1. Ände­rung Regio­nal­plan Ruhr

By 18. November 2024Regionalplanung

Mehr Wind­energie im Ruhr­ge­biet – das soll mit der 1. Ände­rung des Regio­nal­plans Ruhr möglich werden. 

Die Weichen dafür hat der Bund mit dem Wind-an-Land-Gesetz gestellt, das eine Ziel­vor­gabe von 2 Prozent der Bundes­fläche für Wind­energie vorsieht. Dementspre­chend muss NRW bis 2027 1,1 Prozent und bis 2032 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen. Durch die zweite Ände­rung des Landes­ent­wick­lungs­plans wurden diese Vorgaben bereits umge­setzt. 

Für die Planungs­re­gion des Regio­nal­ver­bandes Ruhr ergibt sich ein Teil­flä­chen­ziel von 2.036 Hektar, welches der RVR als Regio­nal­pla­nungs­be­hörde räum­lich darstellen muss. Der nun vorlie­gende Plan­ent­wurf legt 113 Vorrang­ge­biete für Wind­energie auf 2.691 Hektar fest. Der nun vorlie­gende Plan­ent­wurf legt 113 Vorrang­ge­biete für Wind­energie auf 2.691 ha fest. Die entspre­chenden Unter­lagen sind hier abrufbar (TOP 2.5, Druck­sache 141759). 

Das Ruhr­par­la­ment wird die Offen­lage des Regio­nal­plans Ruhr am 13. Dezember offi­ziell beschließen. Im Anschluss startet das Betei­li­gungs­ver­fahren. Betrof­fene Kommunen sowie die Öffent­lich­keit haben dann die Möglich­keit, Stel­lung­nahmen einzu­bringen. Außerdem bietet die RVR-Verwal­tung im Januar fünf Infor­ma­ti­ons­ter­mine an: 

  • 7.01.2025 17–19 Uhr im Kreis­haus in Wesel
  • 9.01.2025 17–19 Uhr in der Stadt­halle in Kamen
  • 13.01.2025 17–19 Uhr im Rathaus an der Volme in Hagen
  • 16.01.2025 17–19 Uhr im Schul­zen­trum in Haltern am See
  • 17.01.2025 14–16 Uhr digital

Voraus­sicht­lich wird das Ände­rungs­ver­fahren nach Prüfung aller Stel­lung­nahmen frühes­tens im Oktober 2025 zum Abschluss kommen.