Auf dem Regionalforum Wege ist heute der Entwurf des neuen Regionalplans für das Ruhrgebiet der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Er ist die Grundlage der künftigen räumlichen Entwicklung der Region und regelt über die Flächennutzungsplanung der Städte die Konkurrenz um begrenzte Flächen für unterschiedliche Zwecke.
„Der neue Regionalplan ist schon per se ein großer Wurf, denn er beendet die Fremdbestimmung von den Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf, die in der Vergangenheit völlig ähnlichen Problemen mit ganz unterschiedlichen Prioritäten und Maßstäben begegnet sind“, sagt Sabine von der Beck, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Regionalverband Ruhr (RVR). „Darüber hinaus ist es schön, dass die Bevölkerung im Ruhrgebiet wieder wächst und wir zum Beispiel diese erfreuliche Entwicklung nun mit einem einheitlichen Regionalplan vernünftig steuern können“. Neben dem besseren Schutz und Ausbau der Regionalen Grünzüge sieht der Entwurf des Regionalplans unter anderem auch 5.400 ha neue Gewerbeflächen und Platz für 115.000 neue Wohnungen vor. Für die Flächenberechnungen des Regionalplans wurde ein neues Siedlungsflächenmonitoring (ruhrFIS) entwickelt, das anhand von Indikatoren zukünftige Entwicklungen methodisch transparent prognostiziert. Seit 2011 sind zudem tausende Fachleute aus Kommunen, Verbänden und Behörden in die Erarbeitung des Entwurfs eingebunden worden. Auch ein Ideenwettbewerb, an dem sich über 400 Bürgerinnen und Bürger beteiligten, hatte Anregungen und Hinweise geliefert.
Vom Entwurf bis zum fertigen Regionalplan steht nun ein formelles Verfahren an. Mit einem sogenannten „Erarbeitungsbeschluss“ eröffnet die Verbandsversammlung des RVR das Beteiligungsverfahren. Bürger*innen sowie alle Träger öffentlicher Belange – also zum Beispiel Kommunen, Kammern und Verbände – können ihre Anregungen und Bedenken schriftlich einbringen. Alle Anregungen müssen von der Behörde zur Kenntnis genommen und abgewogen werden. Für dieses Verfahren, für das im April 2018 der Startschuss fallen soll, hat der RVR bewusst viel Zeit eingeplant: 2019 soll der Regionalplan in der endgültigen Fassung von der Verbandsversammlung durch den Aufstellungsbeschluss verabschiedet werden.
„Regionalplanung soll Fehlentwicklungen durch vorausschauende Regelungen vorbeugen. Auch wenn viele Belange schon im Vorfeld für den Entwurf berücksichtigt werden können, macht das nun im Einzelfall auch Konflikte frühzeitig erkennbar. Letztlich geht es darum, in einem fairen und offenen Ausgleich gemeinsam optimale, also nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen für die gesamte Region zu finden “, betont von der Beck.