Neuer Regio­nal­plan Ruhr ist Voraus­set­zung für neue Arbeits­plätze auf dem ehema­ligen Kraft­werk Knepper

Knepper – wiki­media commons 8–80

Anfang 2018 soll durch Beschluss der RVR-Verbands­ver­samm­lung das formelle Betei­li­gungs­ver­fahren für den neuen Regio­nal­plan Ruhr beginnen. Nach dem Ende dieses Verfah­rens soll der für alle 53 Kommunen im Verbands­ge­biet des RVR geltende einheit­liche Regio­nal­plan beschlossen werden. Der aktu­elle Planungs­wirr­warr mit fünf verschie­denen derzeit geltenden Regio­nal­plänen findet dann ein Ende, sie werden durch den neuen Regio­nal­plan Ruhr ersetzt.

Der Regio­nal­ver­band Ruhr in seiner Funk­tion als zustän­dige Regio­nal­pla­nungs­be­hörde für das gesamte Ruhr­ge­biet hat für die Erar­bei­tung des neuen Regio­nal­plans einen sehr trans­pa­renten und dialog­ori­en­tierten Erar­bei­tungs­pro­zess auf den Weg gebracht. Nach vierzig Jahren plane­ri­scher Drei­tei­lung des Ruhr­ge­bietes soll ein zukunfts­fä­higer und vor allen Dingen einheit­li­cher Plan für die Gesamt­re­gion entstehen, der in inten­siver Zusam­men­ar­beit mit allen 53 Städten und Gemeinden erar­beitet wird. Dieses vom RVR entwi­ckelte koope­ra­tive Verfahren hat gezeigt, dass die viel­fach kriti­sierte Kirch­turm­po­litik im Bereich der Planung über­wunden werden kann. So wird der neue Regio­nal­plan Ruhr unter anderem erst­mals in NRW regional bedeut­same Gewer­be­flä­chen enthalten, die dann in städ­te­über­grei­fender Zusam­men­ar­beit entwi­ckelt und für die Schaf­fung neuer Arbeits­plätze zur Verfü­gung stehen sollen.

Voraus­set­zung für die bauliche Umset­zung dieser „Koope­ra­ti­ons­stand­orte“ ist aber die Rechts­kraft des neuen Regio­nal­plans durch den abschlie­ßenden Beschluss der RVR-Verbands­ver­samm­lung. Die weitere Entwick­lung vieler bedeu­tender Projekte im Ruhr­ge­biet hängt dabei von diesem Plan ab. „Die Nach­nut­zung von still­ge­legten Zechen oder Kraft­werks­bra­chen durch regio­nale Koope­ra­ti­ons­stand­orte kann nur mit dem neuen Regio­nal­plan sicher­ge­stellt werden. Viele Arbeits­plätze hängen also davon ab, ob wir es schaffen, Brach­flä­chen schnell für die wach­sende Wirt­schaft zur Verfü­gung zu stellen. Die Verwal­tung des RVR hat gemeinsam mit den Kommunen einen tollen Job gemacht und liegt mit der für den November 2017 ange­kün­digten Vorstel­lung des Plan­ent­wurfes voll im Zeit­plan“, sagt Ingrid Reuter, GRÜNES Mitglied im Planungs­aus­schuss des RVR.

Seit fast drei Jahren ist das Stein­koh­le­kraft­werk Knepper auf dem Gebiet von Dort­mund und Castrop-Rauxel still­ge­legt. Im Sinne eines nach­hal­tigen und spar­samen Umgangs mit Flächen für Gewer­be­ge­biete soll auf dem heutigen Brach­ge­lände des Kraft­werks ein regio­naler Koope­ra­ti­ons­standort entwi­ckelt werden. Mehrere Kommunen arbeiten dann an Planung, Reali­sie­rung und Vermark­tung des Koope­ra­ti­ons­stand­ortes mit dem RVR zusammen. „Nicht nur in Dort­mund ist die Umnut­zung einer Brache vom Inkraft­treten des Regio­nal­plans Ruhr abhängig. Die Kraft­werke Voerde und Lünen der STEAG sowie die Nach­nut­zung der Berg­bau­stand­orte in z.B. Marl (Auguste-Victoria), Kamp-Lint­fort (Rossenray), Bottrop (Prosper-Haniel) oder Oer-Erken­sch­wick (Dillen­burg) brau­chen für das Flächen­re­cy­cling den neuen Regio­nal­plan“, sagt Ingrid Reuter, GRÜNE Frak­ti­ons­vor­sit­zende im Dort­munder Rat.

„Die gemein­same räum­liche Entwick­lung durch den Regio­nal­plan Ruhr stärkt das Ruhr­ge­biet und ersetzt das bisher geltende Stück­werk. Der neue Regio­nal­plan Ruhr wird auch ein Aufbruchs­si­gnal für mehr inter­kom­mu­nale Zusam­men­ar­beit gerade bei der wirt­schaft­li­chen Entwick­lung für das Ruhr­ge­biet setzen“, meint Ingrid Reuter abschließend.