Wind­energie: Weg frei für die zweite Offen­lage des Regionalplans

By 10. Oktober 2025Dezember 5th, 2025Regionalplanung

Um den Ausbau der Wind­ener­gie­nut­zung weiter voran­zu­treiben, gibt das Land allen Planungs­re­gionen flächen­be­zo­gene Mindest­vor­gaben. Im Ruhr­ge­biet müssen demnach mindes­tens 2.036 Hektar für Wind­ener­gie­be­reiche ausge­wiesen werden. Der bishe­rige Regio­nal­plan Ruhr sah 113 Flächen mit insge­samt rund 2.691 Hektar vor.

Nach einer erneuten Prüfung von Natur- und Arten­schutz­aspekten, Belangen des Luft­ver­kehrs, kommu­nalen Entwick­lungs­zielen sowie regio­nalen Belas­tungen – insbe­son­dere im Kreis Reck­ling­hausen und in den Städten Dorsten und Haltern am See – war eine Anpas­sung der Flächen­ku­lisse notwendig. Konkret wurden 20 Wind­ener­gie­be­reiche verklei­nert, 21 gestri­chen und ein neuer hinzu­ge­fügt. Im aktu­ellen Plan­ent­wurf sind nun 93 Wind­ener­gie­be­reiche mit einer Gesamt­fläche von rund 2.257 Hektar vorgesehen.

Auch wenn wir Grüne die deut­liche Redu­zie­rung der Flächen­ku­lisse bedauern, sind die Gründe nach­voll­ziehbar und fach­lich begründet. Unsere planungs­po­li­ti­sche Spre­cherin Ingrid Reuter betont: „Jede Kilo­watt­stunde Strom, die wir im Ruhr­ge­biet erzeugen, spart uns einer­seits ein Stück Netz­ausbau und stärkt ande­rer­seits den heimi­schen Ener­gie­standort. Deshalb muss der Ausbau der Wind­energie konse­quent weitergehen.“

Die Ände­rung des Regio­nal­plans ist ein rich­tiger und notwen­diger Schritt, um die Ener­gie­wende im dicht besie­delten Ruhr­ge­biet verant­wor­tungs­voll und zügig umzu­setzen. Wir begrüßen daher, dass das Ruhr­par­la­ment im Rahmen einer Sonder­sit­zung am 10. Oktober den Weg für ein zweites Betei­li­gungs­ver­fahren frei­ge­macht hat. Ab November kann nun die Öffent­lich­keit Stel­lung zu den Ände­rungen nehmen. Der über­ar­bei­tete Plan soll im Sommer 2026 verab­schiedet werden.