Dritte Beteiligungsrunde zum Regionalplan Ruhr beendet
Der Regionalplan Ruhr ist in die dritte Offenlage und damit in eine dritte Beteiligungsrunde gegangen. Bis Ende März konnten Kommunen, Kreise, weitere öffentliche Träger und alle Bürger*innen zu den geänderten Planinhalten Stellungnahmen abgeben. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) die eingegangenen Stellungnahmen sichten und bewerten. Ende des Jahres soll der Regionalplan Ruhr – falls keine weitere Offenlage nötig ist – beschlossen werden. Wir bereiten uns intensiv darauf vor und haben deshalb, wie auch schon bei der zweiten Offenlage, ein Austauschformat für die Grünen Ratsfraktionen im Ruhrgebiet angeboten. Bei neun digitalen Terminen konnten wir viele Eindrücke aus den Kommunen mitnehmen.
Ein Thema, das nahezu alle Grünen Planungspolitiker*innen beschäftigt, ist die Siedlungsflächenbedarfsberechnung. Diese ergibt sich aus landesplanerischen Vorgaben. Für die zweite Novelle des Landesentwicklungsplans hat die neue Landesregierung hierbei Änderungen angekündigt, die zu stärkerem Flächensparen führen sollen. Die aktuelle Rechenmethode hat zwei Komponenten: den Grundbedarf und den zusätzlichen Wohnungsbedarf. Der zusätzliche Wohnungsbedarf besteht im Kern aus der Bevölkerungsprognose. Er ist bei Städten, bei denen ein Wachstum prognostiziert wird, positiv und bei schrumpfenden Städten negativ. Dieser zusätzliche Wohnungsbedarf wird aber nur auf den Grundbedarf angerechnet, wenn er positiv ist – also der Kommune ein Wachstum prognostiziert wird. Durch diesen Mechanismus wird schrumpfenden Kommunen der Grundbedarf zugestanden. Das führt dazu, dass auch stark schrumpfende Städte weiter Siedlungsbereiche ausweisen können.
Die Schrumpfungsspitzenreiterin im Ruhrgebiet bis 2043 – nach absoluten Zahlen – sind Recklinghausen mit minus 6.237 Wohneinheiten und Gelsenkirchen mit minus 5.048. Der Grundbedarf für die beiden Städte beträgt jedoch 1.658 bzw. 3.683 Wohneinheiten. Dieser Grundbedarf muss in Fläche umgerechnet im Regionalplan Ruhr dargestellt werden. Auch für die stark schrumpfenden Städte im Ruhrgebiet sieht die Methodik aus dem Landesentwicklungsplan leider nur weitere Flächenversiegelung statt ‑entsiegelung vor.
Mehr Informationen zum Regionalplan Ruhr und dem weiteren Verfahren findet ihr in dieser Präsentation: