Der Regionalplan Ruhr enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die die räumliche Entwicklung des Ruhrgebiets festlegen. Der Plan vermittelt zwischen den Vorgaben der Landesplanung und den Interessen und Belangen der Verbandskommunen. Dazu macht er flächenhafte Aussagen als Karte, die durch textliche Ziele ergänzt werden. Mit der Steuerung der Siedlungsentwicklung leistet der Regionalplan einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in der Metropole Ruhr. Darüber was in den einzelnen Kommunen aber tatsächlich geschieht, entscheidet die kommunale Bauleitplanung.
Darüber hinaus ist der RVR im Bereich der informellen Planung tätig und erstellt eine Vielzahl von Konzepten und Masterplänen zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Hier sind das sog. Innovationsband oder das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung zu nennen. Für die Städte und Kreise ist der RVR Dienstleister und stellt umfangreiche Geodaten und aktuelle Luftbilder bereit.