Neue Landes­re­gie­rung kippt ÖPNV-Bedarfs­plan nach Streit mit Gutachter

By 28. November 2017Allgemein

Buslinie Duis­burg – Wikimedia

Der in Aufstel­lung befind­liche ÖPNV-Bedarfs­plan wird nicht vor 2020 beschlossen. Die Landes­re­gie­rung hat den Vertrag mit dem Gutachter, der eine Verkehrs­pro­gnose entwi­ckeln sollte, gekün­digt. Eine erneute Ausschrei­bung und Vergabe der Verkehrs­pro­gnose sind die Folge, die den ÖPNV-Bedarfs­plan um Jahre zurück­wirft. Grund für das Schei­tern sind laut Verkehrs­mi­nis­te­rium NRW „unüber­brück­bare Diffe­renzen mit dem Gutachter zum metho­di­schen Vorgehen“.

Durch den ÖPNV-Bedarfs­plan werden Nahver­kehrs­pro­jekte in NRW finan­ziert, die sich nun um Jahre verzö­gern werden. Neben klei­neren Ausbauten an Bahn­stre­cken, wie der Reak­ti­vie­rung der Hertener Bahn für den S‑Bahn-Verkehr, zahlen insbe­son­dere die Kommunen im Ruhr­ge­biet den Ausbau ihrer Stadt‑, Stra­ßen­bahn und Busnetze mit diesem Geld. „In Zeiten von drohenden Fahr­ver­boten für Diesel­fahr­zeuge ist eine so große Verzö­ge­rung des ÖPNV-Bedarfs­plans nicht ziel­füh­rend. Die Alter­na­tiven zum Auto, also Bus und Bahn, sollten quali­tativ und schnell ausge­baut werden“, sagt Sebas­tian Pewny, GRÜNES Mitglied im Struk­tur­aus­schuss des RVR.

Konkret werden sich Projekte wie die Bahn­hof­stan­gente für die Stra­ßen­bahn in Essen oder die Verlän­ge­rung der Stra­ßen­bahn­linie 302 auf das ehema­lige Opel-Gelände in Bochum verzö­gern. Das Verkehrs­mi­nis­te­rium verspricht aber, dass „drin­gende, wirt­schaft­lich sinn­volle und erfor­der­liche Maßnahmen keine Verzö­ge­rung erfahren“. Ohne die Prognose des Gutach­ters sind die vorge­schla­genen Maßnahmen im ÖPNV-Bedarfs­plan jedoch nicht zu bewerten.

„Die Mittei­lung des Verkehrs­mi­nis­te­riums NRW, die heute im Struk­tur­aus­schuss des RVR disku­tiert wurde, ist bedau­er­lich. Drin­gende wirt­schaft­lich sinn­volle Maßnahmen können aber im alten ÖPNV-Bedarfs­plan nach­ge­meldet werden. Die Verkehrs­ver­bünde (VRR oder NWL) planen dazu weiter Maßnahmen mit plau­si­bler Kosten­ab­schät­zung und melden diese dann über den RVR für den alten ÖPNV-Bedarfs­plan an. Dieser Verfah­rens­ab­lauf ist aber bisher nicht erprobt und erfor­dert eine lange Bear­bei­tungs­zeit, da wahr­schein­lich für jede Maßnahme ein sepa­rates Gutachten benö­tigt wird. Die Landes­re­gie­rung NRW sendet damit ein fatales Signal zum Ausbau des ÖPNV, das auch die Richter am Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig wahr­nehmen werden, wenn sie im Februar 2018 die Sprung­re­vi­sion über die Folgen der Stick­oxid-Belas­tungen beur­teilen“, meint Sebas­tian Pewny abschlie­ßend, verkehrs­po­li­ti­scher Spre­cher der Grünen im Stadtrat Bochum.