PRES­SE­MIT­TEI­LUNG: Regio­nal­plan Ruhr vom OVG NRW für unwirksam erklärt – Grüne Frak­tion im Ruhr­par­la­ment steht zu den Planungs­ent­schei­dungen der RVR-Verbandsversammlung

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Münster hat am 12. Juni den Regio­nal­plan Ruhr für unwirksam erklärt. Ursäch­lich für die Entschei­dung ist sowohl ein vom Gericht erkannter Bekannt­ma­chungs­fehler im Betei­li­gungs­ver­fahren von 2018 als auch der verfah­rens­mä­ßige Umgang mit den im Regio­nal­plan Ruhr fest­ge­legten Abgra­bungs­flä­chen. Die Entschei­dung ist bis auf Weiteres nicht rechtskräftig.

Patrick Voss, Co-Frak­ti­ons­vor­sit­zender der GRÜNEN im Ruhr­par­la­ment, kommen­tiert die Entschei­dung: „Die Aufhe­bung des Regio­nal­plans Ruhr ist ein Rück­schlag für das Ruhr­ge­biet und eine in der Konse­quenz uner­war­tete Folge der Klagen der vom Kies­abbau betrof­fenen Kommunen und der Kies­in­dus­trie. Wir sind sehr gespannt auf die Urteils­be­grün­dung und müssen ange­sichts der Trag­weite der Entschei­dung hoffen, dass die Entschei­dung des OVG Münster nicht das letzte Wort in der Frage bleibt. Es gilt nun die Urteils­be­grün­dung abzu­warten und die Antworten darauf in ange­mes­sener Art und Weise vorzu­be­reiten. Poli­ti­sche Schnell­schüsse hingegen würden die Region nicht voranbringen.“

Kritisch sieht die Co-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Sabine von der Beck die Wort­mel­dungen aus der SPD-Land­tags­frak­tion zu dem Urteil: „Die wesent­li­chen Planungs­ent­schei­dungen zum Regio­nal­plan Ruhr sind in großer poli­ti­scher Über­ein­stim­mung der demo­kra­ti­schen Mitte im Ruhr­par­la­ment getragen worden. Und diese breite Mehr­heit war auch einig in dem Ansinnen, die mit schweren Umwelt­folgen verbun­dene Kies­ge­win­nung am Nieder­rhein auf das recht­lich notwen­dige Maß zu beschränken. Es ist daher nicht ange­messen, die Entschei­dung des OVG für partei­po­li­ti­sche Gelän­de­ge­winne zu instru­men­ta­li­sieren. Viel­mehr sollten alle verant­wort­lich agie­renden Entscheidungsträger*innen nun daran mitwirken, dass das Ruhr­ge­biet einen anwend­baren Regio­nal­plan behält und tatsäch­liche Fehler schnellst­mög­lich repa­riert werden. Wir GRÜNEN im Ruhr­par­la­ment sind zuver­sicht­lich, dass die RVR-Verwal­tung zeitnah einen Weg aufzeigen kann, um den nun von vielen befürch­teten Still­stand abzu­wenden. Dafür braucht es aber den Schul­ter­schluss mit der Landes­re­gie­rung und keine reflex­hafte Kritik an der Landeswirtschaftsministerin.“