Gericht ebnet Weg für Fahr­ver­bote auch im Ruhrgebiet

By 27. Februar 2018Allgemein

wikimedia-CC-BY‑2.5

Die Klage der Deut­schen Umwelt­hilfe, ob Fahr­ver­bote ein ange­mes­senes und recht­lich zuläs­siges Mittel zur Luft­rein­hal­tung sind, wurde heute vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt zu Gunsten der Gesund­heit der Bürger*innen entschieden. Das Urteil, das eigent­lich nur die Luft­rein­hal­te­pläne von Düssel­dorf und Stutt­gart betrifft, hat Signal­wir­kung auf alle Städte, in denen die Stick­stoff­oxid-Grenz­werte über­schritten werden. Im Ruhr­ge­biet sind Bochum, Dort­mund, Dins­laken, Essen, Gelsen­kir­chen, Glad­beck, Hagen, Herne, Mülheim, Ober­hausen, Witten und Schwerte betroffen.

Diesen Städten drohen aber nicht unver­mit­telt Fahr­ver­bote, da das Gericht die Fahr­ver­bote nicht anordnet, sondern nur die Städte Fahr­ver­bote nach eigenem Ermessen in die Luft­rein­hal­te­pläne aufnehmen und dann anordnen, um die Stick­oxid-Grenz­werte einzu­halten. Ein effek­ti­veres Mittel als Fahr­ver­bote, wie zum Beispiel der massive Ausbau des ÖPNV, ist kurz­fristig kaum umzu­setzen. „Jetzt rächt sich die jahre­lange Blocka­de­hal­tung der Bundes­re­gie­rung und die Lobby­ar­beit der Auto­mobil-Konzerne zu Gunsten dreckiger Diesel. Ein konse­quentes Vorgehen im Diesel-Skandal und ein früh­zei­tiger Ausbau des ÖPNV und der Radver­kehrs­in­fra­struktur hätten die Luft sauberer gemacht und dieses Gerichts­ur­teil wahr­schein­lich anders ausfallen lassen. Die Fehler auf Bundes­ebene und die Betrü­ge­reien der Auto­mobil-Konzerne müssen nun die Bürger*innen und Unter­nehmen mit Diesel­fahr­zeugen und die Kommunen ausbaden. Das ist bitter“, sagt Sabine von der Beck, Frak­ti­ons­vor­sit­zende der GRÜNEN im Regio­nal­ver­band Ruhr.

Jedes Fahr­verbot wird eine Einzel­fall­ent­schei­dung sein und kann von Stadt zu Stadt unter­schied­lich ausfallen. Eine zeit­liche Begren­zung auf bestimmte Stadt­teile oder Stra­ßen­kor­ri­dore ist dabei möglich. „Wir fordern ein ruhr­ge­biets­weit abge­stimmtes Vorgehen bei Fahr­ver­boten. Es darf nicht passieren, dass in Essen Diesel­fahr­zeuge nur vormit­tags aber nicht nach­mit­tags fahren dürfen – und in Gelsen­kir­chen die Rege­lung genau anders­herum ist. Darüber hinaus muss das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium zur Einsicht gelangen, dass Instru­mente wie die blaue Plakette nicht nur Verbote darstellen, sondern auch den Besitzer*innen von saube­reren Dieseln Fahr­ver­bote ersparen könnten“, so Sabine von der Beck.

Das im Zuge des Diesel­gip­fels bereit­ge­stellte Geld im Fond Nach­hal­tige Mobi­lität für die Stadt wird erst lang­fristig inves­tiert werden und daher nicht sofort für saubere Luft sorgen können. Derzeit bemühen sich die Städte mit Hilfe von Master­plänen möglichst schnell das Geld aus dem Fond abzu­rufen. „Der über­stürzt aufge­setzte Fonds hat die Städte, die teil­weise mit nur sehr dünner Perso­nal­decke arbeiten, über­rascht und über­for­dert. Für eine sinn­volle Verwen­dung der Mittel braucht das Ruhr­ge­biet ein einheit­li­ches und regional abge­stimmtes Konzept für nach­hal­tige Mobi­lität in der Metro­pol­re­gion. So ein Gesamt­kon­zept braucht aber seine Zeit. Der RVR hat mit dem aktuell vorge­legten Ausbau­plan für das Regio­nale Radwe­ge­netz einen guten und konstruk­tiven Aufschlag gegeben. Außerdem sind der Fonds sowie andere Programme zum Ausbau des Radver­kehrs oder des ÖPNV unzu­rei­chend finan­ziert. Zwei neue saubere Busse und fünf Kilo­meter Radweg bringen die Verkehrs­wende nicht in Gang, da muss schon mehr passieren“, kriti­siert Sabine von der Beck.