Der in Aufstellung befindliche ÖPNV-Bedarfsplan wird nicht vor 2020 beschlossen. Die Landesregierung hat den Vertrag mit dem Gutachter, der eine Verkehrsprognose entwickeln sollte, gekündigt. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe der Verkehrsprognose sind die Folge, die den ÖPNV-Bedarfsplan um Jahre zurückwirft. Grund für das Scheitern sind laut Verkehrsministerium NRW „unüberbrückbare Differenzen mit dem Gutachter zum methodischen Vorgehen“.
Durch den ÖPNV-Bedarfsplan werden Nahverkehrsprojekte in NRW finanziert, die sich nun um Jahre verzögern werden. Neben kleineren Ausbauten an Bahnstrecken, wie der Reaktivierung der Hertener Bahn für den S‑Bahn-Verkehr, zahlen insbesondere die Kommunen im Ruhrgebiet den Ausbau ihrer Stadt‑, Straßenbahn und Busnetze mit diesem Geld. „In Zeiten von drohenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ist eine so große Verzögerung des ÖPNV-Bedarfsplans nicht zielführend. Die Alternativen zum Auto, also Bus und Bahn, sollten qualitativ und schnell ausgebaut werden“, sagt Sebastian Pewny, GRÜNES Mitglied im Strukturausschuss des RVR.
Konkret werden sich Projekte wie die Bahnhofstangente für die Straßenbahn in Essen oder die Verlängerung der Straßenbahnlinie 302 auf das ehemalige Opel-Gelände in Bochum verzögern. Das Verkehrsministerium verspricht aber, dass „dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen keine Verzögerung erfahren“. Ohne die Prognose des Gutachters sind die vorgeschlagenen Maßnahmen im ÖPNV-Bedarfsplan jedoch nicht zu bewerten.
„Die Mitteilung des Verkehrsministeriums NRW, die heute im Strukturausschuss des RVR diskutiert wurde, ist bedauerlich. Dringende wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen können aber im alten ÖPNV-Bedarfsplan nachgemeldet werden. Die Verkehrsverbünde (VRR oder NWL) planen dazu weiter Maßnahmen mit plausibler Kostenabschätzung und melden diese dann über den RVR für den alten ÖPNV-Bedarfsplan an. Dieser Verfahrensablauf ist aber bisher nicht erprobt und erfordert eine lange Bearbeitungszeit, da wahrscheinlich für jede Maßnahme ein separates Gutachten benötigt wird. Die Landesregierung NRW sendet damit ein fatales Signal zum Ausbau des ÖPNV, das auch die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wahrnehmen werden, wenn sie im Februar 2018 die Sprungrevision über die Folgen der Stickoxid-Belastungen beurteilen“, meint Sebastian Pewny abschließend, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Stadtrat Bochum.