Große Koali­tion im Bund bringt Finan­zie­rung von Radschnell­wegen auf den Weg – im NRW-Landtag stimmt die CDU gegen Radschnellwege

By 20. Oktober 2016Allgemein

25 Millionen Euro haben die Bundes­tags­frak­tionen von CDU/CSU und SPD am Mitt­woch für den Bundes­haus­halt 2017 für einen neuen Haus­halts­titel zur „Förde­rung von Radschnell­wegen“ im Kapitel „Bundes­fern­straßen“ bean­tragt. Damit konkre­ti­sieren sie den Beschluss des Bundes­ka­bi­netts zum Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan, der Radschnell­wege zwar grund­sätz­lich unter­stützt, aber bisher keine konkreten Projekte oder Inves­ti­ti­ons­mittel dazu hinter­legt. In der Begrün­dung des Bundes­haus­halts­an­trags stellen CDU/CSU und SPD einmütig fest: „Radschnell­wege besitzen ein enormes Poten­zial zur Stau­ent­las­tung, zur Entflech­tung und Verflüs­si­gung des Verkehrs auch für das Netz der Bundes­fern­straßen und Auto­bahnen, vor allem in Ballungs­ge­bieten und urbanen Zentren, die im Kurz­stre­cken­be­reich stark von Pend­ler­strömen frequen­tiert werden.“

Wir freuen uns darüber, dass CDU/CSU und SPD im Bundestag die Zeichen der Zeit erkannt haben und die Initia­tive zur Finan­zie­rung von Radschnell­wegen mit Bundes­mit­teln ergriffen haben“, erklärt Sabine von der Beck, Frak­ti­ons­vor­sit­zende der Grünen im Regio­nal­ver­band Ruhr. Radschnell­wege in Deutsch­land sind eine grüne Erfin­dung aus dem Ruhr­ge­biet. Ein beson­derer Dank der Grünen geht an Oliver Wittke, der sich als Vorsit­zender der Ruhr-CDU bei seiner Fraktion im Bundestag für die Unter­stüt­zung von Radschnell­wegen erfolg­reich enga­giert hat. 

Jedoch scheinen noch nicht alle die heraus­ra­gende Bedeu­tung von Radschnell­wegen erkannt zu haben. Die Frak­tion der CDU im nord­rhein-west­fä­li­schen Landtag hat einer gesetz­li­chen Ände­rung der rot-grünen Landes­re­gie­rung, die den Bau von Radschnell­wegen als soge­nannte Landes­rad­wege ermög­licht, leider erst vor wenigen Tagen, am 7. Oktober, die Zustim­mung bei der Schluss­be­ra­tung verwei­gert“, so von der Beck weiter. Mit der dennoch beschlos­senen Ände­rung des Straßen- und Wege­ge­setzes des Landes NRW wird der Bau von Radschnell­wegen dem Bau von Landes­straßen gleich­ge­stellt. Der Bau und die Träger­schaft von Radschnell­wegen fällt damit zukünftig in die Verant­wor­tung des Landes und wird von dem Landes­be­trieb Straßen.NRW über­nommen. Dieser Geset­zes­än­de­rung hatten im Landtag die Frak­tionen von SPD, Grünen und Piraten zuge­stimmt. Nur die Frak­tionen von CDU und FDP hatten die Zustim­mung verweigert.