GRÜNE: Entwurf für den Erar­bei­tungs­be­schluss zum Regio­nal­plan Ruhr jetzt öffentlich

By 16. Mai 2018Allgemein

Arbeits­karte Regionalplan

Der Entwurf für den Erar­bei­tungs­be­schluss des Regio­nal­plans Ruhr hat nun das Licht der Öffent­lich­keit erblickt und liegt den poli­ti­schen Gremien seit vergan­gener Woche vor. Inter­es­sierte können die Unter­lagen mit allen Details auch über das Internet im Gremi­en­in­for­ma­ti­ons­system des RVR einsehen. 

Hierzu erklärt Ingrid Reuter, stell­ver­tre­tende Frak­ti­ons­vor­sit­zende und Mitglied im Planungsausschuss:

„Der Regio­nal­plan dient als Grund­lage der künf­tigen räum­li­chen Entwick­lung der Metro­pol­re­gion Ruhr und regelt über die Flächen­nut­zungs­pla­nung der Städte und Kreise die Konkur­renz um begrenzte Flächen für unter­schied­liche Zwecke. Neben dem besseren Schutz und Ausbau der regio­nalen Grün­züge, sieht der Entwurf des Regio­nal­plans unter anderem auch 5.400 ha neue Gewer­be­flä­chen vor. Nach Berech­nungen des RVR können hier bis zu 195.000 neue, sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Arbeits-plätze entstehen. Neue Wohn­bau­flä­chen in den 11 Städten und in den vier Kreisen im Umfang von rund 3.500 ha schaffen außerdem Raum für rund 115.000 neue Wohnungen. Aber auch der Frei­raum und die Land­wirt­schaft haben in dem Ballungs­raum Ruhr einen hohen Stel­len­wert. Rund 108.000 Hektar Regio­nale Grün­züge mit attrak­tiven Räumen für Erho­lung, Frei­zeit und wich­tigen Funk­tionen für den Klima­wandel werden in den Städten für die Gesamt­re­gion gesichert.

Neben rund 90.000 Hektar Wald­flä­chen, wird die ökolo­gi­sche Viel­falt in 84.000 Hektar Natur­schutz-gebieten vor einer weiteren Versie­ge­lung und Bebauung geschützt. Im Bereich der Verkehrs­infra-struktur wird der Regio­nal­plan Fort­schritte im Radver­kehr auslösen. Erst­mals wird ein Regio­nal­plan in NRW mit dem Radschnellweg Ruhr neben den Bundes- und Landes­straßen eine Trasse für den Radver­kehr plane­risch sichern.

Damit sich die Träger öffent­li­cher Belange und damit auch die Kommunen intensiv mit der Planung ausein­an­der­setzen und ihre Eingaben und Anre­gungen einrei­chen können, sollte der Erar­bei­tungs-beschluss in der Verbands­ver­samm­lung zügig verab­schiedet und in den poli­ti­schen Gremien des Regio­nal­ver­bands disku­tiert und bewertet werden.“

 

Der Entwurf für den Regio­nal­plan Ruhr soll dem jetzt geltenden Planungs-Wirr­warr im Ruhr­ge­biet ein Ende setzen. Fünf geltende Regio­nal­pläne, die durch drei Bezirks­re­gie­rungen erar­beitet wurden, sollen durch einen einheit­li­chen Regio­nal­plan für die Gesamt­re­gion ersetzt werden. Der jetzt zustän­dige Regio­nal­ver­band Ruhr hat den Entwurf des Regio­nal­plans in enger und inten­siver Koope­ra­tion mit den 53 Städten aufge­stellt. Erst­mals in NRW wird ein Regio­nal­plan insge­samt 23 regional bedeut­same Gewer­be­ge­biete darstellen, die durch die Städte gemeinsam entwi­ckelt werden sollen. Der Regio­nal­plan soll Wege für eine zukunfts­wei­sende Zusam­men­ar­beit der Städte eröffnen.

Den Entwurf des Erar­bei­tungs­be­schlusses und die dazu­ge­hö­rigen Unter­lagen finden Sie unter nach­ste­hendem Link:

https://​rvr​-online​.more​-rubin1​.de/​s​i​t​z​u​n​g​e​n​_​t​o​p​.​p​h​p​?​s​i​d​=​2​0​1​8​-​P​A​-43

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