GRÜNE: Nahver­kehrs­pla­nung in Zukunft beim RVR

By 21. Mai 2019Allgemein

flickr by tramfan239 (CC BY-NC 2.0)

Das 2015 beschlos­sene RVR-Gesetz ermög­licht dem Regio­nal­ver­band Ruhr weit­rei­chende Aufgaben und Tätig­keiten zu über­nehmen, unter anderem auch die Planung des Nahverkehrs. 

„Für einen Nahver­kehr aus einem Guss in der Metro­pole Ruhr muss die Planung der Linien aus einer Hand kommen, denn das bishe­rige Klein-Klein in den kommu­nalen Nahver­kehrs­plänen hat den Nahver­kehr in den letzten Jahr­zehnten nicht vorwärts gebracht. Wir freuen uns, dass einige Ober­bür­ger­meister inzwi­schen die Bereit­schaft signa­li­sieren, die Nahver­kehrs­pla­nung an eine über­ge­ord­nete Insti­tu­tion abgeben zu wollen. Die rich­tige Insti­tu­tion für die Koor­di­nie­rung ist der Regio­nal­ver­band Ruhr, dafür wurde im neuen RVR-Gesetz bereits ein entspre­chender Para­graph aufge­nommen, denn als demo­kra­tisch legi­ti­mierte Insti­tu­tion wäre der Verband bestens geeignet, die Nahver­kehrs­pla­nung bei Bus, Tram und Stadt­bahn zu über­nehmen“, sagt Sabine von der Beck, Frak­ti­ons­vor­sit­zende der GRÜNEN im Regio­nal­ver­band Ruhr. Sie verweist darauf, dass eine Planung durch einen Verband der Verkehrs­ge­sell­schaften selbst, wie sie dem Vernehmen nach von Thomas Eiskirch, Ober­bür­ger­meister von Bochum, kürz­lich ins Gespräch gebracht worden ist, „den Bock zum Gärtner“ mache. „Die Bestel­lung der Busli­nien ist eine öffent­liche Aufgabe, die man nicht den Dienst­leis­tern selbst über­lassen darf “, ist von der Beck überzeugt.

 

Laut Para­graph 4, Absatz 2, Punkt 6 des RVR-Gesetzes, kann der Regio­nal­ver­band Ruhr die regional bedeut­same Verkehrs­ent­wick­lungs­pla­nung inklu­sive der Nahver­kehrs­pla­nung über­nehmen, wenn die Kommunen diese Aufgaben an den RVR übertragen.