Im Juni 2020 hat das Ruhrparlament die Verwaltung beauftragt, einen vorgezogenen sachlichen Teilplan zu den regionalen Kooperationsstandorten zu erarbeiten. Aufgrund der Verzögerungen beim Regionalplan Ruhr sollte damit die Planreife für die Kooperationsstandorte möglichst schnell erreicht werden. Der Planentwurf war bis Ende November 2020 in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun von der RVR-Verwaltung aufbereitet und dann dem Ruhrparlament zur Entscheidung vorgelegt.
Die knapp 1.000 im Verfahren zum sachlichen Teilplan eingegangenen Stellungnahmen kommentiert die planungspolitische Sprecherin der Grünen im Ruhrparlament, Ingrid Reuter, wie folgt: „Bei der Masse an Stellungnahmen kann von einem regionalen Konsens, den ein Regionalplan und auch seine Teilpläne herstellen sollen, nicht mehr die Rede sein. Obwohl ein Großteil der Flächen bereits im Entwurf des Regionalplans Ruhr Gegenstand der Beteiligung war, ist der Widerstand sogar gewachsen. Ein zeitlicher Vorteil gegenüber dem Regionalplan Ruhr, bei dem die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Ende Februar 2019 endete, ist nicht mehr gegeben. Auch wenn der Teilplan im Laufe diesen Jahres fertig werden sollte, fehlt bisher außerdem ein Werkzeug zur Entwicklung und Vermarktung der Flächen.”
„Der sachliche Teilplan für die regionalen Kooperationsstandorte hat sich zu einem verzögernden Plan entwickelt. Am Regionalplan Ruhr wird seit zwei Jahren nicht mehr im vollen Umfang gearbeitet und nach Auskunft der Verwaltung soll dies erst wieder geschehen, wenn der sachliche Teilplan verabschiedet ist. Die räumliche Entwicklung des Ruhrgebiets ist mehr als die Entwicklung von Standorten für flächenintensive Betriebe durch den sachlichen Teilplan. Alle planerischen Konflikte müssen deshalb im Regionalplan Ruhr ausgetragen werden”, sagt Patrick Voss, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Ruhrparlament.