Regio­nal­plan soll Zukunfts­fä­hig­keit des Ruhr­ge­biets sichern

By 14. Juni 2018Allgemein

Luft­bild Kern­ruhr­ge­biet – Geonetzwerk.metro­po­leRuhr

Am 6. Juli 2018 will die Verbands­ver­samm­lung den neuen Regio­nal­plan für das gesamte Ruhr­ge­biet mit dem soge­nannten Erar­bei­tungs­be­schluss in die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung geben. Dann haben Bürger*innen und öffent­liche Stellen, wie Behörden und Verbände, sechs Monate lang die Möglich­keit, ihre Anre­gungen zum Entwurf des Regio­nal­plans beim Regio­nal­ver­band Ruhr (RVR) einzubringen.

Mit dem neuen Regio­nal­plan, der erst­malig unter­schied­liche Planungen aus drei Bezirks­re­gie­rungen zusam­men­führt, wird die künf­tige räum­liche Entwick­lung der Metro­pole Ruhr gesteuert. Für die Flächen müssen Nutzungs­an­sprüche von vielen Seiten berück­sich­tigt und aufein­ander abge­stimmt werden. Den Städten wird durch den Regio­nal­plan Ruhr die Möglich­keit gegeben, bis zum Jahr 2035 Baurecht für Flächen mit insge­samt 115.000 neuen Wohnungen und 5.400 Hektar Gewer­be­flä­chen mit circa 195.000 neuen, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tigen Arbeits­plätzen zu schaffen. „Eine bundes­weit in Fach­kreisen viel beach­tete Inno­va­tion des neuen Regio­nal­planes ist ja, dass die Berech­nungen von Wohn- und Gewer­be­flä­chen­be­darfen auf einem digi­talen, fort­lau­fend aktua­li­sierten Bedarfs­mo­ni­to­ring basieren. Damit können Flächen­be­darfe oder Flächen­über­hänge, die im Laufe der nächsten Jahr­zehnte ange­sichts der Digi­ta­li­sie­rung nicht ganz unwahr­schein­lich sind, nach­jus­tiert werden. Rufe nach einer pauschalen Mehr­aus­wei­sung von Flächen sind deshalb nicht nur rück­wärts­ge­wandt, sondern verbauen den nach­fol­genden Gene­ra­tionen die Grün­züge und andere Frei­flä­chen unwie­der­bring­lich. Inno­va­tive Flächen­po­litik und Wirt­schafts­för­de­rung sieht anders aus“, sagt Sabine von der Beck, Frak­ti­ons­vor­sit­zende der Grünen im RVR.

Neben der Auswei­sung neuer Wohn- und Gewer­be­flä­chen, spielt der Schutz von Frei­flä­chen und insbe­son­dere der wert­vollen regio­nalen Grün­züge im Regio­nal­plan Ruhr für uns GRÜNE eine zentrale Rolle, zumal der Klima­wandel und die Klima­an­pas­sung auch für die Metro­pol­re­gion Ruhr eine große Heraus­for­de­rung darstellen. Schon 2016 hatte der wissen­schaft­liche Beirat der Bundes­re­gie­rung die beson­dere Struktur der Metro­pole Ruhr bei einem Vergleich der Zukunfts­taug­lich­keit von Metro­polen, wie Kairo, Kopen­hagen oder Sao Paulo, als heraus­ra­gende Qualität gelobt. Die regio­nalen Grün­züge in der Metro­pole sind nicht nur Natur‑, Erho­lungs- und Frei­zeit­raum, sondern dienen als Kalt- und Frisch­luft­schneisen und tragen wesent­lich dazu bei, dass die Folgen des Klima­wan­dels in den Städten an Rhein und Ruhr in einem vergleichs­weise erträg­li­chen Rahmen bleiben.

„Wir sind mit den Grund­sätzen im vorlie­genden Entwurf des Regio­nal­plans Ruhr sehr zufrieden und werden deshalb am 6. Juli dem Erar­bei­tungs­be­schluss zustimmen. Auf die Eingaben aus der formellen Betei­li­gung sind wir dennoch gespannt. Einige Punkte im Regio­nal­plan werden dann sicher­lich nach­zu­bes­sern sein“, sagt Sabine von der Beck abschließend.