​oder über­haupt keinen Schul­ab­schluss. Die Problem­lagen in den Kommunen unserer Region glei­chen sich und unter­scheiden sich dabei deut­lich von der in den Städten, in denen die für das Verbands­ge­biet zustän­digen Bezirks­re­gie­rungen ansässig sind. Das ange­kün­digte Start­chancen-Programm könnte die prekäre Lage etwas lindern.

Mit großer Wahr­schein­lich­keit wird im Jahr 2024 damit begonnen, das Start­chancen-Programm von Bund und Ländern umzu­setzen. Für eine gelin­gende Umset­zung sind sowohl orga­ni­sa­to­risch-fach­liche Voraus­set­zungen zu schaffen als auch gemein­same Abspra­chen im Land und im Verbands­ge­biet zu treffen, um möglichst viel Unter­stüt­zung des Bundes in die Region ziehen zu können.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Hat sich die Bildungs­bei­geord­ne­ten­kon­fe­renz im Ruhr­ge­biet bereits mit dem Start­chancen-Programm beschäftigt?

2. Welche Schritte sind bereits unter­nommen worden, um ein gemein­sames Vorgehen der Ruhr­ge­biets­kom­munen zu beför­dern und sicherzustellen?

3. Ist bereits bekannt, wie viele öffent­liche Schulen (aufge­schlüs­selt nach Grundschulen,
weiter­füh­renden und berufs­bil­denden Schulen) im Verbands­ge­biet in das Programm
einbe­zogen werden können und sollen?

4. Anhand welcher „geeig­neter und trans­pa­renter“, „wissen­schafts­ge­lei­teter“ Krite­rien werden
sie ausge­wählt? Wie viele dieser Schulen im Verbands­ge­biet sind bereits in bestehende
Programme einbezogen?
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (09.11.2023)Start­chancen-Programm
ecce Euro­pa­för­de­rung (23.10.2023)

Seit 2011 unter­stützt ecce mit den Kreativ.Quartieren Ruhr die Entwick­lung von krea­tiven und künst­le­ri­schen Räumen im Ruhr­ge­biet. Darüber hinaus soll der Wandel der Metro­pole Ruhr zum Kreativ- und Zukunfts­standort euro­pa­weit sichtbar gemacht werden. Das Förder­pro­gramm wird aktuell jeweils zu ¼ vom Regio­nal­ver­band Ruhr und zu ¾ vom Minis­te­rium für Kultur und Wissen­schaft des Landes Nord­rhein-West­falen finan­ziert. Damit die Kreativ.Quartiere auch auf entspre­chende euro­päi­sche Förder­töpfe wie Crea­tive Europe zugreifen können, braucht es einen Zusam­men­schluss von Projekten aus sieben verschie­denen Ländern der EU. 

Vor diesem Hinter­grund bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

– Werden die Kreativ.Quartiere Ruhr derzeit bei ihrer Netz­werk­ar­beit auf euro­päi­scher Ebene unter­stützt? Wenn nein, wäre eine solche Unter­stüt­zung sinn­voll und wie könnte diese konkret umge­setzt werden? 

– Welche Förder­an­träge könnten Kreativ.Quartiere bei der EU stellen? 

– Einige EU-Programme müssen mit Komple­men­tär­mit­teln gestützt werden. Ist es möglich, dass diese Mittel vom Wirt­schafts­mi­nis­te­rium des Landes Nord­rhein-West­falen bereit­ge­stellt werden?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (16.11.2023)ecce Euro­pa­för­de­rung
Diver­sity Manage­ment (23.10.2023)

Im August 2023 hat der Regio­nal­ver­band Ruhr die im aktu­ellen Haus­halt bewil­ligte Stelle der*des Diver­sity Managers*in ausge­schrieben. Dies­be­züg­lich bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Wann und wie wurde die Stelle besetzt? 

2. Ab wann kann die neue Person im Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt – nach Einschät­zung der Verwal­tung – einen Sach­stands­be­richt über ihre Arbeit und das im Haus­halt genannte Hand­lungs­kon­zept ‚Viel­falt‘ vorlegen?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (16.11.2023)Diver­sity Management
Treib­haus­gas­bi­lanz (28.08.2023)

Die im Jahr 2021 verschärften Klima­ziele auf Bundes-und Landes­ebene (Ziel der THG-Neutra­lität bis
spätes­tens 2045) verdeut­li­chen die Wich­tig­keit, auch in der Metro­pole Ruhr zeitnah und ambitioniert
weitere THG-Redu­zie­rungen zu errei­chen. Der RVR erstellt für diesen Zweck im Verbandsgebiet
konti­nu­ier­lich Energie- und THG-Bilanzen für die 53 Kommunen, die 4 Kreise sowie aggre­giert für die
gesamte Metro­pole Ruhr. Ein Bericht über die zentralen Ergeb­nisse der aktu­ellen Fort­schrei­bung (mit
Stand der Daten 31.12.2020) wurden zuletzt im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz
am 03.03.2023 vorge­stellt (Druck­sache 140930).
Die Etablie­rung eines Moni­to­ring­sys­tems entfaltet für sich genommen jedoch noch keine Wirkung, um
die Klima­ziele zu errei­chen. Notwendig ist eine effi­zi­ente poli­ti­sche Steue­rung von Maßnahmen auf
der Grund­lage von diffe­ren­zierten Daten. Hierzu bittet die Grüne Frak­tion die RVR-Verwal­tung, um die
Beant­wor­tung der folgenden Frage:
 Wie sind die THG-Emis­sionen und die Ener­gie­bi­lanzen auf der Ebene der Kommunen und der
Kreise für die letzten Jahre?
Sofern rechts­ver­bind­lich geklärt ist, dass eine trans­pa­rente und öffent­liche Datenbereitstellung
ausge­schlossen ist, bitten wir darum, die Daten in alter­na­tiver Weise den Frak­tionen bzw. den
zustän­digen Ausschuss­mit­glie­dern zugäng­lich zu machen. Vorzugs­weise in Form einer Beantwortung
im nicht­öf­fent­li­chen Teil einer Ausschuss­sit­zung (am 21.11.2023), ggfls. auch im Rahmen einer
Akteneinsichtnahme.
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (31.08.2023)Treib­haus­gas­bi­lanz
Kultur­Pass (28.06.2023)

Mit der Initia­tive „Kultur­Pass“ will die Bundes­re­gie­rung junge Menschen für Kultur begeis­tern und gleich­zeitig die Kultur­branche stärken. Das Projekt richtet sich an alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintritts­karten, Bücher, CDs, Platten und viele andere Kultur­ange­bote einsetzen können. Die Initia­tive ist am 17. Mai mit der Regis­trie­rungs­phase für Kultur­anbie­tende gestartet. Ab Mitte Juni soll dann die Nutzung des Kultur­Passes für 18-Jährige möglich sein. Das Projekt ist eine viel­ver­spre­chende Chance, jungen Menschen auch die reich­hal­tige Kultur­land­schaft des Ruhr­ge­biets zugäng­lich zu machen. Wir bitten die Verwal­tung deswegen, folgende Fragen zu beantworten: 

1. Wie wird die Idee in den Kultur­netz­werken des Regio­nal­ver­bands Ruhr auf- bzw. angenommen? 

2. Welche büro­kra­ti­schen Hürden werden von den Kultur­anbie­tenden benannt und wie lassen sich diese abbauen? 

3. Inwie­weit lässt sich der Kultur­Pass mit Ange­boten der Ruhr Tourismus GmbH – zum Beispiel der ruhr.kultur.card – verknüpfen? 

4. Welche Werbe­maß­nahmen und regio­nalen Umset­zungs­mög­lich­keiten bzw. Koope­ra­tionen sind darüber hinaus denkbar, um die Initia­tive zu unterstützen?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (31.08.2023)Kultur­Pass
Kündi­gung des Gesell­schafts­ver­trags beim Revier­park Wisch­lingen (05.06.2023)

Die gegen­über der Stadt Dort­mund ausge­spro­chene Kündi­gung der Betei­li­gung an der Revier­park Wisch­lingen GmbH bezieht sich laut Druck­sache Nr. 140863 auf die Sauna- und Bäder­be­reiche. Weitere Bauten und Nutzungen im Park sind davon unbe­rührt. Bislang wurde der Revier­park Wisch­lingen insge­samt als Standort gema­nagt, wobei alle Nutzungs­be­reiche mitein­ander in Bezie­hung stehen.

Wir bitten die Verwal­tung um Beant­wor­tung der folgenden Fragen:

1. Wie kann im Fall der Kündi­gung eine Tren­nung der Gesell­schaft vorge­nommen werden?

2. In welcher Weise könnte der auch der Revier­park-Bereich betroffen sein?

3. Welche Risiken bestehen für den RVR, sofern die Kündi­gung auch auf weitere Park­be­reiche ausge­dehnt wird? Inwie­weit und in welcher Höhe bestehen Risiken hinsicht­lich einer Rück­zah­lungs­pflicht für Fördergelder?

4. Hat sich der Verwal­tungsrat der Revier­park Wisch­lingen GmbH einstimmig für die weitere Führung der Gesell­schaft ausge­spro­chen und wenn ja mit welchem genauen Wortlaut?

5. Welche Gespräche wurden zwischen den Gesell­schaf­tern gesucht, um die Koope­ra­tion zu stärken und welche Ergeb­nisse hatten diese Gespräche? In der Druck­sache 140863 wurde ausge­führt, dass eine schritt­weise Hebung von Syner­gien die Kündi­gung obsolet machen würde. Erfüllen die Gesprächs­er­geb­nisse der Gesell­schafter diese Auflage?

6. Welche Möglich­keiten der Mitwir­kung und Zusam­men­ar­beit (z.B. bei der Buch­hal­tung) bestehen nach der Kündi­gung und Tren­nung der Gesell­schaft mit der FMR?
– Verbands­ver­samm­lung (16.06.2023)
Kündi­gung des Gesell­schafts­ver­trag beim Revier­park Wischlingen
SDGs in Hand­lungs­fel­dern der RVR-Familie (05.06.2023)

In der Verbands­ver­samm­lung vom 24.06.2022 wurde in einem Begleit­an­trag zu „Stra­tegie und Ziele der RVR-Familie“ folgendes mehr­heit­lich beschlossen (siehe Druck­sache 140649):

2. In Vorbe­rei­tung auf den Haus­halt 2023 fordert die Verbands­ver­samm­lung die Verwal­tung auf, die ‚Stra­tegie und Ziele der RVR-Familie‘ bis zur 3. Verbands­ver­samm­lung 2022 wie folgt anzupassen:

2.1 Die Vision ‚grünste Indus­trie­re­gion der Welt‘ soll in den Fokus der Stra­tegie gerückt werden. Die bestehenden Texte sind entspre­chend anzu­passen. Dabei sind Ökologie (‚grün‘) und Ökonomie (‚Indus­trie‘) mit ihren sozialen Ausprä­gungen herauszuarbeiten.

2.2 Die für die Metro­pole Ruhr rele­vanten Ziele der Nach­hal­tig­keit der UN werden in die vorlie­gende Fassung der Stra­tegie ange­messen auf die regio­nale Ebene übertragen.

3. Die Bild­sprache der SDGs kann auch im Rahmen der ‚Stra­tegie und Ziele der RVR-Familie‘ verwendet werden, um die Lesbar­keit und den Wieder­erken­nungs­ef­fekt zu stei­gern. Maßge­bend für den Haus­halt 2024 soll die Verwal­tung einen entspre­chenden Vorschlag für das 1. Quartal 2023 vorbereiten.
[…]

4.4. Die Zuord­nung von Projekten und Maßnahmen unter die für die Metro­pole Ruhr rele­vanten jewei­ligen SDGs, um in künf­tigen Haus­halts­be­ra­tungen Prio­ri­täten setzen zu können.

Bezug­neh­mend auf diesen Beschluss bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der Stand der Umset­zung dieses Beschlusses in den einzelnen Refe­raten des Regio­nal­ver­bandes Ruhr?

2. Wann kann die Verwal­tung einen aktu­ellen Stand der Umset­zung in den zustän­digen Fach­aus­schüssen geben und zur Diskus­sion stellen?
– Verbands­ver­samm­lung (16.06.2023)
SDGs in Hand­lungs­fel­dern der RVR-Familie
Erör­te­rungs­termin im Verfahren des RP Ruhr (23.05.2023)

Mit der Druck­sache 140987 schlägt die Verwal­tung der Verbands­ver­samm­lung einen Verzicht auf die Erör­te­rung der Stel­lung­nahmen zum Regio­nal­plan Ruhr vor. Entschei­dend für die Sinn­haf­tig­keit und Notwen­dig­keit eines Erör­te­rungs­ter­mins vor Abschluss des Regio­nal­plan­ver­fah­rens sind die Inhalte der Stel­lung­nahmen in den Offen­lagen. Die Stel­lung­nahmen aus der 3. Offen­lage konnten bislang noch nicht ausge­wertet werden, zumin­dest liegt eine Auswer­tung der Verbands­ver­samm­lung noch nicht vor. Wir bitten deshalb die Verwal­tung, um die Beant­wor­tung der folgenden Frage: 

Welche Entschei­dungs­grund­lage hat die Verwal­tung heran­ge­zogen, um der Verbands­ver­samm­lung bereits jetzt den Verzicht auf den Erör­te­rungs­termin zu empfehlen?
– Planungs­aus­schuss (24.05.2023)

– Verbands­aus­schuss (05.06.2023)

– Verbands­ver­samm­lung (16.06.2023)
Erör­te­rungs­termin im Verfahren des RP Ruhr
Lastenrad-Leih­sys­teme in der Metro­pole Ruhr (02.05.2023)

Das Fahr­rad­ver­leih­system metro­pol­rad­ruhr (mrr) verzeich­nete im letzten Jahr 1 Million Ausleihen für Fahr­räder. Neben normalen Fahr­rä­dern ist der Verleih von Lasten­rä­dern – mit oder ohne elek­tri­sche Unter­stüt­zung – ein wich­tiges Element der Mobi­li­täts­wende, da sich durch den Lasten­rad­ver­leih Besor­gungs­fahrten klima­freund­lich und kosten­günstig erle­digen lassen. Derzeit haben sich in der Metro­pole Ruhr eine Viel­zahl an Lastenrad-Leih­sys­temen etabliert. Diese Lastenrad-Leih­sys­teme werden teil­weise von der mrr-Betrei­ber­firma next­bike by Tier bereit­ge­stellt, teil­weise handelt es sich aber um komplett vom mrr unab­hän­gige Systeme. Neben flexi­blen Systemen werden auch stati­ons­ge­bun­dene Systeme ange­boten, die mit lang­jäh­rigen Bindungen einher­gehen. Hinzu kommen kosten­lose Lasten­räder, die von Initia­tiven verliehen werden. Aus regio­naler Sicht wäre es wünschens­wert, wenn – ähnlich wie es beim metro­pol­rad­ruhr bisher gelungen ist – eine einheit­liche Benut­zer­ober­fläche etabliert und beworben werden könnte. In diesem Zusam­men­hang bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen. Nach Möglich­keit können die Daten zur Beant­wor­tung der Fragen 1 und 2 in Tabel­len­form gelie­fert werden. 

1. Wie viele und welche Lastenrad-Leih­sys­teme gibt es in der Metro­pole Ruhr? In welchen Kommunen oder Kreisen befinden sich die Lastenrad-Leih­sys­teme? Ist die Ausleihe auf bestimmte Stadt­teile oder Quar­tiere begrenzt? 

2. Über welche Platt­formen und zu welchen Kondi­tionen und Gebühren sind die Lasten­räder in den jewei­ligen Leih­sys­temen auszuleihen? 

3. Welche Möglich­keiten sieht die Verwal­tung, bei der anste­henden Struk­tur­re­form des metro­pol­rad­ruhr auch den Verleih von Lasten­rä­dern ruhr­ge­biets­weit möglichst einheit­lich, benut­zer­freund­lich und über­sicht­lich zu organisieren?
– Ausschuss für Mobi­lität (09.05.2022)Lastenrad-Leih­system in der Metro­pole Ruhr
Prove­ni­enz­for­schung in der Metro­pole Ruhr (28.04.2023)

Die Erfor­schung der Herkunft von Samm­lungs­ob­jekten wird seit einigen Jahren in Einrich­tungen wie Museen, Archiven und Biblio­theken, die Kultur­güter bewahren, in den Blick genommen. So soll der gesell­schaft­li­chen Verant­wor­tung, die Historie und Herkunft von Samm­lungs­ob­jekten zu über­prüfen, Sorge getragen werden. Ein beson­derer Fokus liegt dabei etwa auf dem Kunst­raub der NS-Zeit und der soge­nannten Beute- bzw. Raub­kunst sowie auf Kultur­gü­tern aus dem Kontext der euro­päi­schen Kolo­ni­sa­tion in Afrika.

In der Metro­pole Ruhr geht das Museum Folk­wang mit der Einrich­tung einer Stelle für Prove­ni­enz­for­schung und der syste­ma­ti­schen Erfor­schung der Herkunft von Samm­lungs­be­ständen voran. Auch andere Akteur*innen in der Region leisten dafür bereits wich­tige Arbeit.

Die Grüne Frak­tion im Ruhr­par­la­ment fragt daher an:
Das Land NRW hat zusammen mit den Land­schafts­ver­bänden Rhein­land (LVR) und West­falen-Lippe (LWL) eine zentrale Einrich­tung ins Leben gerufen, um die Akti­vi­täten in diesem Bereich zu bündeln.

1. Besteht zwischen der Verwal­tung des RVR und der Koor­di­na­ti­ons­stelle Kontakt? Hat die Verwal­tung einen Über­blick, welche Akteur*innen in der Metro­pole sich in diesem Bereich einbringen?

2. Sieht die Verwal­tung die Möglich­keit, beson­ders klei­nere Kultur­ein­rich­tungen mit Samm­lungen zu unter­stützen, wenn keine eigenen Ressourcen für die Prove­ni­enz­for­schung bereit­ge­stellt werden können?

3. Gibt es zum Thema Prove­ni­enz­for­schung einen fach­li­chen Austausch zwischen Akteur*innen in der Metro­pole Ruhr, etwa über den Verbund der RuhrKunstMuseen?

4. Gibt es die Möglich­keit, über Inter­kultur Ruhr dieses Thema fach­lich und mit eigenen Ressourcen zu unterstützen?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (25.05.2023)Prove­ni­enz­for­schung in der Metro­pole Ruhr
FISU World Univer­sity Games 2025 (28.04.2023)

Vom 16. bis 27. Juli 2025 finden die 32. FISU World Univer­sity Games in der Rhein-Ruhr-Region statt. Mit „Rhine-Ruhr 2025“ wird erst­mals eine ganze Region Gast­ge­berin der welt­weit größten Multi­sport-Veran­stal­tung für studen­ti­sche Spitzensportler*innen sein. Erwartet werden über 10.000 Sportler*innen und Offi­zi­elle aus mehr als 150 Ländern. Vier der fünf Austra­gungs­städte liegen in der Metro­pole Ruhr – Bochum, Duis­burg, Essen und Mülheim an der Ruhr. Die World Univer­sity Games sind eine große Chance für das Ruhr­ge­biet, sich vor der inter­na­tio­nalen Hoch­schul­sport-Élite als welt­of­fene und zukunfts­ge­wandte Region zu präsentieren.
Wir bitten die Verwal­tung deswegen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es bereits eine Richt­linie zum geplanten Umgang mit russi­schen bzw. weiß­rus­si­schen Sportler*innen und ist es möglich, diese beim Veran­stalter der World Univer­sity Games in Erfah­rung zu bringen?

2. Mit der Univer­si­täts­al­lianz Ruhr exis­tiert im Ruhr­ge­biet ein breit aufge­stelltes Hoch­schul­bündnis. Ist die Einbin­dung der Univer­si­täts­al­lianz zur Werbung von poten­zi­ellen Wettkampfteilnehmer*innen unter den Studie­renden geplant?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (25.05.2023)FISU World Univer­sity Games 2025
Fach­kräf­te­mangel im pädago­gi­schen Bereich (22.02.2023)

Die Schulen und anderen erzie­he­ri­schen und bildenden Einrich­tungen ächzen bereits seit einigen Jahren unter dem Fach­kräf­te­mangel. Die Heraus­for­de­rungen wachsen derzeit noch. Der Rechts­an­spruch auf Ganztag muss umge­setzt werden, es braucht aufgrund von gestie­genen Gebur­ten­zahlen und Zuwan­de­rung mehr Schul- und Kita­plätze. Um im Verbands­ge­biet zu geeig­neten, mit dem Land und inter­kom­munal abge­stimmten Gegen­maß­nahmen zu kommen, benö­tigen wir zunächst konkrete Zahlen für unsere Region. Deswegen möchten wir folgendes wissen: 

1. Wie viele Stellen sind im pädago­gi­schen Bereich in Schulen und anderen erzie­he­ri­schen sowie bildenden Einrich­tungen derzeit nicht besetzt? 
1.1 Wie viele Stellen von Lehrer*innen sind (je nach Schul­form) nicht besetzt? 
1.2 Wie viele pädago­gi­sche Fach­kräfte fehlen in Kitas? 
1.3 Wie viele Stellen in der Schul-/Kita-Sozi­al­ar­beit sind nicht besetzt? 
1.4 Wie viele Stellen in der Schul­psy­cho­logie sind nicht besetzt? 
1.5 Wie viele Studi­en­plätze gibt es in diesen Berei­chen derzeit an den Hoch­schulen im Ruhr­ge­biet und wie hat sich deren Anzahl in den vergan­genen 10 Jahren entwickelt?

2. Welche Stra­te­gien zur Beset­zung von Stellen sind dem RVR in einzelnen Kommunen im Verbands­ge­biet bekannt? 

3. Gibt es Stra­te­gien der inter­kom­mu­nalen Zusam­men­ar­beit zur Beset­zung dieser Stellen und wie kann der RVR Kommunen dabei unter­stützen? Wie kann verhin­dert werden, dass sich Kommunen gegen­seitig Personal abwerben? 

4. Wie kann sich der Regio­nal­ver­band – zusammen mit den Kommunen – dafür einsetzen, die drama­ti­sche Situa­tion im Ruhr­ge­biet gegen­über Land und Bund deut­lich zu artikulieren?
– Ausschuss für Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (02.03.2023)Pädago­gi­scher Fachkräftemangel
Poten­zial weiterer Prozess­schutz­flä­chen (21.02.2023)

Der Beschluss der Verbands­ver­samm­lung vom 9. Dezember 2022 6,5 Prozent der RVR-eigenen Wälder als Prozess­schutz­flä­chen aus der forst­li­chen Nutzung heraus­zu­nehmen, war ein wich­tiger Meilen­stein für den Umwelt­schutz und die Biodi­ver­sität im Ruhr­ge­biet. Aus Sicht von uns Grünen war dieses jedoch nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, um den Anteil der Prozess­schutz­flä­chen gemäß der über­ge­ord­neten Ziel­vor­gaben weiter zu erhöhen. Deshalb müssen Wege gefunden werden, dieses unter Berück­sich­ti­gung der wald­struk­tu­rellen Rahmen­be­din­gungen in unserer Region zu gewähr­leisten. Eine Möglich­keit sehen wir in dem gezielten Ankauf von poten­ti­ellen Prozess­schutz­flä­chen durch den RVR bzw. RVR Ruhr Grün. Im Rahmen dieser Idee bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Erfasst der RVR bereits Daten bezüg­lich poten­ti­eller Prozess­schutz­flä­chen welche sich im Verbands­ge­biet jedoch nicht im Besitz des RVR befinden? Hierbei geht es u.a. um private Wald­flä­chen, die an den Wald­ge­bieten des RVR angrenzen und somit geeignet wären, projek­tierte Prozess­schutz­flä­chen des RVR zu arrondieren.

2. Gibt es bereits konkrete Planungen Flächen anzu­kaufen um diese poten­tiell dem Prozess­schutz zuzuführen? 

3. Wenn ja: welche Maßnahmen wurden dafür bereits ergrif­fenen und reichen die bestehenden Finanz­mittel aus, die Vorhaben umzusetzen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Weitere Prozess­schutz­flä­chen
Vernäs­sung von Mooren (21.02.2023)

Moore sind das Habitat einer Viel­zahl seltener Tier- und Pflan­zen­arten sowie zudem ein enormer CO2-Spei­cher. Somit leisten diese einzig­ar­tigen Biotope nicht nur einen großen Beitrag zur Biodi­ver­sität, sie sind auch ein wich­tiges Instru­ment im Kampf gegen die Klima­krise. Neue Studien zeigen zudem, dass Moor­boden die Eisen- und Sulfat­be­las­tung von Gruben­wasser um bis zu 80 Prozent senken kann; eine Erkenntnis, die gerade für die Menschen im Ruhr­ge­biet von äußerster Rele­vanz ist. 

Doch der Fort­be­stand der Moore gerade in Mittel­eu­ropa ist seit langer Zeit sehr gefährdet. Aus oftmals wirt­schaft­li­chen Gründen wurden diese trocken­ge­legt und damit ihrer wich­tigsten Eigen­schaften beraubt. Laut aktu­ellem Moor­atlas sind in Mittel­eu­ropa mitt­ler­weile 90 Prozent aller Moore davon betroffen. Gesunde Moore gehen welt­weit zehnmal schneller verloren als sie wachsen. Diese Entwick­lung muss drin­gend aufge­halten werden, dafür müssen wir auch hier im Ruhr­ge­biet drin­gend Sorge tragen, deshalb bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Wie viele intakte Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese? 

2. Wie viele trockengelegte/​ausgetrocknete Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese?

3. Ist es möglich die trockengelegten/​ausgetrockneten Moore im RVR Besitz wieder zu vernässen? Gibt es dazu konkrete Pläne bei RVR Ruhr Grün? 

4. Gibt es Poten­ziale neue Moore auf RVR-Flächen zu entwi­ckeln? Wo befinden sich diese Flächen? 

5. Welchen Beitrag kann eine Revi­ta­li­sie­rungs­stra­tegie der Moore im Ruhr­ge­biet für die Weiter­ent­wick­lung der Regio­nalen Grün­züge leisten? 

6. Welche Erfah­rungen hat der RVR bzgl. der Wieder­an­sied­lung gefähr­deter Flora und Fauna auf wieder­vernässten Moorflächen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Vernäs­sung Moore
Mitglied­schaft im Verband der Jagd­ge­nos­sen­schaften und Eigen­jagden (VJE) (21.02.2023)

Seit 2022 ist der RVR-Eigen­be­trieb Ruhr Grün Mitglied im Verband der Jagd­ge­nos­sen­schaften und Eigen­jagden in West­falen-Lippe e.V. (VJE)”. Im BA Ruhr Grün wurde damals eine Berichts­vor­lage abge­stimmt und die Frage nach der Rolle des dama­ligen Betriebs­lei­ters bei dieser Entschei­dung ist für uns nicht geklärt. Beson­ders die Kosten-Nutzen-Rela­tion einer Mitglied­schaft konnte in unseren Augen nicht zufrie­den­stel­lend darge­legt werden. Wir bitten die Verwal­tung deswegen folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Leis­tungen des VJE hat Ruhr Grün bisher in Anspruch genommen?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Mitglied­schaft? Sind noch weitere Kosten im Zuge der Mitglied­schaft beim VJE, z.B. für Leis­tungen entstanden?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Mitglied­schaft VJE
Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe (16.02.2023)

Neben dem UNESCO-Welt­kul­tur­erbe Zeche und Kokerei Zoll­verein ist die Metro­pole Ruhr zwei­fellos von ihrem indus­tri­ellen Kultur­erbe geprägt. Auch auf Bundes­ebene sind der Schutz und die weitere Förde­rung dessen mehr­mals Inhalt von poli­ti­schen Bera­tungen gewesen. Im Koali­ti­ons­ver­trag zwischen SPD, Bündnis 90/​Die Grünen und FDP gibt es eine Passage zu weiteren Bestre­bungen. Dort heißt es:

„Wir wollen das bauliche Kultur­erbe nach­haltig sichern, zugäng­lich machen und das Denk­mal­schutz­son­der­pro­gramm unter ökolo­gi­schen Aspekten weiter­ent­wi­ckeln. Wir schaffen eine „Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe“ und prüfen euro­päi­sche Mecha­nismen zur Förde­rung des Denk­mal­schutzes.“ (S. 123, Koalitionsvertrag)
Das Vorhaben einer Bundes­stif­tung könnte aufgrund der außer­or­dent­li­chen Indus­trie­kultur auch für die Metro­pole Ruhr als Standort einer solchen Insti­tu­tion einen Mehr­wert bieten. Die Grüne Frak­tion im Ruhr­par­la­ment fragt daher an:

1. Sind der Verwal­tung zum jetzigen Zeit­punkt Infor­ma­tionen zu dem Vorhaben „Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welt­erbe“ durch die Bundes­re­gie­rung bekannt?

2. Gibt es aktuell Gespräche der Verwal­tung mit dem Bund zur Stär­kung des indus­tri­ellen Erbes in der Metro­pole Ruhr?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (09.03.2023)Bundes­stif­tung indus­tri­elles Welterbe
Ruine Raffen­burg (16.02.2023)

Die Ruine Raffen­burg im Natur­schutz­ge­biet Raffen­berg auf dem Gebiet der Stadt Hagen ist ein wich­tiges geschicht­li­ches und kultu­relles Erbe der Region. Aktuell ist die Ruine leider ziem­lich verwil­dert und zuge­wu­chert, was wenig einla­dend wirkt und auch bei den Menschen vor Ort kritisch gesehen wird. Wir bitten die Verwal­tung daher um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Gibt es Pläne zur Umge­stal­tung des Stand­orts, falls ja: wie sehen dieses aus? 

2. Inwie­weit wäre eine Umge­stal­tung unter natur­schutz­recht­li­chen Gesichts­punkten zu bewerten?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (24.02.2023)Ruine Raffen­burg
Sach­stand bei den Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­stand­orten (15.02.2023)

Beim Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­standort in Hammin­keln ist der Pres­se­be­richt­erstat­tung zu entnehmen gewesen, dass das Logis­tik­un­ter­nehmen Fiege konkrete Pläne zur Ansied­lung hat, die in der Kommune auf Zustim­mung stoßen. Damit gibt es ein erstes konkretes Ansied­lungs­vor­haben auf einem Koope­ra­ti­ons­standort. Zum aktu­ellen Sach­stand bei allen Regio­nalen Koope­ra­ti­ons­stand­orten bitten wir die Verwal­tung deshalb um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen:

1. Welche Koope­ra­ti­ons­stand­orte werden derzeit schon von den Kommunen entwi­ckelt? Welche konkreten Ansätze zur inter­kom­mu­nalen Koope­ra­tion bestehen dabei bei den einzelnen Kooperationsstandorten? 

2. Zum Koope­ra­ti­ons­standort in Hammin­keln: Welches Spezia­li­sie­rungs­thema im Sinne der S3-Stra­tegie ist beim Koope­ra­ti­ons­standort vorge­sehen? Wie unter­scheidet sich ein Koope­ra­ti­ons­standort mit dem Spezia­li­sie­rungs­thema “Intel­li­gente Logistik” in der plane­ri­schen Ausge­stal­tung konkret von einem kommu­nalen GIB mit Logistikbetrieben? 

3. Welche Koope­ra­ti­ons­stand­orte werden derzeit infolge kommu­nal­po­li­ti­scher Beschlüsse nicht bzw. noch nicht entwickelt? 

4. Wie werden die Koope­ra­ti­ons­stand­orte plane­risch-konzep­tio­nell durch den RVR begleitet, die weder bereits entwi­ckelt werden, noch infolge poli­ti­scher Beschlüsse vor Ort bis auf Weiteres nicht zur Entwick­lung zur Verfü­gung stehen? 

5. Welche Möglich­keiten hat der RVR in Anbe­tracht des abge­schlos­senen Regio­nal­plan­ver­fah­rens zum Sach­li­chen Teil­plan Regio­nale Koope­ra­ti­ons­stand­orte noch, um auf Inhalte und Form der Zusam­men­ar­beit bei der Entwick­lung der Koope­ra­ti­ons­stand­orte Einfluss zu nehmen?

– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (28.02.2023)

– Planungs­aus­schuss (08.03.2023)
Sach­stand Kooperationsstandorte
Geothermie im Ruhr­ge­biet (31.01.2023)


Geothermie ist eine mögliche Quelle für die zukünf­tige Wärme­ver­sor­gung im Ruhr­ge­biet. In Kombi­na­tion mit (Groß)wärmepumpen, indus­tri­eller Abwärme, Abfall­ver­bren­nung uvm. können wir unsere Wärme­ver­sor­gung in Zukunft unab­hängig von fossilen Ener­gie­trä­gern und Ener­gie­im­porten machen. Darüber hinaus kann Gruben­wasser als Wärme­quelle und ‑spei­cher hier zusätz­liche Nutzungs­mög­lich­keiten für die Hinter­las­sen­schaften des Berg­baus ermög­li­chen. Deswegen bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Geother­mie­po­ten­ziale befinden sich im Ruhr­ge­biet? Welche Unter­su­chungen liegen dem zugrunde? 

2. In einigen Städten wie in Duis­burg, Dort­mund und Bochum werden zurzeit detail­liert Geother­mie­po­ten­ziale ermit­telt. Gibt es hierbei Bestre­bungen, diese in eine gemein­same Geoda­ten­bank für das Ruhr­ge­biet zu überführen? 

3. Welche weiteren Wärme­quellen gibt es in den RVR-Kommunen (etwa indus­tri­elle Abwärme)? 

4. Ist eine Einspei­sung von Wärme aus Geothermie oder anderen Quellen in die Fern­wär­me­netze möglich? 

5. Wie kann eine inter­kom­mu­nale Zusam­men­ar­beit bei Geothermie und weiteren Wärme­quellen aussehen?

6. Können Biogas und Abfall­ver­bren­nung eben­falls einbe­zogen werden? Welche Rolle kann die AGR dabei spielen? 

Die Anfrage soll bis zum Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen am 28. Februar 2023 beant­wortet werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, soll sie bis zum Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz am 3. März 2023 beant­wortet werden.
– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (28.02.2023)

– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (03.03.2023)
Geothermie im Ruhrgebiet
Inves­ti­ti­ons­be­darfe und Sach­kosten der Bäder­land­schaft der RVR-Familie (30.11.2022)

Als Gesell­schafter aller Betriebs­stätten – auch jener, die nicht unter dem Dach der Frei­zeit­ge­sell­schaft Metro­pole Ruhr mbH (FMR) zusam­men­ge­führt sind – ist es Aufgabe des Verbandes, ein Gesamt­kon­zept für die regio­nale Bäder­land­schaft zu entwi­ckeln, um lang­fristig Naherho­lungs­an­ge­bote zu sichern und gleich­zeitig für mehr Wirt­schaft­lich­keit zu sorgen.

Daher bitten wir die Verwal­tung um Beant­wor­tung folgender Fragen, zunächst bezogen auf die FMR und die Bäder­ge­sell­schaften mit RVR-Beteiligung:

– Welche Inves­ti­ti­ons­maß­nahmen sind bis zum Jahr 2035 zur Aufrecht­erhal­tung des Bäder­be­triebes in den einzelnen Stand­orten erfor­der­lich und welchen Finanz­be­darf lösen diese Inves­ti­tionen aus heutiger Sicht aus (Szenario „Status quo plus“)?

– Welche darüber­hin­aus­ge­henden Inves­ti­ti­ons­maß­nahmen zum klima­schutz­ge­rechten Umbau bzw. ener­gie­ef­fi­zi­enten Neubau der Stand­orte sind bis zum Jahr 2035 erfor­der­lich (Szenario „Null­ener­gie­bäder“)?

– Welche Primär­ener­gie­be­darfe in den beiden Ausbau­sze­na­rien bestehen und wie (bspw. auch unter Einsatz von Solar­energie oder Geothermie) könnten diese jeweils gedeckt werden? (Für anzu­kau­fende Ener­gie­be­darfe sollen Kosten­sze­na­rien entwi­ckelt werden, die Gegen­stand der dazu­stel­lenden Unter­hal­tungs­kos­ten­pro­gnose sind.)

– Auf welcher Zeit­achse können die Umbau- bzw. Neubau­maß­nahmen der verschie­denen Bäder­stand­orte aus heutiger Sicht reali­siert werden und zu welchen Zeit­punkten werden die finan­zi­ellen Belas­tungen des RVR durch die erfor­der­li­chen Umbau- bzw. Neubau­maß­nahmen voraus­sicht­lich wirksam werden?
– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
Bäder­land­schaft
IBA-Anschluss­pro­jekt (21.11.2022)

In einem Pres­se­ar­tikel der WAZ vom 12. November 2022 haben sich die Regio­nal­di­rek­torin und der Vorsit­zende der Verbands­ver­samm­lung zum Vorhaben einer neuen IBA im Ruhr­ge­biet geäu­ßert. Dort hieß es u.a. von Dr. Frank Dudda „Wir wollen die Euro­päi­sche Kommis­sion, die Bundes- und Landes­re­gie­rung davon über­zeugen, dass wir ein IBA-Anschluss­pro­jekt brau­chen, ein Projekt des Indus­trie­wan­dels von natio­naler Bedeu­tung.” Der Artikel sugge­riert, der RVR würde sich bereit­ma­chen für die Bewer­bung und Planung für eine Inter­na­tio­nale Bauaus­stel­lung im Ruhrgebiet.

Deswegen stellen wir folgende Fragen:

1. Strebt die RVR-Verwal­tung eine neue IBA in der Metro­pole Ruhr an?

2. Gibt es einen Beschluss des Verwal­tungs­vor­standes, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll?

3. Gibt es einen Beschluss eines poli­ti­schen Gremiums des RVR oder des Kommu­nal­rates, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll?

4. Falls dies beides nicht zutrifft, auf welcher Grund­lage haben die Regio­nal­di­rek­torin und der Vorsit­zende der Verbands­ver­samm­lung diese Pres­se­äu­ße­rungen getätigt?

5. Warum wurden die Gremien des RVR nicht im Vorfeld über die Initia­tive informiert?
– Verbands­aus­schuss (28.11.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (9.12.2022)
IBA-Anschluss­pro­jekt
Syner­gien und Unter­stüt­zung bei anste­henden Sport­groß­ver­an­stal­tungen (28.10.2022)

Im Ruhr­ge­biet stehen in näherer Zukunft mehrere Sport­groß­ver­an­stal­tungen an (u.a. World Univer­sity Games, Fußball­eu­ro­pa­meis­ter­schaft). Der RVR hat einer­seits durch die eigene Sport­groß­ver­an­stal­tung „Ruhr­games“ bereits viel Erfah­rung und Mittel gesam­melt, um die anste­henden Veran­stal­tungen zu unter­stützen. Ebenso bieten die genannten Events die Chance, bei inter­na­tio­nalem Publikum für die Metro­pol­re­gion zu werben. 

Die Frak­tion “Die Grünen im Ruhr­par­la­ment” fragt daher an und bittet die Verwal­tung, im Ausschuss zu diesen Punkten zu berichten: 

– Besteht die Möglich­keit, Flächen für Side-Events bereit­zu­stellen (z.B. Halden)?

– Bei der Extra­schicht wird ein attrak­tives Verkehrs­kon­zept ange­boten, um die Veran­stal­tungs­räume zu errei­chen. Kann der Verband mit ähnli­chen Konzepten Groß­ver­an­stal­tungen beglei­tend unter­stützen, um das gesamte Verbands­ge­biet dem inter­na­tio­nalen Publikum zu präsen­tieren? Falls ja, wie?

– Inwie­fern will der RVR die anste­henden Sport­groß­ver­an­stal­tungen für Marke­ting­zwecke nutzen? Welche Ziele, welche Mittel und (Kommu­ni­ka­tions-) Wege werden dabei verfolgt?

– Wie plant der RVR beim inter­na­tio­nalen Publikum für das Ruhr­ge­biet zu werben (touris­tisch z.B., aber auch mit Blick auf die Wissens­me­tro­pole Ruhr)?

– Hat der Verband ein eigenes Ticket­ma­nage­ment (Ticket Platt­form) für seine Groß­ver­an­stal­tungen und könnte damit auch bei den World Univer­sity Games unter­stüt­zend tätig werden?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Sport­groß­ver­an­stal­tungen
KiR als regio­naler Kultur­ka­lender (25.10.2022)

Eine einheit­liche, regio­nale Platt­form für Kultur­ter­mine wäre für Nutzer*innen sowie für den Regio­nal­ver­band Ruhr als Marke­ting­in­stru­ment durchaus vorteil­haft. Wir bitten die Verwal­tung daher um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Ist der RVR tech­nisch in der Lage, KiR als regio­nalen Kultur­ka­lender auszubauen? 

2. Gibt es von Seiten der Kommunen Inter­es­sens­be­kun­dungen in dieser Sache?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Kultur­ka­lender
Stär­kung und Unter­stüt­zung von Kultur­netz­werken (25.10.2022)

In den Steck­briefen zum Haus­halt 2023 und in der Nach­hal­tig­keits­ver­ein­ba­rung wird die Stär­kung und Unter­stüt­zung sowie die Initi­ie­rung von Kultur­netz­werken als Ziel für den Regio­nal­ver­band Ruhr gesetzt. Hierzu bitten wir die Verwal­tung um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Poten­tiale sieht die Verwal­tung in dieser Sache? 

2. Welche neuen Netz­werke kommen dafür in Frage? 

3. Wie erfolgt der Initiierungsprozess?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (17.11.2022)Kultur­netz­werke
Künf­tige Nutzung der Amprion-Bahn­brücke über den Hengs­teysee (9.8.2022)

Die zum Hengs­teysee aufge­staute Ruhr wird zwischen Hagen und Herdecke von einer Brücke über­quert, auf der die nach Eisen­bahn­recht gewid­mete Anschluss­bahn der Firma Amprion vom Bahnhof Hagen Hengstey zum Koep­chen­werk in Herdecke verläuft. Es steht im Raum, dass Amprion die Anschluss­bahn ab dem zweiten Quartal 2024 aufgeben möchte, weil die Schwer­trans­porte zukünftig auf die Straße verla­gert werden sollen.

Momentan gibt es Inter­esse an einer Nutzung der Anschluss­bahn einschließ­lich der Brücke für touris­ti­sche Schie­nen­ver­kehre zur Anbin­dung des Denk­mals „Koep­chen­werk“ auch im Rahmen der IGA 2027. Die Einbe­zie­hung der Eisen­bahn­in­fra­struktur in die denk­mal­pfle­ge­risch bedeut­same Sach­ge­samt­heit des Indus­trie­denk­mals Pump­spei­cher­werk „Koep­chen­werk“ führt zu einer deut­li­chen Aufwer­tung des Standortes.

Derzeit ist die Eisen­bahn­brücke auch für den Fußgänger*innen- und Radver­kehr nutzbar und stellt eine wich­tige Verbin­dung der beiden Ruhr­ufer da. Vor diesem Hinter­grund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beant­wor­tung wir die Verwal­tung bitten.

– In welcher Rolle sieht die Verwal­tung den Regio­nal­ver­band Ruhr hierbei? Welche Gespräche hat die RVR-Verwal­tung mit der Amprion GmbH, ggf. weiteren Betei­ligten und den Anrai­ner­kom­munen mit welchem Ergebnis geführt?

– Besteht aus Sicht der Verwal­tung eine Möglich­keit neben den ange­dachten touris­ti­schen Schie­nen­ver­kehren zwischen dem Südufer Hengstey und dem Koep­chen­werk auf der vorhan­denen gewid­meten Eisen­bahn­in­fra­struktur zusätz­lich Rad- und Fußgänger*innenverkehr zu ermöglichen?

– Welche Bedeu­tung hat die Brücke für die örtliche sowie die regio­nale Radwegeinfrastruktur?

– Welche Bedeu­tung hat die Brücke für Tourismus- und Frei­zeit­kon­zepte mit Bezug auf Harkort- und Hengs­teysee (z.B. touris­ti­scher Schie­nen­ver­kehr, IGA 2027 „SeePark Hengstey“, RuhrtalRadweg)?
– Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressour­cen­ef­fi­zienz (26.8.2022)Amprion Bahn­brücke
Radwe­ge­si­che­rung bei RVR-Radwegen (02.08.2022)

Auf einer Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” über die Wald­straße in Herten ist es durch Asphalt­schäden Mitte Juli 2022 zu einem Unfall gekommen. Ebenso gab es auf dem Zoll­verein-Radweg in Essen-Katern­berg Wurzel­auf­brüche, die im Mai 2021 zu einem Unfall geführt haben. Der schad­hafte Teil des Zoll­verein-Radweges ist im Herbst 2021 ausge­bes­sert worden. 

Die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht bei der „Allee des Wandels” liegt im schad­haften Abschnitt seit Anfang 2022 bei der Stadt Herten. Vorher lag die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht beim RVR. Wir bitten die Verwal­tung in diesem Zusam­men­hang um die Beant­wor­tung folgender Fragen: 

1. Seit wann sind die Asphalt­schäden auf der Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” über die Wald­straße in Herten dem RVR bekannt? 

2. Welche Maßnahmen hat die Verwal­tung – als diese für die Verkehrs­si­che­rung zuständig war – unter­nommen, um die Schäden auf der Radwe­ge­brücke der „Allee des Wandels” zu besei­tigen oder auf die Schäden ange­messen hinzuweisen? 

3. Welche Gründe gab es für den langen Zeit­raum zwischen der Fertig­stel­lung des Radweges „Allee des Wandels” im betrof­fenen Abschnitt an der Brücke über die Wald­straße und dem Einstieg der Stadt Herten in die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht? Wie funk­tio­niert allge­mein die Über­tra­gung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht bei Radwegen, die dem RVR gehören, an die Kommunen? Welches Opti­mie­rungs­po­ten­zial sieht die Verwal­tung hierbei?

4. Wie ist die Pflege- und Unter­hal­tungs­struktur der Radwege im Ruhr­ge­biet orga­ni­siert? Welche Rollen haben die Kommunen, die Kreise, das Land NRW, der Landes­be­trieb Straßen.NRW und der RVR? Welches Opti­mie­rungs­po­ten­zial sieht die Verwal­tung hierbei? 

5. Welche Radwege kontrol­lieren die neuen Radwege-Ranger des RVR und in welchem Turnus findet die Radwe­ge­kon­trolle statt?
– Ausschuss für Mobi­lität (30.8.2022)Radwe­ge­si­che­rung bei RVR-Radwegen
Modell­pro­jekte aus dem Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept (02.08.2022)

Anfrage
Im Dezember 2021 hat die Verbands­ver­samm­lung des RVR den Endbe­richt des Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zeptes zur Kenntnis genommen (Druck­sache 140378). In sechs Themen­fel­dern sind insge­samt 23 Modell­pro­jekte prio­ritär heraus­ge­ar­beitet worden. Mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 ist bereits ein Modell­pro­jekt aus dem Themen­be­reich „Rück­grat ÖPNV – Den ÖPNV zukunfts­ori­en­tiert aufstellen” durch die Verwal­tung in Erar­bei­tung. Für weitere Modell­pro­jekte aus dem Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept sind im Haus­halts­plan 2022 unter der Projekt­kenn­ziffer 0700025 bis ins Jahr 2025 stei­gende Haus­halts­mittel hinter­legt. Auch für die Fort­schrei­bung und das Umset­zungs­kon­zept des Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zeptes sind im Haus­halts­plan 2022 Mittel hinter­legt. Für die drei Projekt­kenn­zif­fern 0700024 (Fort­schrei­bung), 0700025 (Modell­pro­jekte) und 0700026 (Umset­zungs­kon­zept) stehen zwischen 2022 und 2025 insge­samt etwa 2,5 Mio. € zur Verfügung. 

Wir bitten die Verwal­tung in diesem Zusam­men­hang, um die Beant­wor­tung der folgenden Fragen: 

1. Welche Modell- oder Umset­zungs­pro­jekte aus dem Regio­nalen Mobi­li­täts­ent­wick­lungs­kon­zept, ausge­nommen der Mobilitätsimpuls.RUHR 2023, sind durch die Verwal­tung in Erar­bei­tung und wie ist der jewei­lige Sachstand? 

2. Zu welchen Modell- oder Umset­zungs­pro­jekten beab­sich­tigt die Verwal­tung im Haus­halts­plan 2023 eine geson­derte Projekt­kenn­ziffer mit Sach- und Perso­nal­mit­teln zu erar­beiten, vergleichbar mit den Projekt­kenn­zif­fern 0700022 (Regio­nale Nahver­kehrs­pla­nung – Leit­bild metro­po­len­ge­rechter ÖPNV) und 0700023 (Regio­nale Nahver­kehrs­pla­nung – Synchronisierung)?
– Ausschuss für Mobi­lität (30.8.2022)Modell­pro­jekte Mobilitätsentwicklungskonzept
IGA-Radwe­ge­pro­jekte in RVR-Trägerschaft
(21.4.2022)

1. Welche Teil­stücke des IGA-Radweges und anderer für die IGA wich­tiger Radwege sind bereits fertig­ge­stellt? Welche Teil­stücke beab­sich­tigt die Verwal­tung bis zur IGA 2027 fertig­zu­stellen? Welche Teil­stücke beab­sich­tigen andere Projektträger*innen, wie zum Beispiel die EGLV oder Kommunen, bis zur IGA 2027 fertig­zu­stellen? Welche Teil­stücke werden nicht vor der IGA fertig­ge­stellt? Wir bitten ergän­zend zu den bisher bekannten Projekt­zeit­plänen aus der Präsen­ta­tion vom 8.03.2022 um eine Gesamt­zu­sam­men­stel­lung aller Projektzeitpläne.
2. Welche Risiken und Unwäg­bar­keiten sieht die Verwal­tung bei den Projekt­zeit­plänen, die zu Verzö­ge­rungen bei der Fertig­stel­lung der Radwege führen können? In wie weit ist dies bei den Projekt­zeit­plänen bereits berück­sich­tigt worden? 
3. Durch welche Maßnahmen oder anhand welcher Stell­schrauben ist eine zeit­liche Beschleu­ni­gung der Radwe­ge­pro­jekte möglich? 
4. Für Abschnitte, die bis zur IGA 2027 nicht fertig­ge­stellt sind, bestehen mögli­cher­weise Alter­nativ-Routen im vorhan­denen Straßen- und Wege­netz. Beab­sich­tigt die Verwal­tung diese Alter­nativ-Routen zu nutzen, um die Durch­gän­gig­keit der Radwe­ge­ver­bin­dungen zwischen den IGA-Stand­orten sicher­zu­stellen? Um welche Alter­nativ-Routen handelt es sich konkret? Wer muss über die Einrich­tung der Alter­nativ-Routen entscheiden und wann müssen diese Alter­nativ-Routen einge­richtet werden, damit sie bis zur IGA 2027 nutzbar sind?
– Ausschuss für Mobi­lität (24.5.2022)IGA-Radwe­ge­pro­jekte
Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen (10.5.2022)

1. Welche Maßnahmen unter­nimmt der RVR aktuell, um der Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metro­pole Ruhr vorzubeugen? 
2. Plant der RVR oder die BMR, Daten bezüg­lich der Abwan­de­rung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metro­pole Ruhr zu erheben? 
3. Wenn ja: Wie und bis wann sollen diese Daten erhoben werden?
– Ausschuss Digi­ta­li­sie­rung, Bildung und Inno­va­tion (12.5.2022)

– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (17.5.2022)
Abwan­de­rung Absolvent*innen
Stra­ßen­ausbau an der Glör­tal­sperre (21.4.2022)

– Was ist der Stand der Sanie­rungs­pla­nung der Zufahrtsstraße? 
– Welche zusätz­li­chen Maßnahmen sind angedacht? 
– Wie soll die Sicher­heit von Fußge­henden und Radfah­renden durch bauliche Maßnahmen berück­sich­tigt werden? 
– Wird dem Beschluss des Ausschusses für Kreis­ent­wick­lung, Wirt­schaft, Verkehr, Demo­grafie und digi­tale Infra­struktur des Ennepe-Ruhr-Kreises für den Total­ausbau gefolgt? Falls nein, warum nicht? 
– Wer trifft schluss­end­lich den entspre­chenden Beschluss?
– Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen (17.5.2022)Stra­ßen­ausbau Glörtalsperre
Jagd­aus­übung von RVR Ruhr Grün Beschäf­tigten (1.3.2022)

– Warum benö­tigte es eines Beschlusses der Berichts­vor­lage? – Wie viele Beschäf­tigte mit Jagd­schein haben sich bei der Verwal­tung im Zuge der beschrie­benen Abfrage gemeldet? 
– Inwie­weit erfolgt ein Control­ling über die Jagd­aus­übung dieser Personen und über die Anzahl und Art der geschos­senen Tiere? 
– Inwie­fern unter­stützt RVR Ruhr Grün seine Mitar­bei­tenden beim Erwerb von Jagdscheinen?
– Betriebs­aus­schuss Ruhr Grün (11.3.2022)Jagd­aus­übung Beschäftigte
Regio­nale Sport­för­de­rung (17.2.2022)

– Wie hat sich der Förder­mit­tel­abruf in den vergan­genen 5 Jahren entwickelt?
– Sind die Förder­kri­te­rien noch zeit­gemäß oder gibt es aus Sicht der Verwal­tung bspw. aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer Verän­de­rungen Anpassungsbedarf?
– Welche Rückmeldungen/​Anregungen aus der Szene zu den bestehenden Förder­kri­te­rien und weiterem Förder­be­darf erhält die Verwaltung?
– Welche Entwick­lungs­mög­lich­keiten sieht die Verwal­tung für das regio­nale Sportförderprogramm?
– Ausschuss für Kultur, Sport und Viel­falt (10.3.2022)

– Verbands­ver­samm­lung (1.4.2022)
Regio­nale Sportförderung
Zukunfts­fä­hig­keit der Abfall­wirt­schaft (16.2.2022)

1. Welche Planungs­ebene entscheidet über Stand­orte für die Abla­ge­rung von Abfällen der Depo­nie­klassen (DK) III und IV? 
2. Welches Poten­zial sieht die Verwal­tung für DK-III und DK-IV-Stand­orte im Verbands­ge­biet des RVR? 
3. Welche Konse­quenz hat die abseh­bare Erschöp­fung der DK-III-Depo­nie­ka­pa­zi­täten im Verbands­ge­biet des RVR? Wird hier­durch ein Planungs­er­for­dernis für den RVR ausge­löst? Welche Bedeu­tung hat dies für die AGR? 
4. Die Landes­re­gie­rung weist auf Seite 41 der Druck­sache 1715753 darauf hin, dass DK-III-Mate­rial auch auf Depo­nien der Klasse DK‑I und DK-II abge­la­gert werden darf, sofern die jewei­ligen Zuord­nungs­kri­te­rien der Depo­nie­ver­ord­nung einge­halten werden. Was bedeutet dies für die Zentral­de­ponie Emscher­bruch (ZDE) und für die in Planung befind­li­chen Depo­nie­stand­orte im Verbands­ge­biet des RVR? 
5. Auch für DK-III-Abfälle gilt das Prinzip der entste­hungs­stand­ort­nahen Entsor­gung. Der Anfall gefähr­li­cher Abfälle im Verbands­ge­biet des RVR ist über­durch­schnitt­lich. Welches Hand­lungs­er­for­dernis ergibt sich hieraus für die Stand­ort­suche von DK-III-Deponien?
– Planungs­aus­schuss (9.3.2022)Zukunfts­fä­hig­keit der Abfallwirtschaft
Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raum­ord­nung (16.2.2022)

1. Welche Rechts­vor­schriften ermög­li­chen die verbind­liche Fest­le­gung von Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raumordnung? 
2. Inwie­weit sind durch die nach­träg­liche Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr Rege­lungs­lü­cken denkbar, die die Kies­in­dus­trie zwischen Fest­stel­lungs­be­schluss des Regio­nal­plans und Wirk­sam­werden der Ände­rungen für Abgra­bungen ohne Nach­nut­zungs­kon­zept nutzen könnte? 
3. Die Druck­sache 14÷0448−1 bewegt sich im Span­nungs­be­reich der nicht klar defi­nierten Abgren­zung zwischen Raum­ord­nung und Bauleit­pla­nung. Je nach Rege­lungs­in­halt und ‑dichte der Nach­nut­zungs­kon­zepte ist zu befürchten, dass diese dem Über­maß­verbot zuwi­der­laufen und den Kompe­tenz­be­reich der Raum­ord­nung verlassen, wenn übliche Neben­be­stim­mungs­in­halte der Abgra­bung vorab fest­ge­legt werden. Welche Hand­rei­chung für Kommunen kann die Verwal­tung geben, um dieses Risiko zu minimieren? 
4. Wie erfolgt durch die Verwal­tung die konkrete Bestim­mung für die fest­zu­le­genden Ziele der Raum­ord­nung bei den Nach­nut­zungs­kon­zepten? Mit welchen plane­ri­schen Methoden können verschie­dene zur Auswahl stehende Nach­nut­zungs­kon­zepte gegen­ein­ander abschlie­ßend abge­wogen werden? 
5. Auf welcher Zeit­achse plant die Verwal­tung die Erar­bei­tung der Prüf­kri­te­rien für die zu erstel­lenden Nach­nut­zungs­kon­zepte und für die Imple­men­tie­rung dieser Konzepte in den Regio­nal­plan Ruhr?
– Planungs­aus­schuss (9.3.2022)Nach­nut­zungs­kon­zepte als Ziele der Raumordnung
Radwege an Auto­bahn­brü­cken (16.2.2022)

1. Welche Rege­lungen greifen beim Neubau oder Ersatz­neubau von bedeu­tenden Auto­bahn­brü­cken bezüg­lich der Radverkehrsinfrastruktur? 
2. Welche Syner­gien ergeben sich aus bestehenden und zu reali­sie­renden Radwegen an Auto­bahn­brü­cken für das regio­nale Radwe­ge­netz in der Metro­pole Ruhr? 
3. Wie sind die Baustan­dards für die Radver­kehrs­in­fra­struktur an Auto­bahn­brü­cken und bei den Zubrin­gern? Welche Berück­sich­ti­gung finden hierbei die Stan­dards für die Radver­kehrs­in­fra­struktur, abge­stuft nach der Bedeu­tung bzw. der Netz­hier­arche (Radschnell­ver­bin­dungen, Radhaupt­ver­bin­dungen, Radver­bin­dungen), aus dem regio­nalen Radwe­ge­netz des RVR? 
4. Wird bei Brücken am Rand der Metro­pole Ruhr aktiv der Austausch mit Nach­bar­kom­munen und ‑regionen ange­strebt? (z. B. A52-Ruhrtalbrücke) 
5. Bei welchen Auto­bahn­brü­cken sind bisher noch keine Radwege vorhanden? Welche Pläne von Seiten der Auto­bahn GmbH gibt es derzeit, jene noch zu bauen?
– Ausschuss für Mobi­lität (8.3.2022)Radwege an Autobahnbrücken