Die Klage der Deutschen Umwelthilfe, ob Fahrverbote ein angemessenes und rechtlich zulässiges Mittel zur Luftreinhaltung sind, wurde heute vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der Gesundheit der Bürger*innen entschieden. Das Urteil, das eigentlich nur die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart betrifft, hat Signalwirkung auf alle Städte, in denen die Stickstoffoxid-Grenzwerte überschritten werden. Im Ruhrgebiet sind Bochum, Dortmund, Dinslaken, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Mülheim, Oberhausen, Witten und Schwerte betroffen.
Diesen Städten drohen aber nicht unvermittelt Fahrverbote, da das Gericht die Fahrverbote nicht anordnet, sondern nur die Städte Fahrverbote nach eigenem Ermessen in die Luftreinhaltepläne aufnehmen und dann anordnen, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Ein effektiveres Mittel als Fahrverbote, wie zum Beispiel der massive Ausbau des ÖPNV, ist kurzfristig kaum umzusetzen. „Jetzt rächt sich die jahrelange Blockadehaltung der Bundesregierung und die Lobbyarbeit der Automobil-Konzerne zu Gunsten dreckiger Diesel. Ein konsequentes Vorgehen im Diesel-Skandal und ein frühzeitiger Ausbau des ÖPNV und der Radverkehrsinfrastruktur hätten die Luft sauberer gemacht und dieses Gerichtsurteil wahrscheinlich anders ausfallen lassen. Die Fehler auf Bundesebene und die Betrügereien der Automobil-Konzerne müssen nun die Bürger*innen und Unternehmen mit Dieselfahrzeugen und die Kommunen ausbaden. Das ist bitter“, sagt Sabine von der Beck, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Regionalverband Ruhr.
Jedes Fahrverbot wird eine Einzelfallentscheidung sein und kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen. Eine zeitliche Begrenzung auf bestimmte Stadtteile oder Straßenkorridore ist dabei möglich. „Wir fordern ein ruhrgebietsweit abgestimmtes Vorgehen bei Fahrverboten. Es darf nicht passieren, dass in Essen Dieselfahrzeuge nur vormittags aber nicht nachmittags fahren dürfen – und in Gelsenkirchen die Regelung genau andersherum ist. Darüber hinaus muss das Bundesverkehrsministerium zur Einsicht gelangen, dass Instrumente wie die blaue Plakette nicht nur Verbote darstellen, sondern auch den Besitzer*innen von saubereren Dieseln Fahrverbote ersparen könnten“, so Sabine von der Beck.
Das im Zuge des Dieselgipfels bereitgestellte Geld im Fond Nachhaltige Mobilität für die Stadt wird erst langfristig investiert werden und daher nicht sofort für saubere Luft sorgen können. Derzeit bemühen sich die Städte mit Hilfe von Masterplänen möglichst schnell das Geld aus dem Fond abzurufen. „Der überstürzt aufgesetzte Fonds hat die Städte, die teilweise mit nur sehr dünner Personaldecke arbeiten, überrascht und überfordert. Für eine sinnvolle Verwendung der Mittel braucht das Ruhrgebiet ein einheitliches und regional abgestimmtes Konzept für nachhaltige Mobilität in der Metropolregion. So ein Gesamtkonzept braucht aber seine Zeit. Der RVR hat mit dem aktuell vorgelegten Ausbauplan für das Regionale Radwegenetz einen guten und konstruktiven Aufschlag gegeben. Außerdem sind der Fonds sowie andere Programme zum Ausbau des Radverkehrs oder des ÖPNV unzureichend finanziert. Zwei neue saubere Busse und fünf Kilometer Radweg bringen die Verkehrswende nicht in Gang, da muss schon mehr passieren“, kritisiert Sabine von der Beck.