So hat der Verband aus der gesetzlich verankerten Pflichtaufgabe zur Trägerschaft, Fortführung und Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur, im Laufe vieler Jahre das regionale Radwegenetz entwickelt. Zunächst ist das regionale Radwegenetz nur für touristische Zwecke entstanden. Darauf aufbauend hat der RVR das Konzept für die regionalen Radwege im Alltagsverkehr entwickelt. Das Regionale Radwegenetz soll in der Endausbaustufe rund 1.800 Kilometer betragen, wovon 335 Kilometer auf Radschnellwegen verlaufen. Für die Umsetzung beider Konzepte ist der RVR jedoch nicht hauptsächlich in der Verantwortung, sondern nimmt eine moderierende Rolle zwischen den Akteuren ein.
Seit der RVR-Gesetzesnovelle von 2015 darf der RVR Masterpläne als Impulsgeber für eine gemeinsame Verkehrs- und Mobilitätsplanung in der Metropole Ruhr erstellen. Mit dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept ist Ende 2021 eine umfassende Grundlage für die künftige Mobilitätsplanung in der Metropole Ruhr erschienen. Gemeinsam mit Kommunen, Kreisen, Institutionen und Organisationen hat der RVR dieses Konzept entwickelt und abgestimmt.
Als Regionalrat ist der RVR auch für verschiedene Förderprogramme und Bedarfspläne (z. B. Radwege an Landesstraßen, Förderprogramm Nahmobilität, Förderung von Radschnellverbindungen) zuständig und priorisiert hier Maßnahmen. Wichtige kommunale Nahverkehrsprojekte für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes werden derzeit durch den Regionalrat priorisiert. Hier ist die Bahnhofstangente/City Bahn in Essen zu nennen.