Hier lassen sich alle unsere Anträge finden, die wir in dieser Wahlperiode in Ausschüsse und in das Ruhrparlament eingebracht haben. Mithilfe eines Ampelsystems verdeutlichen wir, ob unser Antrag von der Mehrheit beschlossen wurde (grün), ob er abgelehnt wurde (rot) oder ob er noch in der Beratung ist (gelb).
Antrag | Gremium | Dokument | Stand |
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Änderungsantrag zu den Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen Flächen (05.06.2023) Beschlussvorschlag Zur Vorlage Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen Flächen (Drucksache 14⁄0998) beschließt die Verbandsversammlung folgende Änderungen, die durch die Verwaltung eingearbeitet werden sollen. Zu den Jahreszielmarken unter Punkt 4 des Änderungsantrages legt die Verwaltung im 3. Quartal 2023 einen Beschlussvorschlag vor: 1. III. Landwirtschaftliche Flächen im RVR Eigentum: Der Abschluss von 1‑jährigen Pachtverträgen, hierunter zählt auch die Verlängerung von Pachtverträgen um 1 Jahr, werden von mindestens 3‑jährigen Pachtverträgen abgelöst. Die Verwaltung ist angehalten möglichst lange Pachtverträge abzuschließen, um eine nachhaltige Fruchtfolgebewirtschaftung der Flächen sicherzustellen. 2. V. Leitlinien und Ziele: 1. Erhalt der Landwirtschaft in der Metropole Ruhr: Die Regelung zu 1‑jährigen Pachtverträgen werden entsprechend zu den Ausführungen unter III. angepasst. 3. V. Leitlinien und Ziele: 2. Schutz der landwirtschaftlichen Flächen: Der Schutz der landwirtschaftlichen Flächen im Besitz des RVR ist als Ziel zu formulieren. Nur in Ausnahmefällen ist eine Veräußerung nach Beschluss durch die Verbandsgremien möglich, wenn es dadurch zur Flächenversiegelung kommt. Der RVR setzt sich zum Ziel durch gezielten Ankauf von Flächen zur Freiraumsicherung beizutragen. 4. V. Leitlinien und Ziele: 3. Ökolandbau stärken: Gemäß dem Ziel der Bundesregierung wird in den Leitlinien das Ziel festgelegt, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent steigt. Außerdem werden auf allen Flächen die gesetzlichen Grenzwerte zum Stickstoff- und Phosphoreintrag eingehalten. Die gesetzlichen Grenzwerte zur Nitratbelastung des Grundwassers sind ebenfalls einzuhalten. Für die weitere Reduzierung dieser Kennzahlen stellt die Verwaltung Jahreszielmarken auf, die von den Pächter*innen eingehalten werden müssen. Drucksache Nr.: 14⁄1093 Seite 2 5. V. Leitlinien und Ziele: Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen stärken: Die Pächter*innen von RVR-eigenen Flächen nehmen verpflichtend an Agrarumweltmaßnahmen oder dem Vertragsnaturschutz teil, wenn keine wesentlichen Gründe dem entgegenstehen. Die Ziele zum Ökolandbau sind entsprechend zu berücksichtigen. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich die*der Pächter*in zum vollständigen Verzicht des Einsatzes von Pestiziden auf diesen Flächen verpflichtet. Außerdem wird im Rahmen der Verpachtung die Nutzung des Maisanbaus für Biogasanlagen ausgeschlossen. | – Verbandsversammlung (16.06.2023) | Änderungsantrag Leitlinien zur Verpachtung | |
Haushaltsanträge 2023 (18.11.2022) – Biodiversitätsprogramm Ruhr (+250.000€) – Förderfonds regionale Kulturpolitik (+50.000€) – Innovationsband (+35.000€ Personal und +40.000€ Sachmittel) – Projektkommunikation beim Radwegebau (+70.000€ Personal) – Veranstaltungsplanung Verkehrsräume (+70.000€ Personal) – Modellprojekte Mobilitätskonzept (+70.000€ Personal) – Machbarkeitsstudie „S‑Bahn 2.0“ (+70.000€ Personal und +200.000€ Sachmittel) – Einstellung Magazin „Metropole Ruhr“ (-357.735€) – Stelle Vielfalt (+70.000€ Personal) | – Verbandsausschuss (28.11.2022) – Verbandsversammlung (9.12.2022) | Haushaltsanträge 2023 | |
Erneuerbare Energien auf den Flächen des Regionalverbands Ruhr jetzt entfesseln! (31.10.2022) Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Verbandsversammlung am 31. März 2023 – konkrete Flächen oder Liegenschaften im RVR-Besitz vorzuschlagen, die kurzfristig für die Projektentwicklung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien bereitgestellt werden können; – im dicht besiedelten Kerngebiet, insbesondere auch mögliche Windenergieflächen auf Halden darzustellen, die kurzfristig projektiert werden können; – einen Zeitplan für die Flächenbereitstellung bis hin zum Vertragsabschluss für diese Flächen vorzulegen; – Eckpunkte für die Ausgestaltung von Flächenbereitstellungsverträgen zur Beratung vorzulegen, die insbesondere auch die Möglichkeiten zur späteren finanziellen Beteiligung der RVR-Familie, kommunaler Unternehmen der Standortkommunen oder von Bürgerenergiegenossenschaften offenhalten; – darzustellen, für welche Flächen Angebote oder Anfragen von Dritten für die Flächenbereitstellung bereits vorliegen; – einen Übersichtsplan des Verbandsgebietes zu erstellen, in dem die Windkraftabstände 2H-Mindestabstand von Außenbereichswohnen und 3HMindestabstand von Baugebieten eingezeichnet sind und die dadurch verbleibenden Potenzialflächen kenntlich werden; – einen Überblick über die rechtliche Situation zu der Ausweisung von Windpotenzialflächen insbesondere mit Blick auf den sich ändernden Gesetzesrahmen zu geben. | – Verbandsausschuss (28.11.2022) – Verbandsversammlung (9.12.2022) | Erneuerbare Energien entfesseln | |
Housing First (2.8.2022) Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, über das Referat Bildung und Soziales eine Sozialkonferenz/Ruhrkonferenz zum Thema Wohnungslosigkeit und Housing First zu organisieren sowie einzuberufen, welche die entscheidenden Akteur*innen aus den Kommunen, den Landschaftsverbänden, den Bezirksregierungen, den Sozialverbänden, Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft sowie der Landesregierung zusammenführt, um sich über bestehende erfolgreiche Projekte zu informieren und auszutauschen sowie eine Strategie zur dauerhaften Minimierung von Wohnungslosigkeit zu entwerfen – idealerweise verbunden mit individuellen Umsetzungsmöglichkeiten zur kommunalen Verwirklichung. | – Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation (10.11.2022) | Housing First | |
Quo vadis Queer in der Metropole Ruhr (27.7.2022) Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt einen Konzept-Vorschlag zu einem Vernetzungstreffen oder „Queer-Empfang“ zwischen den Organisationen im Bereich der LGBTIQ-Szene vorzulegen. Vorgeschlagen wird, eine erste Veranstaltung in geeigneten Räumlichkeiten in der Metropole Ruhr unter dem Motto „Quo vadis Queer in der Metropole Ruhr zu organisieren. Adressat*innen sollen die in den vorherigen Austauschtreffen genannten Organisationen und Initiativen sein, die in der Metropole Ruhr aktiv sind sowie der zuständige Ausschuss des RVRs und Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Wünschenswert ist außerdem eine Auftaktveranstaltung in lockerem Rahmen, um eine erste Vernetzung zu ermöglichen. Möglich wäre außerdem die Einladung von Organisator*innen des CSDs in Köln für einen Input. Neben dem Kennenlernen wäre es denkbar, eine Phase zum inhaltlichen Austausch über den Status quo und das Potenzial einer Vernetzung des CSDs zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen dem Ausschuss im Anschluss vorgestellt werden. | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (01.9.2022) | Quo vadis Queer in der Metropole Ruhr | |
Resolution Vallourec (19.6.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP Mit der jüngst verkündeten Schließung des Vallourec-Werks endet in Mülheim an der Ruhr im Jahr 2023 die Geschichte eines weiteren bedeutenden Industriebetriebs. Nachdem die Suche nach einem Investor für die Vallourec-Standorte in Mülheim und Düsseldorf gescheitert ist, verlieren 2.400 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze. Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die Beschäftigten und ihre Familien, für die Stadt und die Metropole Ruhr. Wir fühlen mit den Beschäftigten und ihren Familien und unterstützen sie in ihrem Kampf um ihre Arbeitsplätze. Das Ruhrparlament will ein Zeichen der Solidarität setzen und damit zum Ausdruck bringen, eine Lösung zu finden, die allen nützt, aber auch die Weichen für die Zukunft zu stellen. (…) | – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Resolution Vallourec | |
Resolution Radprofessur (19.6.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP In Rund drei Jahren hat die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr ein ambitioniertes Umsetzungskonzept für das regionale Radwegenetz der Metropole Ruhr erarbeitet. Dieses Netz für den Alltagsradverkehr ist einer der elementaren Bausteine für eine erfolgreiche Verkehrswende in der Region. Eine entsprechende Resonanz und Unterstützung kommt von Kommunen, Kreisen und Interessensverbänden. Allerdings wird durch das Umsetzungskonzept auch deutlich, dass eine Realisierung der aufgegriffenen Projekte teils Dekaden dauern kann. So wird die Umsetzung von Radschnellverbindungen realistisch mit mehr als ⌀ 20 Jahren beziffert. Dabei ist der planerische Anteil im Vorlauf zum Baubeginn zumeist deutlich langwieriger. Ein Zustand, der sich Aufgrund fehlender Ingenieure und Verkehrsplaner, zukünftig noch verstärken dürfte. (…) | – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Resolution Radprofessur | |
Handlungsfelder der RVR-Familie (20.6.2022) Beschlussvorschlag Die Überschrift „Strategie und Ziele der RVR-Familie“ wird geändert in „Handlungsfelder der RVR-Familie“. | – Verbandsausschuss (13.6.2022) – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Änderungsantrag Strategie und Ziele der RVR-Familie | |
Geschlechtergerechte Sprache in Ausschreibungen (16.5.2022) Beschlussvorschlag Der Regionalverband Ruhr und seine Tochtergesellschaften verpflichten sich in Stellenausschreibungen die entsprechenden Berufsbezeichnungen in geschlechtergerechter Sprache zu verfassen, wie es auch in vielen anderen Veröffentlichungen des Verbandes bereits getan wird. | – Verbandsausschuss (13.6.2022) – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Geschlechtergerechte Sprache in Ausschreibungen | |
Klimaneutrale Metropole Ruhr (28.4.2022) Beschlussvorschlag Die Energieversorgung Deutschlands und insbesondere des Ruhrgebiets ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch in Anbetracht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Energiewirtschaft auch in Deutschland, ist dies problematisch. Die Bundesregierung versucht derzeit mit allen Mitteln die Abhängigkeit von russischen fossilen Energien schnellstmöglich zu reduzieren. Die Verbandsversammlung beschließt: Das Ruhrparlament unterstützt das Ziel der Bundesregierung, schnellstmöglich die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen zu reduzieren. Die Ziele des Masterplans „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ werden aufgrund der aktuellen Notwendigkeiten auf das Zieljahr 2030 vorgezogen. | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (20.5.2022) – Verbandsausschuss (13.6.2022) – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Klimaneutrale Metropole Ruhr | |
Offene Planstellen beim Radwegebau in der Metropole Ruhr (21.4.2022) Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Datengrundlage zu allen nicht besetzten Planstellen beim Radwegebau bei öffentlichen Stellen, insbesondere den Stadt- und Kreisverwaltungen, in der Metropole Ruhr zu erarbeiten. Ziel dieser Datengrundlage ist ein stichtaggenauer Überblick über die offenen Stellen beim Radwegebau. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Möglichkeiten zur zeitnahen Besetzung der offenen Planstellen darzustellen. Elemente dieser Darstellung können beispielsweise eine Kooperation mit Hochschulen für duale Studiengänge, eine Verstärkung der Ausbildungsbemühungen und Personalumschichtungen aus fachverwandten Aufgabenbereichen wie dem Straßenbau sein. Die Beigeordnetenkonferenz Mobilität ist in die Entwicklung der Strategie einzubinden. | – Mobilitätsausschuss (24.5.2022) – Verbandsausschuss (13.6.2022) – Verbandsversammlung (24.6.2022) | Offene Planstellen beim Radwegebau in der Metropole Ruhr | |
Resolution Ukraine (28.3.2022) mit SPD, CDU, LINKE, FDP Ruhrparlament verurteilt den Angriffskrieg auf die Ukraine – die Metropole Ruhr unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine Mit dem Angriff auf die Ukraine bricht Wladimir Putin vor den Augen der Welt mit den elementarsten Regeln der internationalen Ordnung. Wladimir Putin greift einen souveränen Staat mit einer demokratisch gewählten Regierung an, zerstört den Frieden eines Landes und ist für Tausende Tote und Verletzte verantwortlich. Die größten Opfer sind unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten, Familien, Kinder. Dabei handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht. Der Überfall ist mit nichts zu rechtfertigen. Das Ruhrparlament verurteilt das Vorgehen der russischen Regierung aufs Schärfste und erklärt seine Solidarität und Unterstützung mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung sowie all jenen Menschen, die auch in der Russischen Föderation wie in Belarus gegen Autokratie und für Frieden, Freiheit und Demokratie eintreten. Dieser Krieg muss so schnell wie möglich beendet werden. Eine sofortige Waffenruhe ist das Gebot der Stunde. Wir teilen die Werte der Demokratie, der Freiheit und des Friedens. Diese Werte und die Menschen, die dafür einstehen, werden wir niemals aufgeben. (…) | – Verbandsversammlung (1.4.2022) | Resolution zur Ukraine | |
Leitbildprozess für den Regionalverband Ruhr (8.3.2022) Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, einen Leitbildprozess für den Regionalverband Ruhr zu konzipieren und der Verbandsversammlung zur Beratung vorzulegen. | – Verbandsversammlung (1.4.2022) | Leitbildprozess für den Regionalverband Ruhr | |
NaturSchule Ruhr – Label (3.3.2022) Beschlussvorschlag Die dramatischen Folgen von Klimawandel, Artensterben und Umweltverschmutzung werden auch unsere Region in Zukunft treffen. Es ist folglich unausweichlich, Sensibilität sowie ein Gefühl der Verantwortung bei den Bürger*innen des Verbandsgebiets zu schaffen und die Menschen an der ökologischen Transformation dieser Industrieregion zu beteiligen. Da die Folgen der oben genannten Extreme insbesondere die Jüngsten sowie kommende Generationen betreffen werden, sehen wir großes Potenzial bei den Schulen, Triebfeder und Motor für das Schaffen eines ökologischen und nachhaltigen Bewusstseins zu sein. Viele Schulen im Verbandsgebiet leisten dafür bereits jetzt schon einen großartigen Beitrag, indem sie nachhaltiges Handeln in ihre schulinternen Curricula eingebunden und/oder z. B. AGs mit den Themen Umwelt- und Artenschutz in der Vergangenheit und aktuell angeboten haben. Viele Schulen arbeiten dabei auch mit den Naturbildungsstätten des RVR oder mit anderen kommunalen und regionalen Kooperationspartner*innen zusammen. Der RVR soll diese Arbeit zukünftig mit einem „NaturSchule Ruhr“-Label anerkennen und wertschätzen. Eine Schule soll dieses Label in Form einer Plakette (in Anlehnung an bereits bestehende Plaketten, wie z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage) erhalten, sofern sie nachweislich Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung betreiben. Ein Nachweis ist dann ausreichend, wenn die Schule curriculares, programmatisches und/oder kollaboratives Engagement rund um das Thema ausweisen kann. Eine Zusammenarbeit mit den Naturbildungsstätten des RVR ist dabei empfohlen, aber nicht zwingend, um personelle sowie monetäre Engpässe auf Seiten des RVR zu vermeiden. Eine Schule erhält das „NaturSchule Ruhr“-Label für den Zeitraum von etwa fünf Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein erneuter Nachweis erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe eines solchen Labels zu entwickeln. | – Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation (17.3.2022) | NaturSchule Ruhr – Label | |
Änderungsantrag zum Liegenschaftskonzept (15.2.2022) Beschlussvorschlag I. Unter 2. Handlungsfelder der RVR-Liegenschaftsstrategie wird die Aufzählung der Handlungsfelder wie folgt ergänzt: 2.5 Freizeit und Tourismus II. Unter 2.2.4 Flächenbevorratung für die Siedlungsentwicklung, Stadtumbau und Sanierung soll eingefügt werden: Im Fokus stehen vor allem regional bedeutsame Projekte zur weiteren Förderung des Strukturwandels und Maßnahmen zur Ermöglichung einer nachhaltigen und sozial gerechten Wohnungspolitik (z.B. gemeinschaftliches, genossenschaftliches Bauen). III. Unter 4.2 Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen soll eingefügt werden: Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen soll eine Klausel eingefügt werden, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht des Einsatzes von Pestiziden auf diesen Flächen verpflichtet. IV. Unter 4.3.3 Biomasse und Holz An den ersten Absatz anfügen: Bei der Thermischen Nutzung von Holz ist auf einen hohen Wirkungsgrad zu achten. Insbesondere ist der Einsatz in Anlagen mit Kraftwärmekopplung vorzuziehen. V. Unter 4.3.3 einfügen nach b): Im Rahmen der Verpachtung ist eine Nutzung zum Maisanbau für Biogasanlagen auszuschließen. VI. Streichen des Satzes: Die Bereitstellung von Kurzumtriebsflächen für Energiepflanzen soll nur auf ehemaligen Brachflächen, Halden und sonstigen teilentwerteten Flächen und unter Berücksichtigung der übrigen Freiraumfunktionen erfolgen. Und ersetzen durch: Auf die Bereitstellung von Kurzumtriebsflächen für Energiepflanzen wird verzichtet. VII. Unter 4.4 Mobilfunk soll eingefügt werden: Bei Vermietung von Grundstücke und Liegenschaften für den Mobilfunk sind im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung von den Betreibern die Einhaltung verschärfter Regelungen zu verlangen, um den Vorsorgegedanken und den Minimierungsempfehlungen der Strahlenschutzkommmission Rechnung zu tragen. In Anlehnung an das „Schweizer Konzept“ soll sichergestellt werden, dass im Umfeld von sensiblen Einrichtungen die elektrische Feldstärke etwa um den Faktor 10 gegenüber den Grenzwerten der 26. BImSchV verringert werden. Dies erfordert, in der Regel, auf die Errichtung von Sendeanlagen, um Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten zu verzichten. | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (4.3.2022) | Änderungsantrag zum Liegenschaftskonzept | |
Kein Ausbau der A3 (11.2.2022) Beschlussvorschlag 1. Die Verbandsversammlung des RVR spricht sich für einen Verzicht des 8‑spurigen Ausbaus der BAB3 von der südlichen Verbandsgrenze bis zum Autobahnkreuz Oberhausen aus. Außerdem spricht sich die Verbandsversammlung für einen Verzicht des Ausbaus der Autobahnkreuze Kaiserberg und Oberhausen aus. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert bei der Landes- und Bundesregierung vorstellig zu werden und auf einen Verzicht der Ausbauten hinzuwirken. Der Bundesverkehrswegeplan soll entsprechend angepasst werden. Des Weiteren wirbt die Verwaltung auf Landes- und Bundesebene für Konzepte, um den Kapazitätsproblemen auf der BAB3 und den Autobahnkreuzen zum Beispiel durch die großräumige Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene entgegenzuwirken. 3. Die Verbandsversammlung des RVR fordert eine stärkere Orientierung aller Straßenprojekte beim Erhalt und bei der Sanierung der bestehenden Infrastruktur. | – Ausschuss für Mobilität (8.3.2022) – Verbandsausschuss (21.3.2022) – Verbandsversammlung (1.4.2022) | Kein Ausbau der A3 | |
Änderungsantrag zur Einführung von Livestreaming der Sitzungen der VV (05.12.2021) Beschlussvorschlag Zu Beginn der Wahlperiode hat die Grüne Fraktion einen Antrag zum Livestreaming eingebracht. Nach fast einjähriger Diskussion über die Einführung eines möglichen Livestreamings für das Ruhrparlament gibt es einen Vorschlag der Verwaltung. Alle Fraktionen wurden in den Prozess eingebunden. Es ist erfreulich, dass die Fraktionen sich auf ein Grundgerüst einigen konnten. Es liegt jetzt ein guter Vorschlag vor, der alle ursprünglichen Bedenken einzelner Fraktionen aufgreift. In zwei Punkten gibt es jedoch noch Änderungsbedarf. Deswegen stellt die Grüne Fraktion diesen Änderungsantrag. Folgende Punkte sollen geändert werden: 2. Der Live-Mitschnitt der Sitzung soll im Nachgang zur Sitzung archiviert und auf der Internetseite www.ruhrparlament.de bis zum Ende der Wahlperiode zugänglich gemacht werden. Im Anschluss wird die archivierte Videodatei unwiderruflich gelöscht. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine*n externe*n Dienstleister*in für die Aufzeichnung und Durchführung des Livestreamings heranzuziehen sowie für die Einführung, fachliche Begleitung, engmaschige Betreuung und Durchführung aller Verfahrensschritte eine halbe Planstelle (50 Prozent) in Referat 2 einzurichten. Eine weitere, halbe Planstelle, soll im Referat 2 für andere, bereits jetzt anfallende Aufgaben des Referats eingerichtet werden, um die Mitarbeiter*innen zu entlasten und die Leistungsfähigkeit des Referats zu erhöhen. | – Verbandsausschuss (6.12.2021) – Verbandsversammlung (17.12.2021) | Änderungsantrag zum Livestreaming | |
Änderungsantrag zum Haushalt 2022 (24.11.2021) | – Verbandsversammlung (17.12.2021) | Änderungsantrag zum Haushalt 2022 | |
Änderungsantrag „Anträge Regionale Kulturförderung 2022“ (16.11.2021) BeschlussvorschlagDer Regionalverband Ruhr fördert zusätzlich folgende Projekte, die in der Anlage 1 der Drucksache Nr. 14⁄0345 aufgeführt werden: – Nr. 3 – Kultur- und Filmförderverein Hagen in Westfalen e. V.: 9. EAT MY SHORTS – HAGENER KURZFILMFESTIVAL Förderung 4.800 Euro – Nr. 4 – rimon productions, Britta Shulamit Jakobi, Köln: Weinhebers Koffer Förderung 8.000 Euro | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (18.11.2021) | Änderungsantrag Regionale Kulturförderung 2022 | |
Resolution Fotoinstitut (17.9.2021) mit SPD, CDU, LINKE, FDP Das Bundesinstitut für Fotografie gehört nach Essen! Das Votum ist eindeutig: Die von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission sowie die anschließende Machbarkeitsstudie für das Bundesinstitut für Fotografie haben sich einhellig für den Standort Essen ausgesprochen. Die Stadt Essen bietet inmitten der Kulturmetropole Ruhr mit der Folkwang Universität der Künste, dem Museum Folkwang, dem Ruhr Museum sowie dem Historischen Archiv Krupp, ihrer beeindruckenden Tradition folgend einerseits und ihrer nationalen wie internationalen Vernetzung im Bereich zeitgenössischer Fotografie andererseits beste Voraussetzungen. Neben einem breiten und zukunftsfähigen Verständnis von Fotografie, für das der Standort Essen steht, bietet das auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein zur Verfügung stehende Grundstück sehr gute bauliche Voraussetzungen und Erweiterungsmöglichkeiten. Das Grundstück ist ausreichend groß, so dass ein Bundesinstitut für Fotografie in Essen nur einen Standort braucht, was viele Synergieeffekte mit sich bringt. (…) | – Verbandsversammlung (21.9.2021) | Resolution zum Fotoinstitut | |
Antrag Wasserstoff als Treibstoff für industrielle und klimafreundlichen Erneuerung koordinieren (09.06.2021) Beschlussvorschlag Wasserstoff als Treibstoff für industrielle und klimafreundliche Erneuerung koordinieren – Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für Wasserstoff in der Metropole Ruhr. Beschluss Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird in enger Zusammenarbeit mit der Business Metropole Ruhr GmbH beauftragt, bis spätestens zum Herbst 2021 ein Konzept zur Einrichtung einer regionalen „Koordinierungsstelle Wasserstoff Metropole Ruhr“ vorzulegen, welches die relevanten Akteure aus der gesamten Region beteiligt und zusammenbringt. Aus diesem Konzept soll insbesondere eine Darstellung der benötigten Ressourcen (Personal- und Sachmittel) sowie mögliche Zugänge zu Fördermitteln des Landes und des Bundes hervorgehen. Die Schaffung von Doppelstrukturen ist zwingend zu vermeiden. Aufgabenschwerpunkte dieser Koordinierungsstelle sollen u. a. sein: 1. Die Erarbeitung einer regionalen Wasserstoff-Strategie mit einer operativen Koordinierungsstelle auf Basis der nationalen Wasserstoffstrategie. Aufgabe dieser Koordinierungsstelle ist es, die Gesamtheit der wesentlichen regionalen Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und öffentlichen Verwaltungen aus allen Teilen der Region zu identifizieren und Zielhorizonte sowie eine Roadmap für eine Wasserstoffmetropole Ruhr zu entwickeln. Sie soll unterschiedliche Cluster und Schwerpunkte innerhalb der gesamten Region identifizieren und die verschiedenen Konzepte integrieren. 2. Die proaktive Förderberatung von Unternehmen, Kommunen und kommunalen Wirtschaftsförderungen vor dem Hintergrund verschiedener Förderkulissen (EU, Bund, Land NRW) zum Thema Wasserstoff. Insbesondere der Aufbau einer abgestimmten Schwerpunktsetzung der verschiedenen Akteure in Bezug auf Erzeugung, Transport und Nutzung. Ziel muss sein, dass an jedem Ort in der Metropole Ruhr Wasserstoff verfügbar ist und auch ideologiefrei genutzt werden kann. 3. Vision einer Wasserstoffmetropole Ruhr in Kooperation mit dem Standortmarketing ausarbeiten und in einem ersten Schritt – möglicherweise als Modellregion – zusammenführen. Die Metropole Ruhr hat die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, das Humankapital sowie die engagierten Akteure, um angetrieben vom Wasserstoff grünste Industrieregion Europas zu werden. Daher soll die Koordinierungsstelle mit den relevanten Akteuren der Region und in Kooperation mit dem Standortmarketing des RVR eine gemeinsame Wasserstoff-Marke entwickeln. Sie soll die Metropole Ruhr in diesem Sinne als Vorreiterregion weithin sichtbar machen und dabei die Vielzahl von Bemühungen in der gesamten Metropole in einer gemeinsamen Erzählung bündeln. 4. Begleitung und Koordinierung des Infrastrukturausbaus, um Angebot und Bedarf zusammenzubringen und die Bedeutung der Metropole Ruhr als Drehscheibe für die deutsche Energieversorgung und die damit verbundenen Arbeitsplätze unter dem Vorzeichen der Klimaneutralität zu stärken bzw. zu erhalten. Hierbei muss es ebenfalls möglich sein, dass technologieoffen verschiedene Transport- und Infrastrukturkonzepte konkurrieren dürfen. Das vorzulegende Konzept soll ferner das hier dargestellte Aufgabenprofil weiter konkretisieren. | – Verbandsausschuss (14.6.2021) – Verbandsversammlung (25.6.2021) | Antrag SPD, CDU, Grüne Wasserstoff | |
Antrag Klimaneutrale Metropole Ruhr (20.05.2021) Beschlussvorschlag Der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zur Absenkung der regionalen Treibhausgas-Emissionen zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April. 2021 – das heißt Klimaneutralität bis 2050 – zu entwickeln.” wird ersetzt durch: „Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Kommunen, der Bürger*innenschaft und des Ruhrparlaments einen Masterplan „Klimaneutrale Metropole Ruhr“ zu entwickeln und im Jahr 2022 vorzulegen. Ziel ist die Absenkung der regionalen Treibhausgas-Emissionen gemäß den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021. Dies erfordert die Einhaltung eines begrenzten CO2-Budget, das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung ermittelt wurde und auf die Region zu übertragen ist. Als Perspektive steht eine klimaneutrale Metropole Ruhr bis spätestens 2035.” | – Ausschuss für Klima, Umwelt und Ressourceneffizienz (21.5.2021) – Verbandsausschuss (14.6.2021) | Antrag Klimaneutrale Metropole Ruhr | |
Antrag Industrielle Kulturlandschaft Ruhr (27.04.2022) Beschlussvorschlag Das Ruhrparlament als regionale Klammer des Ruhrgebiets begleitet die Bewerbung der Region im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes NRW zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe positiv. Die Verwaltung des RVR übernimmt federführend die Koordination zwischen den betroffenen Kommunen, dem zuständigen Landesministerium und der Stiftung Industriedenkmalpflege. Das Ruhrparlament wird aktiv am Bewerbungsverfahren beteiligt und es wird regelmäßig und transparent in seinen Gremien über den Sachstand informiert. Im Zuge der geplanten Bewerbung muss Klarheit über die konkreten Bedingungen auf Folgekosten und Beschränkungen/Vorgaben geschaffen werden. Außerdem sind offene Fragen im Bewerbungsverfahren zu klären und die Management und Controllingstrukturen an allen Standorten müssen vorab etabliert werden. Auch die bereits getroffenen politischen Beschlüsse aus den Kommunen müssen evaluiert werden und über Bedenken mit den jeweiligen Kommunen in den Dialog getreten werden, um Bedenken ausräumen zu können. Des weiteren setzt sich die Verwaltung bei einer erfolgreichen Bewerbung dafür ein, dass der RVR Sitz der Koordinierungsstelle wird. | – Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (20.5.2021) – Verbandsversammlung (25.6.2021) | Antrag Industrielle Kulturlandschaft Ruhr | |
Antrag Einrichtung eines Lobbyregisters (26.04.2021) Beschlussvorschlag Die Verbandsversammlung beschließt die Einrichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter*innen (Lobbyregister). Im Lobbyregister sind Interessensvertreter*innen zu registrieren, die professionell im Sinne ihrer Arbeit versuchen, auf die politischen Prozesse und die Wahrnehmung der Verbandsaufgaben Einfluss zu nehmen, dabei sind jeweils ihre Auftraggeber*innen zu nennen. Ihre Tätigkeit und ihr Einfluss auf jedes einzelne Vorhaben, die Kontaktaufnahmen zur Verbandsleitung und zur Verbandsversammlung sowie ihre finanziellen Aufwendungen sollen anhand der Registereintragungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. | – Verbandsversammlung (25.6.2021) | Antrag Einrichtung eines Lobbyregisters | |
Antrag Einrichtung eines regionalen Medienzentrums (26.04.2021) Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Digitalisierung und Innovation möge beschließen: Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr wird beauftragt, gemeinsam mit den Landesmedienzentren, dem Land und RuhrFutur zu prüfen, ob und wie sich ein zentral gelegenes und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbares interkommunales „Medienzentrum Ruhr“ realisieren lässt und welche organisatorischen und finanziellen Kooperationsmodelle dafür infrage kommen. (Vgl. etwa Vorschläge für Kooperationsformen für kommunale Medienzentren des Schulministeriums). Hierbei wären, neben den räumlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen, folgende weitere Anforderungen zu berücksichtigen: 1. Fortbildungen von Lehrkräften für den didaktisch sowie pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien 2. Media-Labs zum Präsentieren und Ausprobieren digitaler Medien für Lehrkräfte, aber auch für Schulen sowie Schulträgerinnen 3. Bildung einer kommunalen Einkaufsgemeinschaft zum Erwerb gemeinsamer Lizenzen für Software und Apps 4. Vernetzung von Akteuren in den Kommunen und der Region (kommunale Medienzentren, Bildungsbüros, Schulträgerinnen, Einzelschulen, externe Anbieter) – auch und gerade hinsichtlich regionaler Kooperation bei übergreifenden Themen, wie zum Beispiel der Bildung für nachhaltige Entwicklung 5. Vernetzung der den Bezirksregierungen unterstellten Medienberater*innen in den Kommunen des RVR sowie deren Generalist*innen unter Vermeidung von Doppelstrukturen In diesem Zusammenhang sind neben der oben genannten Frage folgende Teilfragen zu beantworten: a) Welche Kosten würden bei der Einrichtung eines solchen Zentrums für den Verband entstehen? b) Worauf würden diese in a) aufgeführten Kosten entfallen? c) Wie könnte ein solches, regionales Zentrum finanziert und organisiert werden? d) Welche Kommunen hätten Interesse an einem gut ausgestatteten regionalen Medienzentrum? | – Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation (27.5.2021) – Verbandsausschuss (14.6.2021) – Verbandsversammlung (25.6.2021) | Antrag Regionales Mediumzentrum | |