Regio­nale Nahver­kehrs­pla­nung im Ruhrgebiet

Wir wollen einen Nahver­kehr, der einer Metro­pol­re­gion gerecht wird: schnelle Verbin­dungen, verläss­liche Takte, attrak­tive Preise! Doch die Realität im Ruhr­ge­biet sieht anders aus: Statt einem gut vernetztem ÖPNV erleben wir einen regio­nalen Flicken­tep­pich. Wie lässt sich das verbes­sern? Das haben das Planungs­büro nbsw (Heidel­berg) und die Kanzlei BBG und Partner (Bremen) in einem von uns beauf­tragten Gutachten unter­sucht: „Verwal­tungs- und Betei­li­gungs­struktur bei der Erstel­lung eines regio­nalen Nahver­kehrs­plans im RVR.“

Zu viele Köch*innen verderben den Brei?

Derzeit planen die elf kreis­freien Städte und vier Kreise der Region ihren ÖPNV eigen­ständig – mit erheb­li­chen Quali­täts­un­ter­schieden und gravie­renden Lücken im inter­kom­mu­nalen Verkehr. Diese Schwä­chen hat bereits das regio­nale Akti­ons­pro­gramm Mobilitätsimpuls.RUHR offen­ge­legt. Das neue Gutachten knüpft an das Konzept an und zeigt das Durch­ein­ander von Bedien­zeiten, Busan­ge­boten und Bezeich­nungen auf. Beson­ders alar­mie­rend ist die Analyse der Reise­zeiten: Eine Fahrt mit dem ÖPNV über Stadt­grenzen hinweg dauert teil­weise bis zu zehnmal länger als mit dem Auto.

Ein Plan für eine Region

Das Gutachten zeigt deut­lich: Eine gemein­same Planung des Nahver­kehrs im Ruhr­ge­biet wäre nicht nur effi­zi­enter, sondern auch wirt­schaft­lich sinn­voll. Im Schnitt könnte jede Kommune zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten für die Erstel­lung eines Nahver­kehrs­plans einsparen.

Das Gutachten enthält acht Vari­anten, die zeigen, wie das in der Praxis konkret aussehen kann. Hervor sticht die bevor­zugte Vari­ante eines regio­nalen Nahver­kehrs­plans, der vom RVR erstellt und durch das Ruhr­par­la­ment beschlossen wird. Voraus­set­zung wäre entweder die frei­wil­lige Über­tra­gung der Aufgabe durch die Kommunen oder eine Ände­rung der Landes­ge­setz­ge­bung (ÖPNVG NRW).
Um die Vorteile inte­grierter Planung bereits kurz­fristig zu nutzen, empfiehlt das Gutachten zudem prak­ti­kable Zwischen­schritte: etwa die Entwick­lung stan­dar­di­sierter Planungs­leit­li­nien durch den RVR sowie eine koor­di­nierte Aufstel­lung der kommu­nalen Nahverkehrspläne.
Auch für die betrieb­liche Ebene macht das Gutachten Verbesserungsvorschläge.

Das voll­stän­dige Gutachten steht hier zum Down­load bereit:

Gerne senden wir bei Inter­esse auch ein gedrucktes Exem­plar des Gutach­tens zu. Dafür schickt uns bitte eine Mail an: gruene@​rvr.​ruhr.