OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan
Am 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht die Planaussagen des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Kiesabbau für unwirksam erklärt. Die Kreise Viersen und Wesel sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen hatten gegen zwei Zielvorgaben aus dem LEP geklagt.
Im Kern ging es dabei um die Ausweitung der Versorgungszeiträume – also um die Zeiträume, für die im Regionalplan Kiesabbauflächen dargestellt werden müssen – von 20 Jahre auf 25 Jahre. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Ausweitung der Versorgungszeiträume gegen den Rat des eigenen Umweltministeriums beschlossen. Das geht aus der Urteilsbegründung her. Das OVG hat festgestellt, dass die LEP-Änderung rein politisch motiviert war und keine korrekte Abwägung stattgefunden hat.
Es gilt jetzt wieder der alte Versorgungszeitraum von 20 Jahren. Nach unserer Einschätzung muss der Regionalplan Ruhr damit in eine dritte Offenlage, weil Flächen für den Kiesabbau für 25 Jahre dargestellt sind, obwohl nur 20 Jahre nötig wären. Eine Verzögerung des gesamten Regionalplans um mindestens ein Jahr ist die Folge. Vor Mitte 2023 wird es aller Voraussicht nach keinen fertigen Regionalplan für das gesamte Ruhrgebiet geben und das Stückwerk aus den fünf alten Regionalplänen gilt weiterhin.
Für einen mittel- bis langfristigen Lösungsansatz der Kiesproblematik ist die neue Landesregierung gefordert.
Unsere Pressemitteilung zum Thema findet ihr hier.