
Im vergangenen Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen haben wir uns mit einem Sonderbericht zum Thema Altschuldenlösung auseinandergesetzt.
Die gute Nachricht zuerst: Seit dem Höhepunkt der Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2016 ist diese bis Dezember 2023 um 6,6 Mrd. Euro gesunken. Während 203 Kommunen solche Verschuldungen um insgesamt 8,2 Mrd. Euro abbauen konnten, gab es zeitgleich aber auch eine Neuverschuldung von 133 Gemeinden mit Liquiditätskrediten im Umfang von 1,5 Mrd. Euro. Parallel zum Abbau der Liquiditätskredite nahmen Kommunen wiederum vermehrt Investitionskredite auf. Im Saldo stiegen die Investitionskredite der Kommunen im selben Zeitraum um 5,1 Mrd. Euro. Dies ist u.a. auf verschiedene Förderprogramme zurückzuführen.
Um die Kommunen von ihrer Altschuldenlast zu befreien, plant die NRW-Landesregierung ab 2025 die Kommunen mit 250 Mio. Euro jährlich für die Tilgung bestehender Liquiditätskredite zu entlasten. Diese Maßnahme soll wiederum durch den Bund mit der gleichen Summe mitfinanziert werden. Jedoch wird selbst dieses Finanzierungmodell, das zudem bundesseitig noch keineswegs beschlossen ist, voraussichtlich nicht ausreichen. Denn bei den projizierten Kosten von einer Mrd. Euro jährlich, müssen die Kommunen den verbleibenden Anteil von 500 Mio. Euro selbst stemmen – eine Belastung, die vor allem von den stark betroffenen Kommunen im Ruhrgebiet nicht finanziert werden kann. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt hier mit 2.229 Euro fast doppelt so hoch wie im Gesamtschnitt von NRW mit 1.147 Euro. Mit Oberhausen (7.300 Euro Pro-Kopf-Verschuldung) und Mülheim an der Ruhr (6.343 Euro Pro-Kopf-Verschuldung) befinden sich die beiden am stärksten verschuldeten Kommunen ebenfalls in der Metropole Ruhr.
Als GRÜNE im Ruhrparlament fordern wir eine konsequente Lösung der Altenschuldenproblematik. Die 500 Millionen Euro von Land und Bund – wenn sie denn kommen sollten – können nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Um die Altschuldenfrage dauerhaft zu lösen, sollte das zugrunde liegende Problem der chronischen und zurzeit wieder aufflammenden kommunalen Unterfinanzierung gelöst werden. Die Grundfinanzierung der Kommunen muss erhöht werden. Dies könnte auch durch die Abschmelzung von bestehenden Förderprogrammen gegenfinanziert werden.
Der gesamten Sonderbericht ist hier abrufbar.