Der Strukturausschuss des RVR hat am 04.02.2020 in einer Sondersitzung beschlossen, dass vier Städtebaumaßnahmen in eine höhere Förderpriorität gestuft werden. Zu Lasten anderer Maßnahmen soll dies aber nicht geschehen. Abschließend entscheidend die Heimatministerin Ina Scharrenbach am 07.02.2020 über die Gewichtung der Maßnahmen.
„Trotz vollständiger und bewilligungsfähiger Unterlagen hat die Bezirksregierung Arnsberg das Quartiersmanagement in Bochum Hamme und das Quartiersmanagement in der Bochumer Innenstadt nur als zweitrangig eingestuft. Der Strukturausschuss des RVR hat in seiner Sondersitzung die Höherstufung der beiden Maßnahmen einstimmig als bewilligungsreif beschlossen. Knapp 1,2 Mio. € können in Hamme und 3,5 Mio. € in der Innenstadt zeitnah unter anderem für die Verbesserung des Stadtbildes und für die Unterstützung privater Baumaßnahmen genutzt werden. Die Bezirksregierung ist jetzt beauftragt mit der Stadt Bochum Gespräche zu führen und die Höherstufung einvernehmlich vorzunehmen“, sagt Sebastian Pewny, GRÜNES Mitglied im Strukturausschuss des RVR und Mitglied im Rat der Stadt Bochum.
Ergänzend wurde im Strukturausschuss beschlossen, dass durch die Höherstufung der Maßnahmen in Bochum und Duisburg keine anderen Maßnahmen heruntergestuft und damit zeitlich verschoben werden dürfen. Vorhandene Restmittel oder aber eine Umschichtung der Mittel innerhalb der Städte sind für die Finanzierung denkbar.
„Das muss die zuständige Bezirksregierung aber mit den Städten klären und vor dem Ministerium diese Position vertreten. Die Verwaltung des RVR ist an den abschließenden Gesprächen im Heimatministerium nicht vertreten.“, erklärt Claudia Leiße, GRÜNES Mitglied im Strukturausschuss des RVR und Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Duisburg. Claudia Leiße sieht die Duisburger Maßnahmen auf einem guten Weg: „Die rund 10 Mio. € für die Maßnahmen Soziale Stadt Laar und Soziale Stadt Hochheide sind gut angelegtes Geld um die Stadtteile fit zu machen für die Zukunft und Leerstände und Problemimmobilien abzureißen. Teile der Städtebaufördermaßnahmen können mit Erteilung des Bewilligungsbescheides zeitnah umgesetzt werden.“