Geplante Altschul­den­lö­sung reicht nicht aus

By 21. September 2024Oktober 10th, 2024Allgemein

Im vergan­genen Ausschuss für Wirt­schaft und Betei­li­gungen haben wir uns mit einem Sonder­be­richt zum Thema Altschul­den­lö­sung auseinandergesetzt.

Die gute Nach­richt zuerst: Seit dem Höhe­punkt der Verschul­dung der Kommunen in Nord­rhein-West­falen im Dezember 2016 ist diese bis Dezember 2023 um 6,6 Mrd. Euro gesunken. Während 203 Kommunen solche Verschul­dungen um insge­samt 8,2 Mrd. Euro abbauen konnten, gab es zeit­gleich aber auch eine Neuver­schul­dung von 133 Gemeinden mit Liqui­di­täts­kre­diten im Umfang von 1,5 Mrd. Euro. Parallel zum Abbau der Liqui­di­täts­kre­dite nahmen Kommunen wiederum vermehrt Inves­ti­ti­ons­kre­dite auf. Im Saldo stiegen die Inves­ti­ti­ons­kre­dite der Kommunen im selben Zeit­raum um 5,1 Mrd. Euro. Dies ist u.a. auf verschie­dene Förder­pro­gramme zurückzuführen.

Um die Kommunen von ihrer Altschul­den­last zu befreien, plant die NRW-Landes­re­gie­rung ab 2025 die Kommunen mit 250 Mio. Euro jähr­lich für die Tilgung bestehender Liqui­di­täts­kre­dite zu entlasten. Diese Maßnahme soll wiederum durch den Bund mit der glei­chen Summe mitfi­nan­ziert werden. Jedoch wird selbst dieses Finan­zie­rung­mo­dell, das zudem bundes­seitig noch keines­wegs beschlossen ist, voraus­sicht­lich nicht ausrei­chen. Denn bei den proji­zierten Kosten von einer Mrd. Euro jähr­lich, müssen die Kommunen den verblei­benden Anteil von 500 Mio. Euro selbst stemmen – eine Belas­tung, die vor allem von den stark betrof­fenen Kommunen im Ruhr­ge­biet nicht finan­ziert werden kann. Die Pro-Kopf-Verschul­dung liegt hier mit 2.229 Euro fast doppelt so hoch wie im Gesamt­schnitt von NRW mit 1.147 Euro. Mit Ober­hausen (7.300 Euro Pro-Kopf-Verschul­dung) und Mülheim an der Ruhr (6.343 Euro Pro-Kopf-Verschul­dung) befinden sich die beiden am stärksten verschul­deten Kommunen eben­falls in der Metro­pole Ruhr. 

Als GRÜNE im Ruhr­par­la­ment fordern wir eine konse­quente Lösung der Alten­schul­den­pro­ble­matik. Die 500 Millionen Euro von Land und Bund – wenn sie denn kommen sollten – können nur ein erster, wenn auch wich­tiger Schritt sein. Um die Altschul­den­frage dauer­haft zu lösen, sollte das zugrunde liegende Problem der chro­ni­schen und zurzeit wieder aufflam­menden kommu­nalen Unter­fi­nan­zie­rung gelöst werden. Die Grund­fi­nan­zie­rung der Kommunen muss erhöht werden. Dies könnte auch durch die Abschmel­zung von bestehenden Förder­pro­grammen gegen­fi­nan­ziert werden. 

Der gesamten Sonder­be­richt ist hier abrufbar.