
Im Rahmen einer Sondersitzung am Freitag, den 10. Oktober, hat das Ruhrparlament zum letzten Mal in der laufenden Wahlperiode 2020–2025 getagt. Zentrales Thema war die Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich Windenergie.
Weg frei für die zweite Offenlage des Regionalplans Ruhr
Um den Ausbau der Windenergienutzung weiter voranzutreiben, gibt das Land allen Planungsregionen flächenbezogene Mindestvorgaben. Im Ruhrgebiet müssen demnach mindestens 2.036 Hektar für Windenergiebereiche ausgewiesen werden. Der bisherige Regionalplan Ruhr sah 113 Flächen mit insgesamt rund 2.691 Hektar vor.
Nach einer erneuten Prüfung von Natur- und Artenschutzaspekten, Belangen des Luftverkehrs, kommunalen Entwicklungszielen sowie regionalen Belastungen – insbesondere im Kreis Recklinghausen und in den Städten Dorsten und Haltern am See – war eine Anpassung der Flächenkulisse notwendig. Konkret wurden 20 Windenergiebereiche verkleinert, 21 gestrichen und ein neuer hinzugefügt. Im aktuellen Planentwurf sind nun 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von rund 2.257 Hektar vorgesehen.
Auch wenn wir GRÜNEN die deutliche Reduzierung der Flächenkulisse bedauern, sind die Gründe nachvollziehbar und fachlich begründet. Unsere planungspolitische Sprecherin Ingrid Reuter betont: „Jede Kilowattstunde Strom, die wir im Ruhrgebiet erzeugen, spart uns einerseits ein Stück Netzausbau und stärkt andererseits den heimischen Energiestandort. Deshalb muss der Ausbau der Windenergie konsequent weitergehen.“
Der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr stimmten alle demokratischen Fraktionen zu – mit Ausnahme der FDP. Ingrid Reuter kritisierte in ihrer Rede: „Dass die rechtsextremen Kräfte bei der Regionalplanänderung zur Windenergie nicht mitgehen, war zu erwarten. Umso bemerkenswerter und ärgerlicher ist es, dass auch die FDP die Offenlage ablehnt – und das mit dem fadenscheinigen Argument, die Windenergie würde Waldflächen wie in der Hohen Mark zerstören.“
Für uns GRÜNE ist klar: Die Änderung des Regionalplans ist ein richtiger und notwendiger Schritt für die Energiewende. Wir begrüßen daher, dass das Ruhrparlament den Weg für ein zweites Beteiligungsverfahren freigemacht hat. Ab November kann nun die Öffentlichkeit Stellung zu den Änderungen nehmen. Der überarbeitete Plan soll im Sommer 2026 verabschiedet werden.
Nachtragshaushalt 2025/2026
Die Sondersitzung wurde außerdem genutzt, um einen Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu beschließen. Im Mittelpunkt standen dabei Mittel für die Sanierung des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward in Recklinghausen. Sobald das Innenministerium als Aufsichtsbehörde den Nachtragshaushalt genehmigt hat, kann die Baumaßnahme beginnen. Ziel ist eine Fertigstellung bis Ende 2027.
Jahresabschlüsse und Geschäftsordnungsfragen
Darüber hinaus wurden mehrere Jahresabschlüsse der RVR-Gesellschaften beschlossen sowie die Verbands- und Geschäftsordnung des Regionalverbands Ruhr an neue gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.
Neue Geschäftsführerinnen
Kurz vor der Sitzung des Ruhrparlaments kam der Verbandsausschuss zusammen. In diesem Gremium wurde die Berufung zweier neuer Geschäftsführerinnen beschlossen: Lydia Steier steht ab sofort an der Spitze der Kultur Ruhr GmbH, Dr. Katja Fox übernimmt künftig die Leitung der RuhrFutur gGmbH.