Mehr Windenergie im Ruhrgebiet – das soll mit der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr möglich werden.
Die Weichen dafür hat der Bund mit dem Wind-an-Land-Gesetz gestellt, das eine Zielvorgabe von 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergie vorsieht. Dementsprechend muss NRW bis 2027 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen. Durch die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans wurden diese Vorgaben bereits umgesetzt.
Für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr ergibt sich ein Teilflächenziel von 2.036 Hektar, welches der RVR als Regionalplanungsbehörde räumlich darstellen muss. Der nun vorliegende Planentwurf legt 113 Vorranggebiete für Windenergie auf 2.691 Hektar fest. Der nun vorliegende Planentwurf legt 113 Vorranggebiete für Windenergie auf 2.691 ha fest. Die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar (TOP 2.5, Drucksache 14⁄1759).
Das Ruhrparlament wird die Offenlage des Regionalplans Ruhr am 13. Dezember offiziell beschließen. Im Anschluss startet das Beteiligungsverfahren. Betroffene Kommunen sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen. Außerdem bietet die RVR-Verwaltung im Januar fünf Informationstermine an:
- 7.01.2025 17–19 Uhr im Kreishaus in Wesel
- 9.01.2025 17–19 Uhr in der Stadthalle in Kamen
- 13.01.2025 17–19 Uhr im Rathaus an der Volme in Hagen
- 16.01.2025 17–19 Uhr im Schulzentrum in Haltern am See
- 17.01.2025 14–16 Uhr digital
Voraussichtlich wird das Änderungsverfahren nach Prüfung aller Stellungnahmen frühestens im Oktober 2025 zum Abschluss kommen.