Ein großer Wurf: neuer Regio­nal­plan schützt Grünzüge

Auf dem Regio­nal­forum Wege ist heute der Entwurf des neuen Regio­nal­plans für das Ruhr­ge­biet der Öffent­lich­keit vorge­stellt worden. Er ist die Grund­lage der künf­tigen räum­li­chen Entwick­lung der Region und regelt über die Flächen­nut­zungs­pla­nung der Städte die Konkur­renz um begrenzte Flächen für unter­schied­liche Zwecke. 

„Der neue Regio­nal­plan ist schon per se ein großer Wurf, denn er beendet die Fremd­be­stim­mung von den Bezirks­re­gie­rungen Arns­berg, Münster und Düssel­dorf, die in der Vergan­gen­heit völlig ähnli­chen Problemen mit ganz unter­schied­li­chen Prio­ri­täten und Maßstäben begegnet sind“, sagt Sabine von der Beck, Frak­ti­ons­vor­sit­zende der GRÜNEN im Regio­nal­ver­band Ruhr (RVR). „Darüber hinaus ist es schön, dass die Bevöl­ke­rung im Ruhr­ge­biet wieder wächst und wir zum Beispiel diese erfreu­liche Entwick­lung nun mit einem einheit­li­chen Regio­nal­plan vernünftig steuern können“. Neben dem besseren Schutz und Ausbau der Regio­nalen Grün­züge sieht der Entwurf des Regio­nal­plans unter anderem auch 5.400 ha neue Gewer­be­flä­chen und Platz für 115.000 neue Wohnungen vor. Für die Flächen­be­rech­nungen des Regio­nal­plans wurde ein neues Sied­lungs­flä­chen­mo­ni­to­ring (ruhrFIS) entwi­ckelt, das anhand von Indi­ka­toren zukünf­tige Entwick­lungen metho­disch trans­pa­rent prognos­ti­ziert. Seit 2011 sind zudem tausende Fach­leute aus Kommunen, Verbänden und Behörden in die Erar­bei­tung des Entwurfs einge­bunden worden. Auch ein Ideen­wett­be­werb, an dem sich über 400 Bürge­rinnen und Bürger betei­ligten, hatte Anre­gungen und Hinweise geliefert.

Vom Entwurf bis zum fertigen Regio­nal­plan steht nun ein formelles Verfahren an. Mit einem soge­nannten „Erar­bei­tungs­be­schluss“ eröffnet die Verbands­ver­samm­lung des RVR das Betei­li­gungs­ver­fahren. Bürger*innen sowie alle Träger öffent­li­cher Belange – also zum Beispiel Kommunen, Kammern und Verbände – können ihre Anre­gungen und Bedenken schrift­lich einbringen. Alle Anre­gungen müssen von der Behörde zur Kenntnis genommen und abge­wogen werden. Für dieses Verfahren, für das im April 2018 der Start­schuss fallen soll, hat der RVR bewusst viel Zeit einge­plant: 2019 soll der Regio­nal­plan in der endgül­tigen Fassung von der Verbands­ver­samm­lung durch den Aufstel­lungs­be­schluss verab­schiedet werden.

„Regio­nal­pla­nung soll Fehl­ent­wick­lungen durch voraus­schau­ende Rege­lungen vorbeugen. Auch wenn viele Belange schon im Vorfeld für den Entwurf berück­sich­tigt werden können, macht das nun im Einzel­fall auch Konflikte früh­zeitig erkennbar. Letzt­lich geht es darum, in einem fairen und offenen Ausgleich gemeinsam opti­male, also nach­hal­tige und zukunfts­fä­hige Lösungen für die gesamte Region zu finden “, betont von der Beck.