
Um den Ausbau der Windenergienutzung weiter voranzutreiben, gibt das Land allen Planungsregionen flächenbezogene Mindestvorgaben. Im Ruhrgebiet müssen demnach mindestens 2.036 Hektar für Windenergiebereiche ausgewiesen werden. Der bisherige Regionalplan Ruhr sah 113 Flächen mit insgesamt rund 2.691 Hektar vor.
Nach einer erneuten Prüfung von Natur- und Artenschutzaspekten, Belangen des Luftverkehrs, kommunalen Entwicklungszielen sowie regionalen Belastungen – insbesondere im Kreis Recklinghausen und in den Städten Dorsten und Haltern am See – war eine Anpassung der Flächenkulisse notwendig. Konkret wurden 20 Windenergiebereiche verkleinert, 21 gestrichen und ein neuer hinzugefügt. Im aktuellen Planentwurf sind nun 93 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von rund 2.257 Hektar vorgesehen.
Auch wenn wir Grüne die deutliche Reduzierung der Flächenkulisse bedauern, sind die Gründe nachvollziehbar und fachlich begründet. Unsere planungspolitische Sprecherin Ingrid Reuter betont: „Jede Kilowattstunde Strom, die wir im Ruhrgebiet erzeugen, spart uns einerseits ein Stück Netzausbau und stärkt andererseits den heimischen Energiestandort. Deshalb muss der Ausbau der Windenergie konsequent weitergehen.“
Die Änderung des Regionalplans ist ein richtiger und notwendiger Schritt, um die Energiewende im dicht besiedelten Ruhrgebiet verantwortungsvoll und zügig umzusetzen. Wir begrüßen daher, dass das Ruhrparlament im Rahmen einer Sondersitzung am 10. Oktober den Weg für ein zweites Beteiligungsverfahren freigemacht hat. Ab November kann nun die Öffentlichkeit Stellung zu den Änderungen nehmen. Der überarbeitete Plan soll im Sommer 2026 verabschiedet werden.


