Hier lassen sich alle unsere Anfragen finden, die wir in dieser Wahlperiode in Ausschüsse und in das Ruhrparlament eingebracht haben.
Anfrage | Gremium | Dokument |
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Zeitplan erste Änderung Regionalplan Ruhr Festlegung Windenergiebereiche (07.12.2023) Mit dem Beschluss des Regionalplans Ruhr am 10.11.2023 ist unter Beschlusspunkt 6 die Regionalplanungsbehörde beauftragt worden, aufgrund der laufenden zweiten Änderung des LEP NRW zeitnah einen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen vorzubereiten. Derzeit werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur LEP-Novelle zum Ausbau der erneuerbaren Energien eingegangenen Stellungnahmen im Wirtschaftsministerium ausgewertet. Nach Abschluss der Auswertung wird der LEP-Entwurf dem Landtag vorgelegt. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie ist der Zeitplan für die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen? Ziel ist es, bis 2025 Flächenbeiträge über rechtskräftige Regionalpläne anmelden zu können. 2. Welche Verfahrensschritte des Regionalplanänderungsverfahren sollen zu welchen Zeitpunkten abgeschlossen sein? 3. Wie ist die Personalausstattung der Regionalplanungsbehörde beim RVR für die Änderung des Regionalplans Ruhr? Wie ist der Sachstand bei der Besetzung der neu ausgeschriebenen Stellen mit dem Aufgabenschwerpunkt Räumliche Steuerung der Windenergieanlagen? 4. Was sind die weiteren Verfahrensschritte und die parlamentarische Beteiligung auf Landesebene für die LEP-Novelle zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wann sind diese terminiert? | – Verbandsversammlung (08.12.2023) | Zeitplan 1. Änderung RP: Wind |
Meldebutton gegen Antisemitismus im Sport (14.11.2023) Nicht erst seit Beginn des Angriffs der Hamas auf ein israelisches Festival und die folgende Entwicklung im Krieg Israels gegen die Hamas gibt es im Sport eine Vielzahl von antisemitischen Vorfällen. Dabei ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld an Übergriffen gegen Jüdinnen und Juden deutlich größer ist. Vor diesem Hintergrund wurde in Zusammenarbeit vom Bundesverband RIAS (Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus), das Projekt „Zusammen1“ und mit dem Sportverband Makkabi Deutschland ein Meldebutton entwickelt, der für Vereine, Verbände und Fanorganisationen den Hinweis auf antisemitische Vorgänge vereinfacht. Über den Button können Meldungen über antisemitische Übergriffe anonym abgegeben werden. Diese werden zur systematischen Auswertung an RIAS weitergeleitet. Betroffene werden bei Bedarf von „Zusammen1“ beraten. Die Grünen im Ruhrparlament fragen dazu an: 1. Sind der Verwaltung bisherige Erhebungen zu antisemitischen Übergriffen im Sport im Ruhrgebiet, etwa von einzelnen Vereinen oder Kommunen, bekannt? 2. Der Meldebutton kann per Code auf jeder beliebigen Website eingebunden werden. Von welchen Vereinen im RVR ist bereits bekannt, dass sie dies auf ihrer Website einbinden? 3. Ist es möglich, die Sportvereine im Ruhrgebiet dabei zu unterstützen, den Meldebutton zu nutzen? 4. Ist es grundsätzlich möglich, dass gemeinsam mit den Initiator*innen, etwa zum Ende des nächsten Jahres, die aus dem Ruhrgebiet erhobenen Daten dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden? Die Grünen im Ruhrparlament regen an, zur Beantwortung der Fragen ergänzend zu den Informationen der Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt am 22. Februar 2024 eine*n Vertreter*in von der Initiator*innen einzuladen. | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (16.11.2023) | Meldebutton Antisemitismus |
Kulturmarketing des RVR (27.10..2023) Über die Regionale Kulturförderung stärkt der Regionalverband Ruhr vielfältige Kooperations- und Gemeinschaftsprojekte im Ruhrgebiet und leistet damit einen Beitrag zur Fortentwicklung der regionalen Kultur. Um dieses Engagement noch besser sichtbar zu machen, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es bereits Praktik, auf die Fördernehmer*innen zuzugehen und anzuregen, dass das Logo des RVR als Fördergeber sichtbar gemacht wird? In Fällen, in denen das umgesetzt wird: Wird individuell die Form besprochen oder gibt der RVR Vorgaben, wie Logos zu verwenden sind? 2. Erscheint es aus Verwaltungsperspektive sinnvoll, im Rahmen geförderter Kulturveranstaltungen mit zusätzlichen Marketinginstrumenten wie beispielsweise Bannern oder Flaggen auf den Regionalverband als Sponsor aufmerksam zu machen? 3. Wie könnte ein einheitliches Marketingkonzept für die Kulturförderung aussehen? 4. Welche Kosten wären mit einem solchen Konzept sowie möglichen Marketingmaterialien verbunden? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (16.11.2023) | Kulturmarketing des RVR |
Floating PV-Anlagen auf RVR-Liegenschaften (27.10.2023) Im Konzept zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR-Liegenschaften (DS 14⁄1025) werden Floating PV-Anlagen angesprochen. Die Nutzung von Floating PV hat im Ruhrgebiet ein großes Potenzial. Die Quarzwerke Haltern betreiben auf einer RVR-Liegenschaft erfolgreich eine Floating PV-Anlage, welche für den RVR Pachteinnahmen generiert. In der Drucksache 14⁄1025 werden in den Clustern I und III bezüglich der Floating PV verschiedene Standorte mit Entwicklungspotenzial aufgeführt. Hieraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten: 1. Wie ist der Sachstand der Planung bzw. Realisierung bei den Standorten in den Clustern I und III? 2. Wie weit sind die Interessenbekundungsverfahren bei den jeweiligen Standorten fortgeschritten? 3. Welche Betreibermodelle sind für welche Standorte geplant? 4. Welche Pachteinnahmen und Gestattungsentgelte wird der RVR voraussichtlich bei den jeweiligen Standorten generieren können? 5. Wie weit ist die Idee aus dem Strategiepapier zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR-Liegenschaften der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz fortgeschritten, eine eigene Gesellschaft in Form einer GmbH zu gründen, damit neben Pacht und Gestattungsentgelten auch Gewinnausschüttungen generiert werden können? 6. Welche weiteren Gewässerflächen im Besitz des RVR gibt es, die für eine Floating PV-Nutzung in Frage kommen könnten? 7. Welchen Anpassungsbedarf sieht die Verwaltung beim Liegenschaftskonzept (DS 14⁄0205)? In Kapitel 4.3.2 Solarenergie wird Floating PV bisher nicht explizit erwähnt. | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (21.11.2023) | Floating PV-Anlagen |
Startchancen-Programm (24.10.2023) Die katastrophale Situation an den Schulen im Verbandsgebiet ist hinreichend bekannt: Es fehlt an Schulraum, an Personal, Stundentafeln werden gekürzt, Kinder und Jugendliche werden zum Teil überhaupt nicht beschult, viele erreichen die Basiskompetenzen nicht und/oder überhaupt keinen Schulabschluss. Die Problemlagen in den Kommunen unserer Region gleichen sich und unterscheiden sich dabei deutlich von der in den Städten, in denen die für das Verbandsgebiet zuständigen Bezirksregierungen ansässig sind. Das angekündigte Startchancen-Programm könnte die prekäre Lage etwas lindern. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird im Jahr 2024 damit begonnen, das Startchancen-Programm von Bund und Ländern umzusetzen. Für eine gelingende Umsetzung sind sowohl organisatorisch-fachliche Voraussetzungen zu schaffen als auch gemeinsame Absprachen im Land und im Verbandsgebiet zu treffen, um möglichst viel Unterstützung des Bundes in die Region ziehen zu können. Daher fragen wir die Verwaltung: 1. Hat sich die Bildungsbeigeordnetenkonferenz im Ruhrgebiet bereits mit dem Startchancen-Programm beschäftigt? 2. Welche Schritte sind bereits unternommen worden, um ein gemeinsames Vorgehen der Ruhrgebietskommunen zu befördern und sicherzustellen? 3. Ist bereits bekannt, wie viele öffentliche Schulen (aufgeschlüsselt nach Grundschulen, weiterführenden und berufsbildenden Schulen) im Verbandsgebiet in das Programm einbezogen werden können und sollen? 4. Anhand welcher „geeigneter und transparenter“, „wissenschaftsgeleiteter“ Kriterien werden sie ausgewählt? Wie viele dieser Schulen im Verbandsgebiet sind bereits in bestehende Programme einbezogen? | – Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation (09.11.2023) | Startchancen-Programm |
ecce Europaförderung (23.10.2023) Seit 2011 unterstützt ecce mit den Kreativ.Quartieren Ruhr die Entwicklung von kreativen und künstlerischen Räumen im Ruhrgebiet. Darüber hinaus soll der Wandel der Metropole Ruhr zum Kreativ- und Zukunftsstandort europaweit sichtbar gemacht werden. Das Förderprogramm wird aktuell jeweils zu ¼ vom Regionalverband Ruhr und zu ¾ vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Damit die Kreativ.Quartiere auch auf entsprechende europäische Fördertöpfe wie Creative Europe zugreifen können, braucht es einen Zusammenschluss von Projekten aus sieben verschiedenen Ländern der EU. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: – Werden die Kreativ.Quartiere Ruhr derzeit bei ihrer Netzwerkarbeit auf europäischer Ebene unterstützt? Wenn nein, wäre eine solche Unterstützung sinnvoll und wie könnte diese konkret umgesetzt werden? – Welche Förderanträge könnten Kreativ.Quartiere bei der EU stellen? – Einige EU-Programme müssen mit Komplementärmitteln gestützt werden. Ist es möglich, dass diese Mittel vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (16.11.2023) | ecce Europaförderung |
Diversity Management (23.10.2023) Im August 2023 hat der Regionalverband Ruhr die im aktuellen Haushalt bewilligte Stelle der*des Diversity Managers*in ausgeschrieben. Diesbezüglich bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann und wie wurde die Stelle besetzt? 2. Ab wann kann die neue Person im Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt – nach Einschätzung der Verwaltung – einen Sachstandsbericht über ihre Arbeit und das im Haushalt genannte Handlungskonzept ‚Vielfalt‘ vorlegen? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (16.11.2023) | Diversity Management |
Treibhausgasbilanz (28.08.2023) Die im Jahr 2021 verschärften Klimaziele auf Bundes-und Landesebene (Ziel der THG-Neutralität bis spätestens 2045) verdeutlichen die Wichtigkeit, auch in der Metropole Ruhr zeitnah und ambitioniert weitere THG-Reduzierungen zu erreichen. Der RVR erstellt für diesen Zweck im Verbandsgebiet kontinuierlich Energie- und THG-Bilanzen für die 53 Kommunen, die 4 Kreise sowie aggregiert für die gesamte Metropole Ruhr. Ein Bericht über die zentralen Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung (mit Stand der Daten 31.12.2020) wurden zuletzt im Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 03.03.2023 vorgestellt (Drucksache 14⁄0930). Die Etablierung eines Monitoringsystems entfaltet für sich genommen jedoch noch keine Wirkung, um die Klimaziele zu erreichen. Notwendig ist eine effiziente politische Steuerung von Maßnahmen auf der Grundlage von differenzierten Daten. Hierzu bittet die Grüne Fraktion die RVR-Verwaltung, um die Beantwortung der folgenden Frage: Wie sind die THG-Emissionen und die Energiebilanzen auf der Ebene der Kommunen und der Kreise für die letzten Jahre? Sofern rechtsverbindlich geklärt ist, dass eine transparente und öffentliche Datenbereitstellung ausgeschlossen ist, bitten wir darum, die Daten in alternativer Weise den Fraktionen bzw. den zuständigen Ausschussmitgliedern zugänglich zu machen. Vorzugsweise in Form einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil einer Ausschusssitzung (am 21.11.2023), ggfls. auch im Rahmen einer Akteneinsichtnahme. | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (31.08.2023) | Treibhausgasbilanz |
KulturPass (28.06.2023) Mit der Initiative „KulturPass“ will die Bundesregierung junge Menschen für Kultur begeistern und gleichzeitig die Kulturbranche stärken. Das Projekt richtet sich an alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und viele andere Kulturangebote einsetzen können. Die Initiative ist am 17. Mai mit der Registrierungsphase für Kulturanbietende gestartet. Ab Mitte Juni soll dann die Nutzung des KulturPasses für 18-Jährige möglich sein. Das Projekt ist eine vielversprechende Chance, jungen Menschen auch die reichhaltige Kulturlandschaft des Ruhrgebiets zugänglich zu machen. Wir bitten die Verwaltung deswegen, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird die Idee in den Kulturnetzwerken des Regionalverbands Ruhr auf- bzw. angenommen? 2. Welche bürokratischen Hürden werden von den Kulturanbietenden benannt und wie lassen sich diese abbauen? 3. Inwieweit lässt sich der KulturPass mit Angeboten der Ruhr Tourismus GmbH – zum Beispiel der ruhr.kultur.card – verknüpfen? 4. Welche Werbemaßnahmen und regionalen Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Kooperationen sind darüber hinaus denkbar, um die Initiative zu unterstützen? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (31.08.2023) | KulturPass |
Kündigung des Gesellschaftsvertrags beim Revierpark Wischlingen (05.06.2023) Die gegenüber der Stadt Dortmund ausgesprochene Kündigung der Beteiligung an der Revierpark Wischlingen GmbH bezieht sich laut Drucksache Nr. 14⁄0863 auf die Sauna- und Bäderbereiche. Weitere Bauten und Nutzungen im Park sind davon unberührt. Bislang wurde der Revierpark Wischlingen insgesamt als Standort gemanagt, wobei alle Nutzungsbereiche miteinander in Beziehung stehen. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie kann im Fall der Kündigung eine Trennung der Gesellschaft vorgenommen werden? 2. In welcher Weise könnte der auch der Revierpark-Bereich betroffen sein? 3. Welche Risiken bestehen für den RVR, sofern die Kündigung auch auf weitere Parkbereiche ausgedehnt wird? Inwieweit und in welcher Höhe bestehen Risiken hinsichtlich einer Rückzahlungspflicht für Fördergelder? 4. Hat sich der Verwaltungsrat der Revierpark Wischlingen GmbH einstimmig für die weitere Führung der Gesellschaft ausgesprochen und wenn ja mit welchem genauen Wortlaut? 5. Welche Gespräche wurden zwischen den Gesellschaftern gesucht, um die Kooperation zu stärken und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? In der Drucksache 14⁄0863 wurde ausgeführt, dass eine schrittweise Hebung von Synergien die Kündigung obsolet machen würde. Erfüllen die Gesprächsergebnisse der Gesellschafter diese Auflage? 6. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung und Zusammenarbeit (z.B. bei der Buchhaltung) bestehen nach der Kündigung und Trennung der Gesellschaft mit der FMR? | – Verbandsversammlung (16.06.2023) | Kündigung des Gesellschaftsvertrag beim Revierpark Wischlingen |
SDGs in Handlungsfeldern der RVR-Familie (05.06.2023) In der Verbandsversammlung vom 24.06.2022 wurde in einem Begleitantrag zu „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ folgendes mehrheitlich beschlossen (siehe Drucksache 14⁄0649): 2. In Vorbereitung auf den Haushalt 2023 fordert die Verbandsversammlung die Verwaltung auf, die ‚Strategie und Ziele der RVR-Familie‘ bis zur 3. Verbandsversammlung 2022 wie folgt anzupassen: 2.1 Die Vision ‚grünste Industrieregion der Welt‘ soll in den Fokus der Strategie gerückt werden. Die bestehenden Texte sind entsprechend anzupassen. Dabei sind Ökologie (‚grün‘) und Ökonomie (‚Industrie‘) mit ihren sozialen Ausprägungen herauszuarbeiten. 2.2 Die für die Metropole Ruhr relevanten Ziele der Nachhaltigkeit der UN werden in die vorliegende Fassung der Strategie angemessen auf die regionale Ebene übertragen. 3. Die Bildsprache der SDGs kann auch im Rahmen der ‚Strategie und Ziele der RVR-Familie‘ verwendet werden, um die Lesbarkeit und den Wiedererkennungseffekt zu steigern. Maßgebend für den Haushalt 2024 soll die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag für das 1. Quartal 2023 vorbereiten. […] 4.4. Die Zuordnung von Projekten und Maßnahmen unter die für die Metropole Ruhr relevanten jeweiligen SDGs, um in künftigen Haushaltsberatungen Prioritäten setzen zu können. Bezugnehmend auf diesen Beschluss bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Beschlusses in den einzelnen Referaten des Regionalverbandes Ruhr? 2. Wann kann die Verwaltung einen aktuellen Stand der Umsetzung in den zuständigen Fachausschüssen geben und zur Diskussion stellen? | – Verbandsversammlung (16.06.2023) | SDGs in Handlungsfeldern der RVR-Familie |
Erörterungstermin im Verfahren des RP Ruhr (23.05.2023) Mit der Drucksache 14⁄0987 schlägt die Verwaltung der Verbandsversammlung einen Verzicht auf die Erörterung der Stellungnahmen zum Regionalplan Ruhr vor. Entscheidend für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines Erörterungstermins vor Abschluss des Regionalplanverfahrens sind die Inhalte der Stellungnahmen in den Offenlagen. Die Stellungnahmen aus der 3. Offenlage konnten bislang noch nicht ausgewertet werden, zumindest liegt eine Auswertung der Verbandsversammlung noch nicht vor. Wir bitten deshalb die Verwaltung, um die Beantwortung der folgenden Frage: Welche Entscheidungsgrundlage hat die Verwaltung herangezogen, um der Verbandsversammlung bereits jetzt den Verzicht auf den Erörterungstermin zu empfehlen? | – Planungsausschuss (24.05.2023) – Verbandsausschuss (05.06.2023) – Verbandsversammlung (16.06.2023) | Erörterungstermin im Verfahren des RP Ruhr |
Lastenrad-Leihsysteme in der Metropole Ruhr (02.05.2023) Das Fahrradverleihsystem metropolradruhr (mrr) verzeichnete im letzten Jahr 1 Million Ausleihen für Fahrräder. Neben normalen Fahrrädern ist der Verleih von Lastenrädern – mit oder ohne elektrische Unterstützung – ein wichtiges Element der Mobilitätswende, da sich durch den Lastenradverleih Besorgungsfahrten klimafreundlich und kostengünstig erledigen lassen. Derzeit haben sich in der Metropole Ruhr eine Vielzahl an Lastenrad-Leihsystemen etabliert. Diese Lastenrad-Leihsysteme werden teilweise von der mrr-Betreiberfirma nextbike by Tier bereitgestellt, teilweise handelt es sich aber um komplett vom mrr unabhängige Systeme. Neben flexiblen Systemen werden auch stationsgebundene Systeme angeboten, die mit langjährigen Bindungen einhergehen. Hinzu kommen kostenlose Lastenräder, die von Initiativen verliehen werden. Aus regionaler Sicht wäre es wünschenswert, wenn – ähnlich wie es beim metropolradruhr bisher gelungen ist – eine einheitliche Benutzeroberfläche etabliert und beworben werden könnte. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen. Nach Möglichkeit können die Daten zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 in Tabellenform geliefert werden. 1. Wie viele und welche Lastenrad-Leihsysteme gibt es in der Metropole Ruhr? In welchen Kommunen oder Kreisen befinden sich die Lastenrad-Leihsysteme? Ist die Ausleihe auf bestimmte Stadtteile oder Quartiere begrenzt? 2. Über welche Plattformen und zu welchen Konditionen und Gebühren sind die Lastenräder in den jeweiligen Leihsystemen auszuleihen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, bei der anstehenden Strukturreform des metropolradruhr auch den Verleih von Lastenrädern ruhrgebietsweit möglichst einheitlich, benutzerfreundlich und übersichtlich zu organisieren? | – Ausschuss für Mobilität (09.05.2022) | Lastenrad-Leihsystem in der Metropole Ruhr |
Provenienzforschung in der Metropole Ruhr (28.04.2023) Die Erforschung der Herkunft von Sammlungsobjekten wird seit einigen Jahren in Einrichtungen wie Museen, Archiven und Bibliotheken, die Kulturgüter bewahren, in den Blick genommen. So soll der gesellschaftlichen Verantwortung, die Historie und Herkunft von Sammlungsobjekten zu überprüfen, Sorge getragen werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei etwa auf dem Kunstraub der NS-Zeit und der sogenannten Beute- bzw. Raubkunst sowie auf Kulturgütern aus dem Kontext der europäischen Kolonisation in Afrika. In der Metropole Ruhr geht das Museum Folkwang mit der Einrichtung einer Stelle für Provenienzforschung und der systematischen Erforschung der Herkunft von Sammlungsbeständen voran. Auch andere Akteur*innen in der Region leisten dafür bereits wichtige Arbeit. Die Grüne Fraktion im Ruhrparlament fragt daher an: Das Land NRW hat zusammen mit den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) eine zentrale Einrichtung ins Leben gerufen, um die Aktivitäten in diesem Bereich zu bündeln. 1. Besteht zwischen der Verwaltung des RVR und der Koordinationsstelle Kontakt? Hat die Verwaltung einen Überblick, welche Akteur*innen in der Metropole sich in diesem Bereich einbringen? 2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, besonders kleinere Kultureinrichtungen mit Sammlungen zu unterstützen, wenn keine eigenen Ressourcen für die Provenienzforschung bereitgestellt werden können? 3. Gibt es zum Thema Provenienzforschung einen fachlichen Austausch zwischen Akteur*innen in der Metropole Ruhr, etwa über den Verbund der RuhrKunstMuseen? 4. Gibt es die Möglichkeit, über Interkultur Ruhr dieses Thema fachlich und mit eigenen Ressourcen zu unterstützen? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (25.05.2023) | Provenienzforschung in der Metropole Ruhr |
FISU World University Games 2025 (28.04.2023) Vom 16. bis 27. Juli 2025 finden die 32. FISU World University Games in der Rhein-Ruhr-Region statt. Mit „Rhine-Ruhr 2025“ wird erstmals eine ganze Region Gastgeberin der weltweit größten Multisport-Veranstaltung für studentische Spitzensportler*innen sein. Erwartet werden über 10.000 Sportler*innen und Offizielle aus mehr als 150 Ländern. Vier der fünf Austragungsstädte liegen in der Metropole Ruhr – Bochum, Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr. Die World University Games sind eine große Chance für das Ruhrgebiet, sich vor der internationalen Hochschulsport-Élite als weltoffene und zukunftsgewandte Region zu präsentieren. Wir bitten die Verwaltung deswegen, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits eine Richtlinie zum geplanten Umgang mit russischen bzw. weißrussischen Sportler*innen und ist es möglich, diese beim Veranstalter der World University Games in Erfahrung zu bringen? 2. Mit der Universitätsallianz Ruhr existiert im Ruhrgebiet ein breit aufgestelltes Hochschulbündnis. Ist die Einbindung der Universitätsallianz zur Werbung von potenziellen Wettkampfteilnehmer*innen unter den Studierenden geplant? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (25.05.2023) | FISU World University Games 2025 |
Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich (22.02.2023) Die Schulen und anderen erzieherischen und bildenden Einrichtungen ächzen bereits seit einigen Jahren unter dem Fachkräftemangel. Die Herausforderungen wachsen derzeit noch. Der Rechtsanspruch auf Ganztag muss umgesetzt werden, es braucht aufgrund von gestiegenen Geburtenzahlen und Zuwanderung mehr Schul- und Kitaplätze. Um im Verbandsgebiet zu geeigneten, mit dem Land und interkommunal abgestimmten Gegenmaßnahmen zu kommen, benötigen wir zunächst konkrete Zahlen für unsere Region. Deswegen möchten wir folgendes wissen: 1. Wie viele Stellen sind im pädagogischen Bereich in Schulen und anderen erzieherischen sowie bildenden Einrichtungen derzeit nicht besetzt? 1.1 Wie viele Stellen von Lehrer*innen sind (je nach Schulform) nicht besetzt? 1.2 Wie viele pädagogische Fachkräfte fehlen in Kitas? 1.3 Wie viele Stellen in der Schul-/Kita-Sozialarbeit sind nicht besetzt? 1.4 Wie viele Stellen in der Schulpsychologie sind nicht besetzt? 1.5 Wie viele Studienplätze gibt es in diesen Bereichen derzeit an den Hochschulen im Ruhrgebiet und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? 2. Welche Strategien zur Besetzung von Stellen sind dem RVR in einzelnen Kommunen im Verbandsgebiet bekannt? 3. Gibt es Strategien der interkommunalen Zusammenarbeit zur Besetzung dieser Stellen und wie kann der RVR Kommunen dabei unterstützen? Wie kann verhindert werden, dass sich Kommunen gegenseitig Personal abwerben? 4. Wie kann sich der Regionalverband – zusammen mit den Kommunen – dafür einsetzen, die dramatische Situation im Ruhrgebiet gegenüber Land und Bund deutlich zu artikulieren? | – Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation (02.03.2023) | Pädagogischer Fachkräftemangel |
Potenzial weiterer Prozessschutzflächen (21.02.2023) Der Beschluss der Verbandsversammlung vom 9. Dezember 2022 6,5 Prozent der RVR-eigenen Wälder als Prozessschutzflächen aus der forstlichen Nutzung herauszunehmen, war ein wichtiger Meilenstein für den Umweltschutz und die Biodiversität im Ruhrgebiet. Aus Sicht von uns Grünen war dieses jedoch nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, um den Anteil der Prozessschutzflächen gemäß der übergeordneten Zielvorgaben weiter zu erhöhen. Deshalb müssen Wege gefunden werden, dieses unter Berücksichtigung der waldstrukturellen Rahmenbedingungen in unserer Region zu gewährleisten. Eine Möglichkeit sehen wir in dem gezielten Ankauf von potentiellen Prozessschutzflächen durch den RVR bzw. RVR Ruhr Grün. Im Rahmen dieser Idee bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Erfasst der RVR bereits Daten bezüglich potentieller Prozessschutzflächen welche sich im Verbandsgebiet jedoch nicht im Besitz des RVR befinden? Hierbei geht es u.a. um private Waldflächen, die an den Waldgebieten des RVR angrenzen und somit geeignet wären, projektierte Prozessschutzflächen des RVR zu arrondieren. 2. Gibt es bereits konkrete Planungen Flächen anzukaufen um diese potentiell dem Prozessschutz zuzuführen? 3. Wenn ja: welche Maßnahmen wurden dafür bereits ergriffenen und reichen die bestehenden Finanzmittel aus, die Vorhaben umzusetzen? | – Betriebsausschuss Ruhr Grün (24.02.2023) – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (03.03.2023) | Weitere Prozessschutzflächen |
Vernässung von Mooren (21.02.2023) Moore sind das Habitat einer Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten sowie zudem ein enormer CO2-Speicher. Somit leisten diese einzigartigen Biotope nicht nur einen großen Beitrag zur Biodiversität, sie sind auch ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Klimakrise. Neue Studien zeigen zudem, dass Moorboden die Eisen- und Sulfatbelastung von Grubenwasser um bis zu 80 Prozent senken kann; eine Erkenntnis, die gerade für die Menschen im Ruhrgebiet von äußerster Relevanz ist. Doch der Fortbestand der Moore gerade in Mitteleuropa ist seit langer Zeit sehr gefährdet. Aus oftmals wirtschaftlichen Gründen wurden diese trockengelegt und damit ihrer wichtigsten Eigenschaften beraubt. Laut aktuellem Mooratlas sind in Mitteleuropa mittlerweile 90 Prozent aller Moore davon betroffen. Gesunde Moore gehen weltweit zehnmal schneller verloren als sie wachsen. Diese Entwicklung muss dringend aufgehalten werden, dafür müssen wir auch hier im Ruhrgebiet dringend Sorge tragen, deshalb bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele intakte Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese? 2. Wie viele trockengelegte/ausgetrocknete Moore befinden sich auf den Flächen von RVR Ruhr Grün und wo liegen diese? 3. Ist es möglich die trockengelegten/ausgetrockneten Moore im RVR Besitz wieder zu vernässen? Gibt es dazu konkrete Pläne bei RVR Ruhr Grün? 4. Gibt es Potenziale neue Moore auf RVR-Flächen zu entwickeln? Wo befinden sich diese Flächen? 5. Welchen Beitrag kann eine Revitalisierungsstrategie der Moore im Ruhrgebiet für die Weiterentwicklung der Regionalen Grünzüge leisten? 6. Welche Erfahrungen hat der RVR bzgl. der Wiederansiedlung gefährdeter Flora und Fauna auf wiedervernässten Moorflächen? | – Betriebsausschuss Ruhr Grün (24.02.2023) – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (03.03.2023) | Vernässung Moore |
Mitgliedschaft im Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (VJE) (21.02.2023) Seit 2022 ist der RVR-Eigenbetrieb Ruhr Grün Mitglied im Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. (VJE)”. Im BA Ruhr Grün wurde damals eine Berichtsvorlage abgestimmt und die Frage nach der Rolle des damaligen Betriebsleiters bei dieser Entscheidung ist für uns nicht geklärt. Besonders die Kosten-Nutzen-Relation einer Mitgliedschaft konnte in unseren Augen nicht zufriedenstellend dargelegt werden. Wir bitten die Verwaltung deswegen folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Leistungen des VJE hat Ruhr Grün bisher in Anspruch genommen? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Mitgliedschaft? Sind noch weitere Kosten im Zuge der Mitgliedschaft beim VJE, z.B. für Leistungen entstanden? | – Betriebsausschuss Ruhr Grün (24.02.2023) – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (03.03.2023) | Mitgliedschaft VJE |
Bundesstiftung industrielles Welterbe (16.02.2023) Neben dem UNESCO-Weltkulturerbe Zeche und Kokerei Zollverein ist die Metropole Ruhr zweifellos von ihrem industriellen Kulturerbe geprägt. Auch auf Bundesebene sind der Schutz und die weitere Förderung dessen mehrmals Inhalt von politischen Beratungen gewesen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gibt es eine Passage zu weiteren Bestrebungen. Dort heißt es: „Wir wollen das bauliche Kulturerbe nachhaltig sichern, zugänglich machen und das Denkmalschutzsonderprogramm unter ökologischen Aspekten weiterentwickeln. Wir schaffen eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ und prüfen europäische Mechanismen zur Förderung des Denkmalschutzes.“ (S. 123, Koalitionsvertrag) Das Vorhaben einer Bundesstiftung könnte aufgrund der außerordentlichen Industriekultur auch für die Metropole Ruhr als Standort einer solchen Institution einen Mehrwert bieten. Die Grüne Fraktion im Ruhrparlament fragt daher an: 1. Sind der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt Informationen zu dem Vorhaben „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ durch die Bundesregierung bekannt? 2. Gibt es aktuell Gespräche der Verwaltung mit dem Bund zur Stärkung des industriellen Erbes in der Metropole Ruhr? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (09.03.2023) | Bundesstiftung industrielles Welterbe |
Ruine Raffenburg (16.02.2023) Die Ruine Raffenburg im Naturschutzgebiet Raffenberg auf dem Gebiet der Stadt Hagen ist ein wichtiges geschichtliches und kulturelles Erbe der Region. Aktuell ist die Ruine leider ziemlich verwildert und zugewuchert, was wenig einladend wirkt und auch bei den Menschen vor Ort kritisch gesehen wird. Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es Pläne zur Umgestaltung des Standorts, falls ja: wie sehen dieses aus? 2. Inwieweit wäre eine Umgestaltung unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten? | – Betriebsausschuss Ruhr Grün (24.02.2023) | Ruine Raffenburg |
Sachstand bei den Regionalen Kooperationsstandorten (15.02.2023) Beim Regionalen Kooperationsstandort in Hamminkeln ist der Presseberichterstattung zu entnehmen gewesen, dass das Logistikunternehmen Fiege konkrete Pläne zur Ansiedlung hat, die in der Kommune auf Zustimmung stoßen. Damit gibt es ein erstes konkretes Ansiedlungsvorhaben auf einem Kooperationsstandort. Zum aktuellen Sachstand bei allen Regionalen Kooperationsstandorten bitten wir die Verwaltung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Kooperationsstandorte werden derzeit schon von den Kommunen entwickelt? Welche konkreten Ansätze zur interkommunalen Kooperation bestehen dabei bei den einzelnen Kooperationsstandorten? 2. Zum Kooperationsstandort in Hamminkeln: Welches Spezialisierungsthema im Sinne der S3-Strategie ist beim Kooperationsstandort vorgesehen? Wie unterscheidet sich ein Kooperationsstandort mit dem Spezialisierungsthema “Intelligente Logistik” in der planerischen Ausgestaltung konkret von einem kommunalen GIB mit Logistikbetrieben? 3. Welche Kooperationsstandorte werden derzeit infolge kommunalpolitischer Beschlüsse nicht bzw. noch nicht entwickelt? 4. Wie werden die Kooperationsstandorte planerisch-konzeptionell durch den RVR begleitet, die weder bereits entwickelt werden, noch infolge politischer Beschlüsse vor Ort bis auf Weiteres nicht zur Entwicklung zur Verfügung stehen? 5. Welche Möglichkeiten hat der RVR in Anbetracht des abgeschlossenen Regionalplanverfahrens zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte noch, um auf Inhalte und Form der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Kooperationsstandorte Einfluss zu nehmen? | – Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (28.02.2023) – Planungsausschuss (08.03.2023) | Sachstand Kooperationsstandorte |
Geothermie im Ruhrgebiet (31.01.2023) Geothermie ist eine mögliche Quelle für die zukünftige Wärmeversorgung im Ruhrgebiet. In Kombination mit (Groß)wärmepumpen, industrieller Abwärme, Abfallverbrennung uvm. können wir unsere Wärmeversorgung in Zukunft unabhängig von fossilen Energieträgern und Energieimporten machen. Darüber hinaus kann Grubenwasser als Wärmequelle und ‑speicher hier zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für die Hinterlassenschaften des Bergbaus ermöglichen. Deswegen bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Geothermiepotenziale befinden sich im Ruhrgebiet? Welche Untersuchungen liegen dem zugrunde? 2. In einigen Städten wie in Duisburg, Dortmund und Bochum werden zurzeit detailliert Geothermiepotenziale ermittelt. Gibt es hierbei Bestrebungen, diese in eine gemeinsame Geodatenbank für das Ruhrgebiet zu überführen? 3. Welche weiteren Wärmequellen gibt es in den RVR-Kommunen (etwa industrielle Abwärme)? 4. Ist eine Einspeisung von Wärme aus Geothermie oder anderen Quellen in die Fernwärmenetze möglich? 5. Wie kann eine interkommunale Zusammenarbeit bei Geothermie und weiteren Wärmequellen aussehen? 6. Können Biogas und Abfallverbrennung ebenfalls einbezogen werden? Welche Rolle kann die AGR dabei spielen? Die Anfrage soll bis zum Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen am 28. Februar 2023 beantwortet werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, soll sie bis zum Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz am 3. März 2023 beantwortet werden. | – Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (28.02.2023) – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (03.03.2023) | Geothermie im Ruhrgebiet |
Investitionsbedarfe und Sachkosten der Bäderlandschaft der RVR-Familie (30.11.2022) Als Gesellschafter aller Betriebsstätten – auch jener, die nicht unter dem Dach der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zusammengeführt sind – ist es Aufgabe des Verbandes, ein Gesamtkonzept für die regionale Bäderlandschaft zu entwickeln, um langfristig Naherholungsangebote zu sichern und gleichzeitig für mehr Wirtschaftlichkeit zu sorgen. Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen, zunächst bezogen auf die FMR und die Bädergesellschaften mit RVR-Beteiligung: – Welche Investitionsmaßnahmen sind bis zum Jahr 2035 zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebes in den einzelnen Standorten erforderlich und welchen Finanzbedarf lösen diese Investitionen aus heutiger Sicht aus (Szenario „Status quo plus“)? – Welche darüberhinausgehenden Investitionsmaßnahmen zum klimaschutzgerechten Umbau bzw. energieeffizienten Neubau der Standorte sind bis zum Jahr 2035 erforderlich (Szenario „Nullenergiebäder“)? – Welche Primärenergiebedarfe in den beiden Ausbauszenarien bestehen und wie (bspw. auch unter Einsatz von Solarenergie oder Geothermie) könnten diese jeweils gedeckt werden? (Für anzukaufende Energiebedarfe sollen Kostenszenarien entwickelt werden, die Gegenstand der dazustellenden Unterhaltungskostenprognose sind.) – Auf welcher Zeitachse können die Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen der verschiedenen Bäderstandorte aus heutiger Sicht realisiert werden und zu welchen Zeitpunkten werden die finanziellen Belastungen des RVR durch die erforderlichen Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen voraussichtlich wirksam werden? | – Verbandsversammlung (9.12.2022) | Bäderlandschaft |
IBA-Anschlussprojekt (21.11.2022) In einem Presseartikel der WAZ vom 12. November 2022 haben sich die Regionaldirektorin und der Vorsitzende der Verbandsversammlung zum Vorhaben einer neuen IBA im Ruhrgebiet geäußert. Dort hieß es u.a. von Dr. Frank Dudda „Wir wollen die Europäische Kommission, die Bundes- und Landesregierung davon überzeugen, dass wir ein IBA-Anschlussprojekt brauchen, ein Projekt des Industriewandels von nationaler Bedeutung.” Der Artikel suggeriert, der RVR würde sich bereitmachen für die Bewerbung und Planung für eine Internationale Bauausstellung im Ruhrgebiet. Deswegen stellen wir folgende Fragen: 1. Strebt die RVR-Verwaltung eine neue IBA in der Metropole Ruhr an? 2. Gibt es einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll? 3. Gibt es einen Beschluss eines politischen Gremiums des RVR oder des Kommunalrates, dass sich der RVR für eine IBA bewerben soll? 4. Falls dies beides nicht zutrifft, auf welcher Grundlage haben die Regionaldirektorin und der Vorsitzende der Verbandsversammlung diese Presseäußerungen getätigt? 5. Warum wurden die Gremien des RVR nicht im Vorfeld über die Initiative informiert? | – Verbandsausschuss (28.11.2022) – Verbandsversammlung (9.12.2022) | IBA-Anschlussprojekt |
Synergien und Unterstützung bei anstehenden Sportgroßveranstaltungen (28.10.2022) Im Ruhrgebiet stehen in näherer Zukunft mehrere Sportgroßveranstaltungen an (u.a. World University Games, Fußballeuropameisterschaft). Der RVR hat einerseits durch die eigene Sportgroßveranstaltung „Ruhrgames“ bereits viel Erfahrung und Mittel gesammelt, um die anstehenden Veranstaltungen zu unterstützen. Ebenso bieten die genannten Events die Chance, bei internationalem Publikum für die Metropolregion zu werben. Die Fraktion “Die Grünen im Ruhrparlament” fragt daher an und bittet die Verwaltung, im Ausschuss zu diesen Punkten zu berichten: – Besteht die Möglichkeit, Flächen für Side-Events bereitzustellen (z.B. Halden)? – Bei der Extraschicht wird ein attraktives Verkehrskonzept angeboten, um die Veranstaltungsräume zu erreichen. Kann der Verband mit ähnlichen Konzepten Großveranstaltungen begleitend unterstützen, um das gesamte Verbandsgebiet dem internationalen Publikum zu präsentieren? Falls ja, wie? – Inwiefern will der RVR die anstehenden Sportgroßveranstaltungen für Marketingzwecke nutzen? Welche Ziele, welche Mittel und (Kommunikations-) Wege werden dabei verfolgt? – Wie plant der RVR beim internationalen Publikum für das Ruhrgebiet zu werben (touristisch z.B., aber auch mit Blick auf die Wissensmetropole Ruhr)? – Hat der Verband ein eigenes Ticketmanagement (Ticket Plattform) für seine Großveranstaltungen und könnte damit auch bei den World University Games unterstützend tätig werden? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (17.11.2022) | Sportgroßveranstaltungen |
KiR als regionaler Kulturkalender (25.10.2022) Eine einheitliche, regionale Plattform für Kulturtermine wäre für Nutzer*innen sowie für den Regionalverband Ruhr als Marketinginstrument durchaus vorteilhaft. Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der RVR technisch in der Lage, KiR als regionalen Kulturkalender auszubauen? 2. Gibt es von Seiten der Kommunen Interessensbekundungen in dieser Sache? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (17.11.2022) | Kulturkalender |
Stärkung und Unterstützung von Kulturnetzwerken (25.10.2022) In den Steckbriefen zum Haushalt 2023 und in der Nachhaltigkeitsvereinbarung wird die Stärkung und Unterstützung sowie die Initiierung von Kulturnetzwerken als Ziel für den Regionalverband Ruhr gesetzt. Hierzu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Potentiale sieht die Verwaltung in dieser Sache? 2. Welche neuen Netzwerke kommen dafür in Frage? 3. Wie erfolgt der Initiierungsprozess? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (17.11.2022) | Kulturnetzwerke |
Künftige Nutzung der Amprion-Bahnbrücke über den Hengsteysee (9.8.2022) Die zum Hengsteysee aufgestaute Ruhr wird zwischen Hagen und Herdecke von einer Brücke überquert, auf der die nach Eisenbahnrecht gewidmete Anschlussbahn der Firma Amprion vom Bahnhof Hagen Hengstey zum Koepchenwerk in Herdecke verläuft. Es steht im Raum, dass Amprion die Anschlussbahn ab dem zweiten Quartal 2024 aufgeben möchte, weil die Schwertransporte zukünftig auf die Straße verlagert werden sollen. Momentan gibt es Interesse an einer Nutzung der Anschlussbahn einschließlich der Brücke für touristische Schienenverkehre zur Anbindung des Denkmals „Koepchenwerk“ auch im Rahmen der IGA 2027. Die Einbeziehung der Eisenbahninfrastruktur in die denkmalpflegerisch bedeutsame Sachgesamtheit des Industriedenkmals Pumpspeicherwerk „Koepchenwerk“ führt zu einer deutlichen Aufwertung des Standortes. Derzeit ist die Eisenbahnbrücke auch für den Fußgänger*innen- und Radverkehr nutzbar und stellt eine wichtige Verbindung der beiden Ruhrufer da. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir die Verwaltung bitten. – In welcher Rolle sieht die Verwaltung den Regionalverband Ruhr hierbei? Welche Gespräche hat die RVR-Verwaltung mit der Amprion GmbH, ggf. weiteren Beteiligten und den Anrainerkommunen mit welchem Ergebnis geführt? – Besteht aus Sicht der Verwaltung eine Möglichkeit neben den angedachten touristischen Schienenverkehren zwischen dem Südufer Hengstey und dem Koepchenwerk auf der vorhandenen gewidmeten Eisenbahninfrastruktur zusätzlich Rad- und Fußgänger*innenverkehr zu ermöglichen? – Welche Bedeutung hat die Brücke für die örtliche sowie die regionale Radwegeinfrastruktur? – Welche Bedeutung hat die Brücke für Tourismus- und Freizeitkonzepte mit Bezug auf Harkort- und Hengsteysee (z.B. touristischer Schienenverkehr, IGA 2027 „SeePark Hengstey“, RuhrtalRadweg)? | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (26.8.2022) | Amprion Bahnbrücke |
Radwegesicherung bei RVR-Radwegen (02.08.2022) Auf einer Radwegebrücke der „Allee des Wandels” über die Waldstraße in Herten ist es durch Asphaltschäden Mitte Juli 2022 zu einem Unfall gekommen. Ebenso gab es auf dem Zollverein-Radweg in Essen-Katernberg Wurzelaufbrüche, die im Mai 2021 zu einem Unfall geführt haben. Der schadhafte Teil des Zollverein-Radweges ist im Herbst 2021 ausgebessert worden. Die Verkehrssicherungspflicht bei der „Allee des Wandels” liegt im schadhaften Abschnitt seit Anfang 2022 bei der Stadt Herten. Vorher lag die Verkehrssicherungspflicht beim RVR. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Seit wann sind die Asphaltschäden auf der Radwegebrücke der „Allee des Wandels” über die Waldstraße in Herten dem RVR bekannt? 2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung – als diese für die Verkehrssicherung zuständig war – unternommen, um die Schäden auf der Radwegebrücke der „Allee des Wandels” zu beseitigen oder auf die Schäden angemessen hinzuweisen? 3. Welche Gründe gab es für den langen Zeitraum zwischen der Fertigstellung des Radweges „Allee des Wandels” im betroffenen Abschnitt an der Brücke über die Waldstraße und dem Einstieg der Stadt Herten in die Verkehrssicherungspflicht? Wie funktioniert allgemein die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bei Radwegen, die dem RVR gehören, an die Kommunen? Welches Optimierungspotenzial sieht die Verwaltung hierbei? 4. Wie ist die Pflege- und Unterhaltungsstruktur der Radwege im Ruhrgebiet organisiert? Welche Rollen haben die Kommunen, die Kreise, das Land NRW, der Landesbetrieb Straßen.NRW und der RVR? Welches Optimierungspotenzial sieht die Verwaltung hierbei? 5. Welche Radwege kontrollieren die neuen Radwege-Ranger des RVR und in welchem Turnus findet die Radwegekontrolle statt? | – Ausschuss für Mobilität (30.8.2022) | Radwegesicherung bei RVR-Radwegen |
Modellprojekte aus dem Mobilitätsentwicklungskonzept (02.08.2022) Anfrage Im Dezember 2021 hat die Verbandsversammlung des RVR den Endbericht des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes zur Kenntnis genommen (Drucksache 14⁄0378). In sechs Themenfeldern sind insgesamt 23 Modellprojekte prioritär herausgearbeitet worden. Mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 ist bereits ein Modellprojekt aus dem Themenbereich „Rückgrat ÖPNV – Den ÖPNV zukunftsorientiert aufstellen” durch die Verwaltung in Erarbeitung. Für weitere Modellprojekte aus dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept sind im Haushaltsplan 2022 unter der Projektkennziffer 0700025 bis ins Jahr 2025 steigende Haushaltsmittel hinterlegt. Auch für die Fortschreibung und das Umsetzungskonzept des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes sind im Haushaltsplan 2022 Mittel hinterlegt. Für die drei Projektkennziffern 0700024 (Fortschreibung), 0700025 (Modellprojekte) und 0700026 (Umsetzungskonzept) stehen zwischen 2022 und 2025 insgesamt etwa 2,5 Mio. € zur Verfügung. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang, um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Modell- oder Umsetzungsprojekte aus dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept, ausgenommen der Mobilitätsimpuls.RUHR 2023, sind durch die Verwaltung in Erarbeitung und wie ist der jeweilige Sachstand? 2. Zu welchen Modell- oder Umsetzungsprojekten beabsichtigt die Verwaltung im Haushaltsplan 2023 eine gesonderte Projektkennziffer mit Sach- und Personalmitteln zu erarbeiten, vergleichbar mit den Projektkennziffern 0700022 (Regionale Nahverkehrsplanung – Leitbild metropolengerechter ÖPNV) und 0700023 (Regionale Nahverkehrsplanung – Synchronisierung)? | – Ausschuss für Mobilität (30.8.2022) | Modellprojekte Mobilitätsentwicklungskonzept |
IGA-Radwegeprojekte in RVR-Trägerschaft (21.4.2022) 1. Welche Teilstücke des IGA-Radweges und anderer für die IGA wichtiger Radwege sind bereits fertiggestellt? Welche Teilstücke beabsichtigt die Verwaltung bis zur IGA 2027 fertigzustellen? Welche Teilstücke beabsichtigen andere Projektträger*innen, wie zum Beispiel die EGLV oder Kommunen, bis zur IGA 2027 fertigzustellen? Welche Teilstücke werden nicht vor der IGA fertiggestellt? Wir bitten ergänzend zu den bisher bekannten Projektzeitplänen aus der Präsentation vom 8.03.2022 um eine Gesamtzusammenstellung aller Projektzeitpläne. 2. Welche Risiken und Unwägbarkeiten sieht die Verwaltung bei den Projektzeitplänen, die zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Radwege führen können? In wie weit ist dies bei den Projektzeitplänen bereits berücksichtigt worden? 3. Durch welche Maßnahmen oder anhand welcher Stellschrauben ist eine zeitliche Beschleunigung der Radwegeprojekte möglich? 4. Für Abschnitte, die bis zur IGA 2027 nicht fertiggestellt sind, bestehen möglicherweise Alternativ-Routen im vorhandenen Straßen- und Wegenetz. Beabsichtigt die Verwaltung diese Alternativ-Routen zu nutzen, um die Durchgängigkeit der Radwegeverbindungen zwischen den IGA-Standorten sicherzustellen? Um welche Alternativ-Routen handelt es sich konkret? Wer muss über die Einrichtung der Alternativ-Routen entscheiden und wann müssen diese Alternativ-Routen eingerichtet werden, damit sie bis zur IGA 2027 nutzbar sind? | – Ausschuss für Mobilität (24.5.2022) | IGA-Radwegeprojekte |
Abwanderung von Hochschulabsolvent*innen (10.5.2022) 1. Welche Maßnahmen unternimmt der RVR aktuell, um der Abwanderung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metropole Ruhr vorzubeugen? 2. Plant der RVR oder die BMR, Daten bezüglich der Abwanderung von Hochschulabsolvent*innen aus der Metropole Ruhr zu erheben? 3. Wenn ja: Wie und bis wann sollen diese Daten erhoben werden? | – Ausschuss Digitalisierung, Bildung und Innovation (12.5.2022) – Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (17.5.2022) | Abwanderung Absolvent*innen |
Straßenausbau an der Glörtalsperre (21.4.2022) – Was ist der Stand der Sanierungsplanung der Zufahrtsstraße? – Welche zusätzlichen Maßnahmen sind angedacht? – Wie soll die Sicherheit von Fußgehenden und Radfahrenden durch bauliche Maßnahmen berücksichtigt werden? – Wird dem Beschluss des Ausschusses für Kreisentwicklung, Wirtschaft, Verkehr, Demografie und digitale Infrastruktur des Ennepe-Ruhr-Kreises für den Totalausbau gefolgt? Falls nein, warum nicht? – Wer trifft schlussendlich den entsprechenden Beschluss? | – Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen (17.5.2022) | Straßenausbau Glörtalsperre |
Jagdausübung von RVR Ruhr Grün Beschäftigten (1.3.2022) – Warum benötigte es eines Beschlusses der Berichtsvorlage? – Wie viele Beschäftigte mit Jagdschein haben sich bei der Verwaltung im Zuge der beschriebenen Abfrage gemeldet? – Inwieweit erfolgt ein Controlling über die Jagdausübung dieser Personen und über die Anzahl und Art der geschossenen Tiere? – Inwiefern unterstützt RVR Ruhr Grün seine Mitarbeitenden beim Erwerb von Jagdscheinen? | – Betriebsausschuss Ruhr Grün (11.3.2022) | Jagdausübung Beschäftigte |
Regionale Sportförderung (17.2.2022) – Wie hat sich der Fördermittelabruf in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? – Sind die Förderkriterien noch zeitgemäß oder gibt es aus Sicht der Verwaltung bspw. aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer Veränderungen Anpassungsbedarf? – Welche Rückmeldungen/Anregungen aus der Szene zu den bestehenden Förderkriterien und weiterem Förderbedarf erhält die Verwaltung? – Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung für das regionale Sportförderprogramm? | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (10.3.2022) – Verbandsversammlung (1.4.2022) | Regionale Sportförderung |
Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft (16.2.2022) 1. Welche Planungsebene entscheidet über Standorte für die Ablagerung von Abfällen der Deponieklassen (DK) III und IV? 2. Welches Potenzial sieht die Verwaltung für DK-III und DK-IV-Standorte im Verbandsgebiet des RVR? 3. Welche Konsequenz hat die absehbare Erschöpfung der DK-III-Deponiekapazitäten im Verbandsgebiet des RVR? Wird hierdurch ein Planungserfordernis für den RVR ausgelöst? Welche Bedeutung hat dies für die AGR? 4. Die Landesregierung weist auf Seite 41 der Drucksache 17⁄15753 darauf hin, dass DK-III-Material auch auf Deponien der Klasse DK‑I und DK-II abgelagert werden darf, sofern die jeweiligen Zuordnungskriterien der Deponieverordnung eingehalten werden. Was bedeutet dies für die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) und für die in Planung befindlichen Deponiestandorte im Verbandsgebiet des RVR? 5. Auch für DK-III-Abfälle gilt das Prinzip der entstehungsstandortnahen Entsorgung. Der Anfall gefährlicher Abfälle im Verbandsgebiet des RVR ist überdurchschnittlich. Welches Handlungserfordernis ergibt sich hieraus für die Standortsuche von DK-III-Deponien? | – Planungsausschuss (9.3.2022) | Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft |
Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung (16.2.2022) 1. Welche Rechtsvorschriften ermöglichen die verbindliche Festlegung von Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung? 2. Inwieweit sind durch die nachträgliche Änderung des Regionalplans Ruhr Regelungslücken denkbar, die die Kiesindustrie zwischen Feststellungsbeschluss des Regionalplans und Wirksamwerden der Änderungen für Abgrabungen ohne Nachnutzungskonzept nutzen könnte? 3. Die Drucksache 14÷0448−1 bewegt sich im Spannungsbereich der nicht klar definierten Abgrenzung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung. Je nach Regelungsinhalt und ‑dichte der Nachnutzungskonzepte ist zu befürchten, dass diese dem Übermaßverbot zuwiderlaufen und den Kompetenzbereich der Raumordnung verlassen, wenn übliche Nebenbestimmungsinhalte der Abgrabung vorab festgelegt werden. Welche Handreichung für Kommunen kann die Verwaltung geben, um dieses Risiko zu minimieren? 4. Wie erfolgt durch die Verwaltung die konkrete Bestimmung für die festzulegenden Ziele der Raumordnung bei den Nachnutzungskonzepten? Mit welchen planerischen Methoden können verschiedene zur Auswahl stehende Nachnutzungskonzepte gegeneinander abschließend abgewogen werden? 5. Auf welcher Zeitachse plant die Verwaltung die Erarbeitung der Prüfkriterien für die zu erstellenden Nachnutzungskonzepte und für die Implementierung dieser Konzepte in den Regionalplan Ruhr? | – Planungsausschuss (9.3.2022) | Nachnutzungskonzepte als Ziele der Raumordnung |
Radwege an Autobahnbrücken (16.2.2022) 1. Welche Regelungen greifen beim Neubau oder Ersatzneubau von bedeutenden Autobahnbrücken bezüglich der Radverkehrsinfrastruktur? 2. Welche Synergien ergeben sich aus bestehenden und zu realisierenden Radwegen an Autobahnbrücken für das regionale Radwegenetz in der Metropole Ruhr? 3. Wie sind die Baustandards für die Radverkehrsinfrastruktur an Autobahnbrücken und bei den Zubringern? Welche Berücksichtigung finden hierbei die Standards für die Radverkehrsinfrastruktur, abgestuft nach der Bedeutung bzw. der Netzhierarche (Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen, Radverbindungen), aus dem regionalen Radwegenetz des RVR? 4. Wird bei Brücken am Rand der Metropole Ruhr aktiv der Austausch mit Nachbarkommunen und ‑regionen angestrebt? (z. B. A52-Ruhrtalbrücke) 5. Bei welchen Autobahnbrücken sind bisher noch keine Radwege vorhanden? Welche Pläne von Seiten der Autobahn GmbH gibt es derzeit, jene noch zu bauen? | – Ausschuss für Mobilität (8.3.2022) | Radwege an Autobahnbrücken |