Dritte Betei­li­gungs­runde zum Regio­nal­plan Ruhr beendet

 

Der Regio­nal­plan Ruhr ist in die dritte Offen­lage und damit in eine dritte Betei­li­gungs­runde gegangen. Bis Ende März konnten Kommunen, Kreise, weitere öffent­liche Träger und alle Bürger*innen zu den geän­derten Plan­in­halten Stel­lung­nahmen abgeben. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Verwal­tung des Regio­nal­ver­bands Ruhr (RVR) die einge­gan­genen Stel­lung­nahmen sichten und bewerten. Ende des Jahres soll der Regio­nal­plan Ruhr – falls keine weitere Offen­lage nötig ist – beschlossen werden. Wir bereiten uns intensiv darauf vor und haben deshalb, wie auch schon bei der zweiten Offen­lage, ein Austausch­format für die Grünen Rats­frak­tionen im Ruhr­ge­biet ange­boten. Bei neun digi­talen Terminen konnten wir viele Eindrücke aus den Kommunen mitnehmen.

Ein Thema, das nahezu alle Grünen Planungspolitiker*innen beschäf­tigt, ist die Sied­lungs­flä­chen­be­darfs­be­rech­nung. Diese ergibt sich aus landes­pla­ne­ri­schen Vorgaben. Für die zweite Novelle des Landes­ent­wick­lungs­plans hat die neue Landes­re­gie­rung hierbei Ände­rungen ange­kün­digt, die zu stär­kerem Flächen­sparen führen sollen. Die aktu­elle Rechen­me­thode hat zwei Kompo­nenten: den Grund­be­darf und den zusätz­li­chen Wohnungs­be­darf. Der zusätz­liche Wohnungs­be­darf besteht im Kern aus der Bevöl­ke­rungs­pro­gnose. Er ist bei Städten, bei denen ein Wachstum prognos­ti­ziert wird, positiv und bei schrump­fenden Städten negativ. Dieser zusätz­liche Wohnungs­be­darf wird aber nur auf den Grund­be­darf ange­rechnet, wenn er positiv ist – also der Kommune ein Wachstum prognos­ti­ziert wird. Durch diesen Mecha­nismus wird schrump­fenden Kommunen der Grund­be­darf zuge­standen. Das führt dazu, dass auch stark schrump­fende Städte weiter Sied­lungs­be­reiche ausweisen können.

Die Schrump­fungs­spit­zen­rei­terin im Ruhr­ge­biet bis 2043 – nach abso­luten Zahlen – sind Reck­ling­hausen mit minus 6.237 Wohn­ein­heiten und Gelsen­kir­chen mit minus 5.048. Der Grund­be­darf für die beiden Städte beträgt jedoch 1.658 bzw. 3.683 Wohn­ein­heiten. Dieser Grund­be­darf muss in Fläche umge­rechnet im Regio­nal­plan Ruhr darge­stellt werden. Auch für die stark schrump­fenden Städte im Ruhr­ge­biet sieht die Methodik aus dem Landes­ent­wick­lungs­plan leider nur weitere Flächen­ver­sie­ge­lung statt ‑entsie­ge­lung vor.

Mehr Infor­ma­tionen zum Regio­nal­plan Ruhr und dem weiteren Verfahren findet ihr in dieser Präsen­ta­tion: